Wohngeld bzw mietbeihilfe mit ALG1 und ALG2

Hier können Fragen zum Arbeitslosengeld 1 diskutiert werden.
Fragen wie
ALG1 wer hat Anspruch, wie viel Arbeitslosengeld 1 bekomme ich, wie ist die Berechung von ALG 1, können im Arbeitslosengeld 1 Forum besprochen werden.
Dj Termi ist da ein kompetenter Moderator im ALG1 Forum

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
dankwardo
Beiträge: 1
Registriert: 25.10.2006 00:17

Wohngeld bzw mietbeihilfe mit ALG1 und ALG2

Beitrag von dankwardo »

Meine Freundin und ich wohnen seid dem 1.6 in einer wohnung (54m² groß) miete liegt bei 440€ warm (vom preis her noch sehr billig obwohl es direkt in der innenstadt ist).

Nun haben wir uns getrennt bzw wollen unsere beziehung pausieren lassen da wir uns durch das dauer sehen auf die nerven gegangen sind. ICh würde mir daher nun gerne eine eigene wohnung suchen und sie würde gerne in unserer bissherigen wohnugn wohnen bleiben.

Meine frage nun ist:

Kann Sie (21 Jahre - ALG2 empfängerin) die wohnung mit 54m² für 440€warm behalten ? (Also kriegt sie nen mietzuschuß vom amt?)

Kriege ich (25Jahre - ALG1 empfänger mit 385€) eine WOhnung mit 42m² bei 350€warm bezahlt ? (Also kann ich diese wohnung anmieten und kriege einen zuschuß so lange ich noch keinen neuen Job habe?)

Anders herum würde sie die neue wohnung bezahlt bekommen und könnte ich die alte behalten ?

WOllen uns da so gut wie möglich einigen und vor allem ist die wohnung für sie ihre Traumwohnung.

DAnke schon mal für eure antworten :)
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Wenn Du schon schreibst ihr braucht eine Pause von einander , wie soll das ablaufen Papa stadt zahlt euch die getrennten Wohnungen für paar Monate und dann zieht ihr wieder zusammen ?

Dadurch ändert es sich auch nicht wenn man zusammen lebt das man jemanden täglich sieht. Das ist sinn und Zweck eine Beziehung.

Du wirst vom Amt doch eh nichts bekommen wenn Du ALGI Empfänger bist, kannst höchstens aufstockend ALG II beantragen.

Und wie das mit deiner Freundin aussieht Keine Ahnung , da wir nicht wissen wo sie wohnt, soll bei der ARGE mal anrufen und nachfragen wie groß die Wohnung denn sein darf.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Antworten