Frage zu Nebeneinkommen...

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Nadine Sch.
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Frage zu Nebeneinkommen...

Beitrag von Nadine Sch. »

Hallöchen,
habe ja Anfang Oktober ALG1 beantragen müssen. Hatte auch schon die 2 Termine dort, habe aber noch keinen Bescheid bekommen.

Jetzt habe ich gelesen in der "Nebenkosten-Broschüre", das wenn man 18 Monate zuvor schon den gleichen 400 Euro Job hatte, das man dann mehr als die 165 Euro "Freibetrag" hätte.

Ich arbeite seit 1. April bei der besagten Reinigungsfirma und verdiene immer zwischen 365 und 380 Euro (je nach Stundenanzahl).

Was stünde mir da ungefähr an Freibetrag zu...oder hab ich da was falsch verstanden?

LG Nadine
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Nicht angerechnet wird ein 400-Euro-Job, wenn man ihn innerhalb der letzten 18 Monate vor der Arbeitslosigkeit bereits mindestens 12 Monate lang ausgeübt hatte und gleichzeitig versicherungspflichtig beschäftigt war. Hier zählt das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate. Das gleiche gilt, wenn eine selbständige Tätigkeit von weniger als 15 Std./Woche ausgeübt wurde.

Der "Übungsleiterfreibetrag" zählt hier ebenfalls nicht zum anrechenbaren Einkommen, bei entsprechenden Tätigkeiten kann ein Arbeitsloser deshalb 319 Euro nebenbei verdienen (165 + 154 = 319).
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Nadine Sch.
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Beitrag von Nadine Sch. »

Hallo,
ich war ja "versicherungspflichtig" im Erziehungsurlaub (natürlich unendgeltlich, da Erziehungsurlaub eben), der dann Mitte Mai geendet hat, also 1 Jahr lang mit der Nebentätigkeit zusammen.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Am besten bei der Agentur für Arbeit Anrufen und das mal abklären.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Nadine Sch.
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Beitrag von Nadine Sch. »

Ja werde ich auf jeden fall machen...hab heute schon einen Brief vom Arbeitsamt bekommen, das diverse Unterlage fehlen würden, die ich aber schon im Juli beim ersten Antrag abgegeben habe. Damals im Juli meinte man zu mir "Ihr Antrag wird abgelehnt, da keine Betreuung für die jüngste Tochter gegeben ist (Jetzt ist sie im KIGA), wenn Sie im Oktober wieder kommen brauchen Sie nix mehr mitzubringen, da wir ja schon alles haben" (ausser Nebeneinkommensbescheinigung).......
Naja, mit meiner alten Firma bin ich im Streit auseinander gegangen, da dauerte die erste Arbeitsbescheinigung schon 4 Wochen!!! wenn ich da jetzt wieder hingehe, lachen die mich aus und sagen, das ich ja schon einmal eine bekommen hätte^^
Wo Sie Recht haben haben sie aber Recht ;)
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Die sind aber auch in der Mitwirkungsflicht gebunden, also keine scheu wenn Du es noch mal brauchst ;)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Nadine Sch.
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Beitrag von Nadine Sch. »

Hallo nochmals,
die nette Frau von der Leistung hat gerade angerufen...Sie meinte es sei ein Fehler ihrerseits...Sie hatten doch noch alle Unterlagen und ich bekäme meinen Bescheid nächste Woche ;)
Ich bekomme wohl trotz der gegebenen Umstände nur die 165 Euro als Freibetrag...hab nachgefragt, obwohl ich das unrechtens finde...war ja in einem versicherten Verhältnis, ob bezahlt oder unbezahlt...versichertes Verhältnis ist eben versichertes Verhältnis ;)

Vielen Dank nochmals...bin froh das es dieses Forum gibt ;)

LG Nadine :)
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