Hallo, kann mir jemand helfen?
Morgen muß ich auf ein vermittlungsangebot reagieren. Ich habe ein bewerbungsgespräch. Ich will mich aber selbsständig machen und benötige dazu den Gründungszuschuß, den ich noch nicht beantragt habe, da ich noch am Ausarbeiten des konzeptes bin. Ich werde ihn aber diesen Monat. Wenn ich jetzt einen 400 €-Job annehme, gelte ich dann weiterhin als arbeitssuchend? und wenn ich ablehne mit der begründung der vorbereitung auf die selbsständigkeit, erhalte ich dann eine Sperre?
Sperre bei Ablehnung eines Vermittlungsangebotes?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo, Arbeitssuchend kannst Du immer gemeldet sein, selbst wenn Du in einer Beschäftigung bist. Um Anspruch auf den Gründungszuschuss zu haben muss man aber mind noch 90 Tage Restanspruch auf ALG I haben !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Anspruch auf ALG 1
Vielen Dank für die schnelle Antwort,
aber haben ich denn mit nem 400 € Job noch Anspruch auf ALG 1?
Erhalte ich bei Ablehnung des Jobs ne Sperre?
Würde mich über tips sehr freuen.
aber haben ich denn mit nem 400 € Job noch Anspruch auf ALG 1?
Erhalte ich bei Ablehnung des Jobs ne Sperre?
Würde mich über tips sehr freuen.
Anspruch hast Du nur wenn Du 12 Monate in den L. 2 Jahren Versicherungsflichtig beschäftig warst.
Es kommt immer drauf an ob der Vorschlag mit Rechtsfolgen war, sollte sowas sein würdest Du für mid. 1 Woche eine Speere bekommen.
Es kommt immer drauf an ob der Vorschlag mit Rechtsfolgen war, sollte sowas sein würdest Du für mid. 1 Woche eine Speere bekommen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.