fiktive Berechnung nach Elternzeit!

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Yviundroy
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fiktive Berechnung nach Elternzeit!

Beitrag von Yviundroy »

Hallo lieber Leser,

Ich habe mich jetzt zum September 2006 arbeitslos gemeldet, und bekam den Schock das man nach , bei mir gut 4Jahre, Elternzeit nur noch fiktiv berechnet wird bei ALG1, und nicht nach letztem Lohn.
Fiktive Berechnung heißt, das man in Qualifikationsstufen eingeteilt wird, je nach Ausbildung und dafür ein bestimmter Satz ALG festgelegt ist. Diese erhält man, wenn man nicht innerhalb der letzten 2 Jahre minderstens 150 Tage gearbeitet hat, auch benannt als Bemessungszeitraum.

Da ich das persönlich als Diskriminierung jeder Mutter / auch Vater gegenüber sehe, welche sich in der gesetzlich geregelten Elternzeit gerne ums Kind kümmert, und dann die Ernüchterung erhält, wenn nach der Elternzeit die Kündigung winkt und das zuvor gut verdiente Geld einfach so dahinschwimmt.
Ich bekam auch noch die Antwort am Arbeitsamt " Sie können ja froh sein, das ihnen nach der Elternzeit überhaupt ALG zusteht.
Hey, wo sind wir denn???
Und da lebt jedes vierte Kind in Deutschland von "Sozialhilfe", wen wunderts?????

Ein aktuelles Urteil vom Berliner Sozialgericht hat aber jetzt entschieden, das diese Handhabe der Agentur für Arbeit rechtswidrig ist, da es gegen die Gesetzregelung des verfassungsrechtlichen Schutz von Müttern verstößt.
Aktenzeichen: S77 AL 961/06
Ich habe jetzt auch erst mal Widerspruch eingelegt, und hoffe, das sich noch viele Betroffene anschließen, das diese miserable Gesetzgebung schnellstens vors Bundessozialgericht wandert, und endlich mal für Eltern entschieden wird.

Wer hat noch Erfahrung damit? Ist schon jemand weiter gekommen als ich?
Gibt es noch mehr interessante Texte oder Hinweise dazu, welche hilfreich sein können?

Ich möchte noch sagen, das ich nur eine Betroffene bin, die sich mit dem Thema beschäftigt, ich versuche mein Recht zu fordern.

Warte auf viele Antworten,
viele liebe Grüße Yviundroy
Nadine Sch.
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Beitrag von Nadine Sch. »

Hallöchen,
also ich muss ab 4.Oktober ALG1 beantragen, da dann erst meine kurze (wurde im Mai 3) in den kiga kommt.
Bin schon seit September 2000 im Erziehungsurlaub, da 2 Kindern ;)
Ich bin mal gespannt, was mir nach 6 Jahren Erziehungsurlaub noch zusteht^^

LG Nadine
Yviundroy
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Beitrag von Yviundroy »

Hallo Nadine,
da wird sicherlich bei dir das gleiche Problem sein, wie bei mir,leider.
Also ich habe meinen Widerspruch abgegeben, der jetzt in Bearbeitung ist. Mal sehen.
Ich finde es halt schon gemein, bei mir sind es im Monat bei 20Stunden ( also halbtags arbeitssuchend) 130 Euro weniger als nach meinem Lohn berechnet.
Also kriegen tust du sicherlich noch was, aber hundertpro auch nur fiktiv.

NA da bin ich ja gespannt, was bei dir rauskommt. Nur solltest du dich doch, sobald du genau weißt das du arbeitslos wirst sofort am Arbeitsamt melden, sonst tun sie da auch gleich noch dumm.
Ich finde es immer wieder komisch was man dem Amt gegenüber für Pflichten hat, doch helfen tut es unterm Strich auch nichts.

Viele liebe Grüße
Yviundroy
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Nimmt eine berufstätige Mutter ihr gesetzliches Recht auf 3 Jahre Elternzeit in Anspruch und wird danach arbeitslos, so folgt oft der Schock: Denn nicht ihr früherer Verdienst wird bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes zu Grunde gelegt, sondern es erfolgt eine so genannte fiktive Bemessung.

Das Problem
Bei der fiktiven Bemessung werden die Arbeitslosen je nach beruflicher Qualifikation in 4 Gruppen eingeteilt. Ein nach diesen Gruppen gestaffelter bestimmter Prozentsatz des Durchschnittsverdienstes aller Beschäftigten wird dann zur Grundlage der Berechnung des Arbeitslosengeldes.

Das auf diese Weise ermittelte Arbeitslosengeld ist jedoch in der Regel wesentlich niedriger als es gewesen wäre, wenn der tatsächliche frühere Verdienst zu Grunde gelegt worden wäre.

Der Unterschied macht oft mehrere Hundert Euro im Monat aus!

Seit einer Neuregelung im SGB III zum 1. Januar 2005 häufen sich diese Fälle, die von den betroffenen Müttern als äußerst ungerecht empfunden werden. Einerseits will der Staat durch die Elternzeit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern und auf der anderen Seite werden dann Mütter, die diese Regelung in Anspruch nehmen, bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes benachteiligt. Verständlicherweise fühlen sich die betroffenen Frauen nun sozusagen nachträglich für die Kindererziehungszeit „bestraft“.

Kann dies vom Gesetz tatsächlich so vorgesehen sein und falls ja, was können die Betroffenen dagegen tun?

Die gesetzliche Grundlage
Die Regelung ist in § 130 SGB III in Verbindung mit § 132 SGB III gesetzlich verankert.
Zwar bleiben nach § 130 Absatz 2 Nr. 3 SGB III Erziehungszeiten bei der Ermittlung des Bemessungszeitraums außer Betracht, doch beträgt andererseits der Bemessungsrahmen nur maximal 2 Jahre, so dass rein vom Wortlaut des Gesetzes her in den genannten Fällen in der Tat eine fiktive Bemessung vorzunehmen ist.

Allerdings könnte diese Regelung gegen höherrangiges Recht verstoßen und damit unwirksam bzw. unanwendbar sein.

Verstoß gegen europäisches Recht
Insbesondere spricht vieles dafür, dass die Regelung der §§ 130, 132 SGB III vor dem Hintergrund europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien keinen Bestand haben kann.

Hier kommt ein Verstoß gegen die Richtlinie 79/7/EWG in Betracht.

Diese Richtlinie behandelt die Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit und besagt in Artikel 3 und 4 unter anderem:

„Artikel 3

(1) Diese Richtlinie findet Anwendung


auf die gesetzlichen Systeme, die Schutz gegen folgende Risiken bieten:
Krankheit
Invalidität
Alter
Arbeitsunfall und Berufskrankheit
Arbeitslosigkeit
(.. .)

Artikel 4

(1) Der Grundsatz der Gleichbehandlung beinhaltet den Fortfall jeglicher unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, insbesondere unter Bezugnahme auf den Ehe- oder Familienstand, und zwar im besonderen betreffend:


den Anwendungsbereich der Systeme und die Bedingungen für den Zugang zu den Systemen,
die Beitragspflicht und die Berechnung der Beiträge,
die Berechnung der Leistungen, einschließlich der Zuschläge für den Ehegatten und für unterhaltsberechtigte Personen, sowie die Bedingungen betreffend die Geltungsdauer und die Aufrechterhaltung des Anspruchs auf die Leistungen.“
Insbesondere der letzte, 3. Spiegelstrich des Artikels 4 der Richtlinie dürfte hier einschlägig sein, da es sowohl um die Berechnung der Leistung (hier: das Arbeitslosengeld) als auch um die Bedingungen betreffend der Geltungsdauer und die Aufrechterhaltung des Anspruchs auf die Leistung geht.

Eine mittelbare Diskriminierung ist nach der Definition des EG-Rechts (Richtlinie 97/80/EG) dann gegeben, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren einen wesentlich höheren Anteil der Angehörigen eines Geschlechts benachteiligen, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind angemessen und notwendig und durch nicht auf das Geschlecht bezogene sachliche Gründe gerechtfertigt.

Da immer noch wesentlich mehr Frauen als Männer Erziehungszeiten in Anspruch nehmen und daher von der Regelung der §§ 130, 132 SGB III bezüglich der Berechnung des Arbeitslosengeldes benachteiligt werden, liegt hier eine mittelbare Diskriminierung vor, die auch nicht sachlich gerechtfertigt ist.

Die genannte Richtlinie ist für die Bundesrepublik Deutschland verbindlich und geht nach europarechtlichen Grundsätzen deutschem Recht vor. Ein Verstoß führt zur Unanwendbarkeit der gegen die Richtlinie verstoßenden Regelung, hier dürfte dies also die Unanwendbarkeit des starren Bemessungsrahmens von 2 Jahren bzw. der fiktiven Bemessung zur Folge haben.

Was betroffene Frauen tun können
Mütter, die von dieser Regelung betroffen sind und deren Arbeitslosengeld deshalb fiktiv bemessen wird, sollten gegen den Arbeitslosengeldbescheid Widerspruch einlegen. Da die Regelung jedoch vom Wortlaut des Gesetzes gedeckt wird, dürfte der Widerspruch im allgemeinen keinen Erfolg haben, so dass dann der Klageweg vor dem Sozialgericht beschritten werden muss. Im Klageverfahren kann das Gericht dazu angeregt werden, die Sache dem europäischen Gerichtshof im Rahmen des so genannten Vorabentscheidungsverfahrens vorzulegen.

Selbst wenn die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen sein sollte, gibt es die Möglichkeit, im Rahmen eines Überprüfungsantrages nach § 44 SGB X noch gegen den Arbeitslosengeldbescheid vorzugehen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Yviundroy
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Registriert: 30.08.2006 08:11

Beitrag von Yviundroy »

Hallo,
super, vielen Dank für die ausfühliche Antwort.
Habe mittlerweile auch Widerspruch eingelegt, was aber laut Amt " einer längeren Bearbeitung bedarf".
Falls ich wirklich den Schritt gehen sollte zu klagen, kostet das was, wie funktioniert das?
Ich möchte mich gerne beteiligen, das diese Ungerechtigkeit gegenüber Müttern ein Ende hat, denn eine Frau hat es ja schon geschafft, siehe Berlin.

Kann es mir passieren, das ich dann kritischer von der Agentur betrachtet werde, und diese mich z. B. indenen Augen zu weniger Eigenbemühungen sperren???
Nur wo kein Job ist, auch keine Bewerbung, oder?
Zu welchen mitteln kann ein Amt fähig sein???

Freue mich auf ganz viele Antworten!!!!

Danke Yviundroy
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo Yviundroy
Falls Du klagen musst gibt es Prozeßkostenhilfe.
Auch einen Beratungsschein kannst du beantragen beim Gericht und damit Beratung bei einem Anwalt erhalten. Ein guter Anwalt kümmert sich auch um die Prozeßkostenhilfebescheinigung.
Allerdings plant der Gesetzgeber die Abschaffung der Kostenfreiheit in Sozialgerichtsangelegenheiten, so eine Saue...
Beratungsstellen helfen auch prima zum ersten Überblick.
Liste findest Du hier:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adre ... fault.aspx

Es muss nicht sein das Du dann kritischer betrachtet wirst als vorher, Recht ist Recht und keiner darf einen Nachteil haben wenn er es nutzt.
Bearbeitungszeit gibt es immer, Zwischenanfragen beschleunigen es vielleicht.
Bewerbungen kannst Du eigentlich auch nicht mehr schreiben als wie die übernommenen Kosten für Bewerbung hergeben. Kosten für Bewerbungen sind nicht im Regelbedarf enthalten und können gesondert beantragt werden. Sind die aufgebraucht (weil begrenzt) geht halt nichts mehr. :wink:
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Yviundroy
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Registriert: 30.08.2006 08:11

Beitrag von Yviundroy »

Hallo Melinde,
vielen Dank für deine Info, hab den Widerspruch, natürlich abgelehnt, erhalten, und hab die sache jetzt einem Anwalt übergeben. Mal sehen, wies weitergeht.
Mein Problem mit den Arbeitsstellen liegt eher darin, das es einfach nichts gibt.
Ich habe Krankenschwester gelernt, und müßte wieder in den Schichtbetrieb, aber mit zwei Kindern, 4 und 3 Jahre, und einem Selbständigen Mann ist das gar nicht machbar.
Ich würde ja gerne Arbeiten, aber eine nicht flexible Mutter will doch keiner, leider.
Viele Grüße
Yviundroy
Yviundroy
Beiträge: 9
Registriert: 30.08.2006 08:11

Aktueller Stand!!!!

Beitrag von Yviundroy »

Hallo alle zusammen.
So, nun ist es soweit, ich habe Klage eingereicht.
Mal sehen, was dabei rauskommt.
Wenns was neues gibt, meld ich mich.
Viele Grüße Yvonne
susanne
Beiträge: 5
Registriert: 16.10.2006 08:25

Beitrag von susanne »

Hallo,
habe auch soeben Einspruch gegen meinen Bescheid eingelegt.
Bin seit 05/05 in Elternzeit und habe davor 6300 im Monat verdient.
Jetzt wurde mein Einkommen fiktiv auf 2940 festgelegt.

Werde wohl auch klagen müssen!!!

Gruß
susanne

(Habe - glaube ich - mein erstes Posting falsch abgeschickt. Sorry)
Yviundroy
Beiträge: 9
Registriert: 30.08.2006 08:11

Beitrag von Yviundroy »

Hallo Susanne,
find ich echt toll, das es immer mehr Mütter gibt, die sich das nicht gefallen lassen.
Nur wenn du erst seit 05/05 in Elternzeit bist, sind doch die zwei Jahre für die fiktive Berechnung noch gar nicht um???
Den Widerspruch werden sie dir ,LEIDER; warscheinlich eh, ohne mit der Wimper zu zucken, ablehnen.
Bin gespannt, wies bei dir weitergeht.
Viele Grüße Yviundroy
susanne
Beiträge: 5
Registriert: 16.10.2006 08:25

Beitrag von susanne »

Hallo Yviundroy,
ich bin seit 19.05.05 in Elternzeit und habe zum 01.01.07 ALG beantragt. D. h. sie gehen bis 01.01.05 zurück und bis zum 19.05 sind das keine 150 Tage, die das Arbeitsamt zur Berechnung benötigt.
Bisher habe ich nur ein Schreiben bekommen, dass die Bearbeitung einige Zeit dauern wird.
Was hat denn Dein Anwalt zu den Chancen einer Klage gesagt?? Bisher scheint es ja nur ein Urteil zu geben.

Gruß
Susanne
Yviundroy
Beiträge: 9
Registriert: 30.08.2006 08:11

Beitrag von Yviundroy »

HAllo Susanne,
ach jetzt versteh ich deine Situation. Ja, das Schreiben habe ich auch erhalten. Und dann kam die Ablehnung.
Mein Anwalt machte mir wenig Hoffnung, bezog sich deshalb aber meist auf die hier urteilenden Richter. Na, vielleicht hab ich Glück, denn gerade gestern stand bei uns in der Zeitung, das wegen des hohen Klageaufkommens gleich zwei neue Richter eingestellt wurden.


Habe auch gerade an den Peditionsausschuss des Bundestages eine email versand, und unser aller Problem geschildert.
War auch erst ein Artikel in unserer Zeitung. Dahin kann man sich mit solchen Problemen wenden.
Bundestag, Peditionsausschuß,
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel: 0302270
email : mail@bundestag.de

Mal sehen ob, und was ich da für eine Antwort erhalte.
Wenns was neues gibt, meld ich mich auch sofort.

Viele liebe Grüße Yviundroy
susanne
Beiträge: 5
Registriert: 16.10.2006 08:25

Beitrag von susanne »

Hallo Yviundroy,
jetzt hat es doch ziemlich lange gedauert, aber am Freitag hat mein Anwalt auch Klage eingereicht. Er hat auf das Urteil aus Berlin verwiesen. Das hatte ich bei meinem Einspruch schon herangezogen und vom AA dann die Mitteilung bekommen, dass es noch gar nicht rechtskräftig ist. Aber das ist laut Anwalt egal.
Nun heißt es abwarten. Es wird wohl 2-3 Monate dauern, bevor es zu einem Verhandlungstermin kommt, denn auch das Sozialgericht München ist überlastet.
Über das eventuelle Ergebnis wollte sich mein Anwalt lieber nicht äußern.

Hast Du eine Reaktion auf Deine Mail an den Petitionsausschuß erhalten?

Falls wir uns nicht mehr hören
schon mal frohe Weihnachten und einen guten Rutsch
Susanne
Yviundroy
Beiträge: 9
Registriert: 30.08.2006 08:11

Beitrag von Yviundroy »

Hallo Susanne,
nein, vom Petitionsausschuß kein Wort, hab ich aber auch fast mit gerechnet.
Sonst gibt es bei mir auch ichts neues.
Wird wohl noch einige Zeit ins Land gehen bis sich die Sozialgerichte mal auskäsen.
Aber ich find es Klasse, das du auch mitgezogen bist, wie sagt man doch so schön, "gemeinsam sind wir Stark"

Ich wünsche auch schon mal frohe Weihnachten, und einen guten Rutsch ins vielleicht erfolgreichere 2007

Tschau, Yviundroy
Annett
Beiträge: 1
Registriert: 12.01.2007 21:14

Ebenfalls betroffen...

Beitrag von Annett »

Hallo Susanne und Yviundroy,

auch ich bin von der Pauschalisierung der Bemessungsgrundlage betroffen. Bin seit Februar 2005 arbeitslos. Meine frühere Firma hat mich massiv unter Druck gesetzt einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Ich erspar Euch Einzelheiten. Auf jeden Fall wurde ich 3 Monate gesperrt (was ich ja wußte), erhielt danach ca. 4,5 Monate kein Geld aufgrund einer sogenannten Ruhenszeit (was ich nicht wußte) wegen Nichteinhaltung der Kündigungsfrist und ein ausgezahlter Urlaubsanspruch von 31 Tagen. In dieser Zeit mußte ich mich auch selbst krankenversichern. Ende August erhielt ich die erste Zahlung. Von ehemals ca . 3.600 € brutto erhielt ich nun 525,-- € Arbeitslosengeld. Nach einem Einspruch erhöhte sich das Entgeld - warum auch immer - auf 675,-- €. Dagegen habe ich nun abermals Einspruch eingelegt (gerade diese Woche).

Wie geht es Euch?

Susanne, hat sich bei Dir etwas mit Deiner Klage getan? Interessiert mich sehr, da ich auch aus München bin und hier klagen müßte.

Yviundroy, hast Du inzwischen Post erhalten vom Petitionsausschuß? Wahrscheinlich eher nicht..? Ich werde mal an das Familienministerium schreiben. Die tun doch immer so wichtig im Zusammenhang mit Frauen, Kindern und Berufstätigkeit. Aber sicher kommt auch da keine Antwort. Da haben bestimmt schon mehr hingeschrieben und es hat nichts gebracht.

Liebe Grüße
Annett
susanne
Beiträge: 5
Registriert: 16.10.2006 08:25

Beitrag von susanne »

Hallo Annett,
und warst Du jetzt schon beim Gericht?

Gruß
Susanne
Yviundroy
Beiträge: 9
Registriert: 30.08.2006 08:11

Beitrag von Yviundroy »

Hallo Ihr lieben,

schlechte Nachrichten!!! Habe gestern meine Klage abgewiesen bekommen. Schade.
Eine Revision zahlt meine RV nicht.
So ein Mist!!!!!

Ich grüß euch alle
Yviundroy
susanne
Beiträge: 5
Registriert: 16.10.2006 08:25

Beitrag von susanne »

Hallo Yviundroy,
das ist doch eine Sauerei. Hat das Gericht Dir mitgeteilt warum es die Klage abweist?

Bei mir hat das Arbeitsamt auch das Gericht aufgefordert die Klage abzuweisen, da sie nicht der Gesetzgeber sind und nur nach Anweisung arbeiten.
Mein Anwalt hat dann zurückgeschrieben, dass sie trotzdem verpflichtet sind auf Diskrimierung von Frauen und den Schutz von Müttern zu achten.

Mal schauen wie es bei mir weiter geht. Vielleicht muß man sich mal schlau machen, wie es mit einer Verfassungsklage aussieht?!

Gruß
Susanne
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