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Kurzarbeitergeld??

Verfasst: 09.09.2006 15:27
von Petit
Guten Tag

Ab dem 1 Dezember soll mein Mann von seinem Arbeitgeber aus zum Arbeitsamt da die Auftragslage in den Monaten Dezember -März ehr schlecht ist.Weiterhin wird er bei der Firma auf 160 Euro angemeldet sein.

Meine Frage bekommt er Kurzarbeitergeld bzw Schlechtwettergeld vom Amt??

(Wenn)Wieviel muss das Arbeitsamt für diese Zeit zahlen wird es vom Netto bzw Bruttogehalt fest gemacht ??Oder gibt es für solche Fälle Festbeträge??

Vielen Dank

Gruss Petra

Verfasst: 10.09.2006 11:39
von DjTermi
Transferkurzarbeitergeld

Zur Vermeidung von Entlassungen und zur Verbesserung ihrer Vermittlungsaussichten haben Arbeitnehmer Anspruch auf Kurzarbeitergeld zur Förderung der Eingliederung bei betrieblichen Restrukturierungen (Transferkurzarbeitergeld), wenn

- und solange sie von einem dauerhaften unvermeidbaren Arbeitsausfall mit Entgeltausfall betroffen sind,

- die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind,

- die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind und

- der dauerhafte Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit angezeigt worden ist.

Ein dauerhafter Arbeitsausfall liegt vor, wenn infolge einer Betriebsänderung die Beschäftigungsmöglichkeiten für die Arbeitnehmer nicht nur vorübergehend entfallen.



Die betrieblichen Voraussetzungen für die Gewährung von Transferkurzarbeitergeld sind erfüllt, wenn

- in einem Betrieb Personalanpassungsmaßnahmen auf Grund einer Betriebsänderung durchgeführt und

- die von Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmer zur Vermeidung von Entlassungen und zur Verbesserung ihrer Eingliederungschancen in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit zusammengefasst werden.



Die persönlichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn der Arbeitnehmer

- von Arbeitslosigkeit bedroht ist,

- nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzt oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses aufnimmt,

- nicht vom Kurzarbeitergeldbezug ausgeschlossen ist und

- vor der Überleitung in die betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit aus Anlass der Betriebsänderung an einer arbeitsmarktlich zweckmäßigen Maßnahme zur Feststellung der Eingliederungsaussichten teilgenommen hat; können in berechtigten Ausnahmefällen trotz Mithilfe der Agentur für Arbeit die notwendigen Feststellungsmaßnahmen nicht rechtzeitig durchgeführt werden, sind diese im unmittelbaren Anschluss an die Überleitung innerhalb eines Monats nachzuholen.