Hallo,
im Januar hat mein Sohn Seine Ausbildung als Restaurationsfachmann abgeschlossen.
Er hat zuerst eine Ausbildung als Koch gemacht, diese aber nach 2,5 Jahren abgebrochen, und darauf im gleichen Betrieb eine Ausbildung als Restaurationsfachmann begonnen.
Jetzt nach 5,5 Jahren insgesamter Ausbildung hat mein Sohn im Januar Prüfung. Nach bestandener Prüfung wird er nicht vom Arbeitgeber übernommen.
Mein Sohn ist 23 Jahre alt,hat als Höchsgrenze in seiner Ausbildung 450 Euro verdient, und wohnt noch zu hause.
Meine Frage ist, welche Rechte finanzieller Art kann mein Sohn in Anspruch nehmen falls er keine neue Anstellung bekommt.
Hat er dann Anspruch Arbeitslosengeld 1, oder bekommt er dann Sozialhilfe.
Nach der Ausbildung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Ralf20006
Arbeitslosengeld erhält auf Antrag, wer
•arbeitslos ist,
•sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat,
•die Anwartschaftszeit einer mindestens 12-monatigen versicherungspflichtigen Beschäftigung innerhalb von drei Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit erfüllt hat und
•das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Als mein Sohn nach der Ausbildung auch keine Stelle hatte bestand Anspruch auf Alg 1.
Gruss
(Habe gerade gesehen das ich mich vertippt hatte und das in Alg1 geändert) So. 22.10.2006 22:28 Uhr
Arbeitslosengeld erhält auf Antrag, wer
•arbeitslos ist,
•sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat,
•die Anwartschaftszeit einer mindestens 12-monatigen versicherungspflichtigen Beschäftigung innerhalb von drei Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit erfüllt hat und
•das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Als mein Sohn nach der Ausbildung auch keine Stelle hatte bestand Anspruch auf Alg 1.
Gruss
(Habe gerade gesehen das ich mich vertippt hatte und das in Alg1 geändert) So. 22.10.2006 22:28 Uhr
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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