hallo ich habe mal eine ganz wichtige frage.
es geht um meinen freund, der ist italiener und wohnt momentan wieder in Italien.
Da er aber sehr gerne wieder mit mir in Deutschland wohnen würde, würde er sehr gerne wieder hier her umziehen.
Hat er anspruch auf ALG 1? Er hat auch schon ca. 2 Jahre in Deutschland gearbeitet und somit ja steuern gezahlt.
Es würde natürlich nur vorrübergehend sein, da er ja schon intensiv hier was sucht. Aber sollte er jetzt wirklich noch nichts bekommen hätte er Anspruch.[/b]
wichtige frage ALG 1
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Anspruch hat man wenn man 12 Monate versicherungsflichtig gearbeitet hat in den L. 24 Monate. Also Antrag holen !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.