alg kurz nach abi ohne aussicht auf studienplatz etc. ??!!

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mirabella
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alg kurz nach abi ohne aussicht auf studienplatz etc. ??!!

Beitrag von mirabella »

huhuu...

also ich hab da mal ne frage und es wär voll nett, wenn sie mir jemand beantworten oder mir einige ihre meinung dazu sagen könnten...

also ich hab seit dem 2.6.2006 mein abitur, werde aber vorraussichtlich keinen studienplatz bekommen, da mein durchschnitt zu schlecht ist. ich bin jetzt 20 und arbeite auch seit ich 17 bin als aushilfe in einem supermarkt, das sind in etwa 350€. das mache ich zur zeit immernoch.

jetzt würde ich gerne wissen, ob ich in der zeit in der ich nichts schulisches mache, wie z.B. ein studium oder eine ausbildung, bzw. auf der suche nach etwas bin, anspruch auf arbeitslosengeld oder sonstiges habe??!! habe ich in irgendeiner weise anspruch auf geld vom staat solange ich nichts finde und nur den aushilfsnebenjob mache?!

bedanke mich schon mal ganz lieb im vorraus für eventuell hilfreiche antworten.

DANKEEEEEEEEE :D
mirabella
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huhuu...

Beitrag von mirabella »

kann mir bitte mal jemand so ne ungefähre antwort geben bitte??!!

weil mein vater ist arbeitslos, aber er bekommt kein geld wegen gewisser ersparnisse und ich krieg jetzt auch kein kindergeld mehr, wir sind aber auf die 150 € angewiesen...deswegen wollte ich wissen ob es was bringt zum arbeitsamt zu gehen und sich arbeitslos zu melden??!!

bitte bitte schreibt mir mal ne antwort...
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo mirabella
Wenn Du als arbeits- oder ausbildungssuchend gemeldet bist und keine eigenen Einkünfte hast stünde Dir noch Kindergeld zu.
Durch den Job im Supermarkt entfällt das aber.
Gruß
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Arbeitssuchend melden würde ich mich auf jedem Fall, allein für Später die Rente. Weil die Zeit wo Du Arbeitssuchend bist wird Dir die Zeit gut geschrieben. Arbeitest Du auf Steuerkarte ? Bzw. ist das ein Sozialversicherungsflichtige Beschäftigung ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Termi
Stimmt, das mit der Rente hatte ich nicht bedacht.
Dann gebe ich meine Schulaufenthalte auch mal gleich an denn ich bin letztens von der Rentenversicherung angeschrieben worden zur Kontenklärung. Gibt später vielleicht dadurch ein paar Pfennige mehr wenn die Lücken gefüllt sind.
Gruß
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo Melinde,
dass mach mal aufjedem fall , viele denken daran nicht. Das erlebe ich leider oft genug auf der Arbeit.
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