Kann man ALG1 Rückgängig machen?

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Nadine Sch.
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Kann man ALG1 Rückgängig machen?

Beitrag von Nadine Sch. »

Hallo,
muss ab Oktober wieder ALG1 beantragen, da meine Tochter da in den Kindergarten kommt.
Ich habe beim letzten mal schon angegeben, das ich nur morgens (Teilzeit) arbeiten gehen kann, eben wegen der Kinder...Beruf Kauffrau Groß-oder Einzelhandel.
Wenn die mir aber nun einen anderen Job oder Weiterbildung anbieten, ich daran aber nicht interessiert bin, da ich ja in meinem Beruf weitermachen möchte, kann ich dann einfach sagen, das ich das nicht will, bzw. ganz auf ALG1 verzichten möchte?
Muss dazu sagen, hab einen 400 Euro Job (Putzfrau^^), wo ich auch an eine Kündigungsfrist gebunden bin.
Muss ich dann ALG zurückzahlen?
Ich bin eh nicht so begeistert von dem Amt noch weiterhin abhängig zu sein und suche schon wie bekloppt.
Werden bei ALG auch 1 Euro Jobs verteilt oder ist das nur bei ALG2?

LG Nadine
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Bei ALG I gibts keine 1€ Jobs. Und wenn Du ein 400 € Job hast und ALG I beziehst, musst Du bzw dein Chef ja eine Nebenverdienstbescheinigung ausfüllen lassen ! Der Freibetrag ist 165 € alles was drüber ist, wird angerechnet.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Nadine Sch.
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Beitrag von Nadine Sch. »

Hallo,
danke für Deine Antwort ;)
Ich weiß von dieser Bescheinigung, habe diese auch schon hier von der letzten Antragstellung, muss aber wohl im Oktober eine neue einholen...

Was mich aber nun brennend interessiert....kann ich einfach nach ner unbestimmten Zeit sagen, das ich kein ALG1 mehr haben möchte, lieber Hausfrau bleibe...ohne irgendwelche Rückzahlungen leisten zu müssen. Ich mag nämlich nicht meinen 400 Euro Job wegen so einer komischen Maßnahme oder Umschulung kündigen müssen. Ich will eben nur halbtags morgens in meinem alten Job wieder arbeiten, da alleinerziehend, habe 2 Kids 3 + fast 6....

LG Nadine
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Das mit deinen Kindern erschwert ja wieder die Vorausetzung. Wie bist Du bei der Agentur für Arbeit gemeldet ( wieviele Std. Du Arbeiten willst Teil/Vollzeit )?
Ist die Kinderbetreung sicher gestelt ?
Alg I ist keine Flichtleistung Du brauchst diese nicht haben.
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Nadine Sch.
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Beitrag von Nadine Sch. »

Hallo,
nein ich beziehe zur Zeit noch ALG2, aber da ich ab 4. Oktober einen KIGA Platz habe muss ich am 4.10. wieder ALG1 beantragen.
Musste schon mal nach dem Erziehungsurlaub ALG1 beantragen, wurde aber abgelehnt wegen der kleinen.
Ich habe bei der letzten ALG1 Beantragung schon angegeben, das ich von montags bis freitags 8 bis 12 Uhr zur Verfügung stehe, mehr geht leider nicht wegen dem KIGA, ich hab keine andere Betreuung für meine kurzen.
Zur Zeit arbeite ich wie gesagt als Reinigungskraft für ca. 370 Euro (morgens 2 Std.)

Ich weiß, das ALG1 keine Flichtleistung ist, aber die ARGE "zwingt" mich das zu beantragen.

LG Nadine
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Das stimmt, aber Du musst es ja nicht machen, nur dann frage ich mich wie Du das alles bezahlen willst, da ich meine Du hast geschrieben bist Alleinerziehend. Wenn Du ALG I bekommst wird aber darauf rücksichtgenommen was Du Kinder hast, und wirst dann auch nicht zu Fortbild. ect geschickt. Am besten dann mit dein Arbeitvermitller sprechen, da gibt 100 % eine Lösung. Eine Fortbildung oder ehnliches geht allerdings immer vor einen 400 / 165€ job , wenn Du ALG 1 bekommst das stimmt .
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Beitrag von Nadine Sch. »

Hallo,
ich habe ja einen Freund und der hat einen Job bei einer Zeitarbeitsfirma bekommen Ende August, da aber das Geld wohl lt. Rechner auch nicht ausreicht für uns sind wir noch von der ARGE oder ALG1 abhängig. Wenn es sich nur um einen kleinen Betrag handeln würde, würd ich auch ganz drauf verzichten.
Jetzt auf den 400 Euro Job zurück zu kommen....ich bin da auch an eine Kündigungsfrist gebunden und könnte eh nicht sofort so wie es meistens ist bei einer Fortbildung teilnehmen...

LG Nadine
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

400 € job der Sozialversicherungsflichtig ist ? Und Wieviel Std. in der Woche ist das ?
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Beitrag von Nadine Sch. »

Nein ich arbeite nur 50 Std. im Monat...es handelt sich um einen 400 Euro Job , aber ich bin trotzdem an einen Vertrag gebunden mit Kündigungsfrist...ist doch überall so...
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Das ist aber keine Antwort auf meine frage sind es mehr oder weniger als 15 std. in der Woche?
Was ein 400 € job ist, ist mir klar. Dieser muss abernicht sozv-flichtig sein
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Beitrag von Nadine Sch. »

Ich arbeite täglich 2,25 Std. also 12,25 Std die Woche...er ist nicht sozialversicherungsflichtig...
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Ein nebenjob wo eine Kündigunsfrist ist, dass habe ich allerdings auch noch nicht gehört. Da muss Dir dann jemand anders helfen sorry. Werde mich aber morgen auf der Arbeit abermal rum fragen was die sagen dazu
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