Fortbildung Verweigern Sperre bei ALG 1???
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Fortbildung Verweigern Sperre bei ALG 1???
Hi, Also gleich zum Problem meine Freundin bezieht ALG 1. Das Arbeitsamt hat am Freitag bei ihr angerufen und sie gefragt ob sie nicht Lust hätte an einer Fort/Weiterbildung in Buchhaltung teilzunehmen (sie ist gelernte Bürokauffrau). Sie hat nicht überlegt und gleich gesagt ja. So allerdings hat sie nicht überlegt. Sie wird Mittwoch operiert außerdem wollen sie und ihr Mann ende des Monats in den Urlaub fahren. Klingt blöd aber das hat sie total vergessen in dem Moment als sie zugesagt hat. Sie hat dann bei Amt angerufen und das mit der Op gesagt und gemeint das sie ja heute auch noch zu der Voruntersuchung muss. Die Fortbildung sollte heute losgehen. Da meinte die Vom Amt ja dann muss meine Freundin sich krankschreiben lassen soll und danach hin. Meine Freundin meinte dann ja das ist aber durch die ganzen Umstände sie das lieber nicht machen will. Da meinte die was von Sperre. Das ist aber doch auf Freiwilliger Basis kann meine Freundin da jetzt ne Sperre krigen oder muss sie das nicht machen.
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Das dürfte eigentlich kein Problem sein. Man reiche die OP Anmeldung bzw. Krankmeldung beim Arbeitsamt ein und gut. Fortbildungen sind oft so gestaltet, dass man z. B. auch einen Monat später einsteigen kann. Die Fortbildung würde ich also auf keinen Fall sausen lassen. Aber erst geht mal die Gesundheit vor, würde ich sagen. Kann mir also nicht vorstellen, warum sie eine Geldsperre bekommen sollte.
Gruss
Dieter
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Folglich: Die Stufen zur Karriere zimmert man am besten aus jenen Brettern, die andere vor dem Kopf haben.
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Hmmm... darüber könnte ich Dir nun aus dem Stegreif keine präzise Antwort geben, ob da ein zwingendes "Muss" dahinter steht. Werden denn die Kosten für den Kurs vom Arbeitsamt übernommen und eine Weiterzahlung von Unterhaltsgeld in der selben Höhe wie ALG I gewährt und auch eventuell Fahrgeld bezahlt ? Wenn das der Fall ist, sehe ich da schon ein gewisses "Muss". Andererseits wird deiner Freundin wahrscheinlich solch eine Gelegenheit so schnell nicht wieder geboten, denn das Budget für Fortbildungen ist derzeit bestimmt sehr knapp. Es gab schon Zeiten, in denen überhaupt keine Fortbildungen vom Arbeitsamt mehr bezahlt wurde. Deine Freundin gehört eigentlich schon zu einem exclusiven Kreis, der soetwas gewährt wird. Das würde ich nicht sausen lassen. Anders sieht es natürlich aus, wenn sie es selber finanzieren soll. Dann glaube ich, kann man sich schon, ohne das es unangenehme Folgen nach sich zieht, weigern. Wer soll es denn bezahlen und die Kosten von Kursen sind heutzutage nicht von Pappe. Da sind ganz fix mal eben 10.000 EURONEN oder gar mehr beieinander.
Gruss
Dieter
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Also meine Freundin hat zu denen jetzt gesagt das das diesen Monat nur schlecht ist jetzt soll sie auf nen Anruf von der Sachbearbeiterin warten. Nur ich persönlich verstehe das nicht. Die haben zu meiner Freundin gesagt "Haben sie lust daran teilzunehmen" und nicht sie müssen daran teilnehmen. Meine Freundin hat auch zu der einen vom Amt gesagt "Das ist auf freiwilliger Basis" Da hat die vom Amt dann rumgezickt. Wenn das freiwillig ist dann müssen die damit rechnen das einige sagen das sie nicht wollen.
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Nun ja. Das sind recht magere Informationen. Ich an ihrer Stelle würde einfach gleich heute noch einen Termin bei ihrer Arbeitsberaterin vereinbaren (für nach der OP und Genesungszeit) und das ganze dann persönlich besprechen. Dann werden sich die weiteren Modalitäten schon herausstellen. Die Krankmeldung würde ich aber auf jeden Fall noch vor der OP beim Amt einreichen, damit ihr hier keine Nachteile entstehen.
Ich hoffe ich konnte Dir bzw. Deiner Freundin ein Wenig weiterhelfen.
Gruss
Dieter
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Also es ist jetzt so. Die vom Amt haben gemeint das das keine Pflicht ist also freiwillig und sie haben das meiner Freundin angeboten da ein anderer abgesprungen ist heisst sie haben den Platz wohl schon bezahlt. Aber da meine Freundin da jetzt nicht dran teilnimmt haben sie gesagt das sie nicht in den Urlaub fahren darf obwohl der schon gebucht ist, die haben gemeint das sie ihr das verweigern sie könne ja versuchen einen Antrag auf den Urlaub zu stellen aber den würden sie dann eh ablehnen oder sie würde für die Zeit des Urlaubs kein ALG 1 kriegen das könne sie sich aussuchen, meine Freundin kommt es so vor als wäre das als Strafe weil sie die FREIWILLIGE Fortbildung nicht machen will. Sie meinten Geld könnetn sie ihr nicht kürzen weil meine Freundin ja nichts unterschrieben hat das sie da teilnimmt. So hat sie es mir jetzt weitergegeben
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Nuja. Das mit Urlaub ist auch so eine Sache. Den muss man immer erst vorher beantragen, bevor man irgendwo eine Reise bucht. So sind halt nunmal die Bestimmungen. Das Amt sitzt am längeren Hebel. Damit muss man leben, solange man Leistungen vom Amt bezieht.
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