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Berechnung ALG I bei 60% //2. Versuch wegen Missverständniss

Verfasst: 06.10.2006 11:02
von elsass06
Hallo nochmal,
ich glaube ich habe mich da wohl leider missverständlich ausgedrückt mit meiner Frage!
Diese zielte dahin, ob ich alle Ansprüche aus meinem jetzigen höheren
ALG I verliere, wenn ich nach 6 Monate Probezeit, einem Jahr oder nach
4 Jahren wieder arbeitslos werde? D.H. ist dann nur noch das 60% Gehalt die Berechnungsgrundlage oder werden auch noch die "alten", höheren Restansprüche (immerhin 6 Monate) in der Berechnung berücksichtigt?

Ausserdem würde mich interessieren, ob ich diesen 60% Job annehmen muss, obwohl er mir nicht zum Leben reicht. Mein derzeitiges ALG I aber schon.

Wäre für eine Antwort echt dankbar. Habe schon den Telefonservice der Agenturen genervt. Die hatten aber keinen Plan!!!

Viele Grüsse und merci
Die elsässerin

Verfasst: 06.10.2006 17:25
von DjTermi
Du musst den Job nur annehmen wenn der mit Rechtsfolgen dir zu gegangen ist. Es wird nach 4 Jahren das zu grunde gelegt was du in den l. 12 Monaten an versicherungsflichtigen Beitragen geleistet hast.