ALG1 und Kindergeld

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ich_bin_neu_hier_28
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ALG1 und Kindergeld

Beitrag von ich_bin_neu_hier_28 »

Hallo meine Freundin ist im September 21 geworden und Sie bekommt

ALG1, nach abgeschlossener Berufsausbildung (wurde nicht übernommen)

Sie hat momentan keine Aussicht auf Arbeit. Steht Ihren Eltern bzw.

meiner Freundin noch Kindergeld zu oder muss Sie mit dem ALG1

auskommen?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Kindergeld wird mindestens bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, darüber hinaus bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn das Kind sich in der Schul-, Berufsausbildung oder dem Studium befindet und das eigene Einkommen des Kindes 7.680 Euro nicht übersteigt. Wenn das Kind verheiratet ist, besteht Anspruch auf Kindergeld nur noch, sofern der Ehepartner für den Unterhalt des Kindes nicht aufkommen kann.

In Einzelfällen wird selbst über das 27. Lebensjahr hinaus noch Kindergeld gezahlt. Dies ist dann der Fall, wenn Kinder in Schul-, Berufsausbildung oder im Studium den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet haben, sich freiwillig für nicht mehr als drei Jahre zum Wehrdienst verpflichtet haben oder eine vom Grundwehr- bzw. Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausgeübt haben. Die Zahlung verlängert sich um die Dauer der Dienstzeit.

Die 27-Jahre-Grenze wird ab 2007 in Stufen auf 25 Jahre gesenkt:

Geburtsjahr bis 1981: Kindergeld bis 27
Geburtsjahr 1982: Kindergeld bis 26
Geburtsjahr ab 1983: Kindergeld bis 25
Mit der Änderung der Altersgrenzen entfällt für die betroffenen Personen auch die Möglichkeit der Krankenversicherung (Familienversicherung in der GKV bzw. Beihilfeberechtigung im Beamtenrecht).

Es gibt weitere Fälle, die Anspruch auf Kindergeldzahlungen über das 27. Lebensjahr hinaus haben: Für Schwerbehinderte bei denen die Schwerbehinderung vor dem 27. Lebensjahr festgestellt wurde und mindestens ein Elternteil noch lebt. Die Zahlungen können ein Leben lang erfolgen, bis entweder beide Eltern verstorben sind oder das Kind selbst.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
ich_bin_neu_hier_28
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Beitrag von ich_bin_neu_hier_28 »

Ja das hab ich auch gefunden.....aber was heißt das jetzt im konkreten

Fall oben? Einkommen hat sie ja keines nur ALG1, zählt ja nicht als

Einkommen
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Kindergeld wird auch für ein über 18 Jahre Kind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt, wenn es arbeitslos ist und der Arbeitsvermittlung des Arbeitsamtes zur Verfügung steht.

Also wird deine Freundin kein Anspruch mehr darauf haben.

Informationen findest Du auch unter.:
http://www.rechtspraxis.de/kindgeld.html
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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