Berechnung ALG I bei 60% //2. Versuch wegen Missverständniss
Verfasst: 06.10.2006 11:02
Hallo nochmal,
ich glaube ich habe mich da wohl leider missverständlich ausgedrückt mit meiner Frage!
Diese zielte dahin, ob ich alle Ansprüche aus meinem jetzigen höheren
ALG I verliere, wenn ich nach 6 Monate Probezeit, einem Jahr oder nach
4 Jahren wieder arbeitslos werde? D.H. ist dann nur noch das 60% Gehalt die Berechnungsgrundlage oder werden auch noch die "alten", höheren Restansprüche (immerhin 6 Monate) in der Berechnung berücksichtigt?
Ausserdem würde mich interessieren, ob ich diesen 60% Job annehmen muss, obwohl er mir nicht zum Leben reicht. Mein derzeitiges ALG I aber schon.
Wäre für eine Antwort echt dankbar. Habe schon den Telefonservice der Agenturen genervt. Die hatten aber keinen Plan!!!
Viele Grüsse und merci
Die elsässerin
ich glaube ich habe mich da wohl leider missverständlich ausgedrückt mit meiner Frage!
Diese zielte dahin, ob ich alle Ansprüche aus meinem jetzigen höheren
ALG I verliere, wenn ich nach 6 Monate Probezeit, einem Jahr oder nach
4 Jahren wieder arbeitslos werde? D.H. ist dann nur noch das 60% Gehalt die Berechnungsgrundlage oder werden auch noch die "alten", höheren Restansprüche (immerhin 6 Monate) in der Berechnung berücksichtigt?
Ausserdem würde mich interessieren, ob ich diesen 60% Job annehmen muss, obwohl er mir nicht zum Leben reicht. Mein derzeitiges ALG I aber schon.
Wäre für eine Antwort echt dankbar. Habe schon den Telefonservice der Agenturen genervt. Die hatten aber keinen Plan!!!
Viele Grüsse und merci
Die elsässerin