Hallo!
Erstmal zu mir: Ich bei Student im letzten Semester und schreibe gerade an meiner Diplomarbeit. Ende August soll dann das Kolloquium stattfinden mit dem ich dann auch kein Student mehr bin. Die Jobssuche läuft, aber zum 1.9.06 ist nichts in Sicht.
Deshalb wollte ich mich gestern beim Arbeitsamt für den 1.9.06 Arbeitslos melden. Ich habe mit einer Ausbildung direkt nach der Realschule einen Anspruch auf Alg I gehabt, ich glaube es waren ca. 360 Tage. Nach der Ausbildung habe ich direkt mein Fachabi gemacht und den Zivildienst geleistet. Nach dem Zivildienst, der endete zum 31. Mai 02, habe ich bis zum Studiumbeginn (Sept. 2002) Alg I 3 Monaten bezogen.
Also hatte ich noch einen Anspruch von ca. 240 Tagen.
Gestern wurde mir dann mit geteilt, dass mein Anspruch seit dem 2.6.06 erloschen sei und ich wurde auf Alg II verwiesen.
Gibt es im neuen Gesetz über die Rahmenfristen eine Regelung für Studenten?
Es kann ja nicht sein, dass mein Start in die Berufswelt gleich mit Hartz IV beginnt.
Gruß
Tobias
Nach Studium gleich Alg II ???
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