Hallo nochmal,
ich glaube ich habe mich da wohl leider missverständlich ausgedrückt mit meiner Frage!
Diese zielte dahin, ob ich alle Ansprüche aus meinem jetzigen höheren
ALG I verliere, wenn ich nach 6 Monate Probezeit, einem Jahr oder nach
4 Jahren wieder arbeitslos werde? D.H. ist dann nur noch das 60% Gehalt die Berechnungsgrundlage oder werden auch noch die "alten", höheren Restansprüche (immerhin 6 Monate) in der Berechnung berücksichtigt?
Ausserdem würde mich interessieren, ob ich diesen 60% Job annehmen muss, obwohl er mir nicht zum Leben reicht. Mein derzeitiges ALG I aber schon.
Wäre für eine Antwort echt dankbar. Habe schon den Telefonservice der Agenturen genervt. Die hatten aber keinen Plan!!!
Viele Grüsse und merci
Die elsässerin
Berechnung ALG I bei 60% //2. Versuch wegen Missverständniss
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Du musst den Job nur annehmen wenn der mit Rechtsfolgen dir zu gegangen ist. Es wird nach 4 Jahren das zu grunde gelegt was du in den l. 12 Monaten an versicherungsflichtigen Beitragen geleistet hast.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.