Beziehe ALG 1 und habe Job Verweigert

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Jahrgang86
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Beziehe ALG 1 und habe Job Verweigert

Beitrag von Jahrgang86 »

Mahlzeit Zusammen,

Ich war bis im Juli 2006 noch Beschäftigt(3Jahre lange Ausbildung) und wurde danach leider nicht Übernommen :(
Nun ja und seit dem bin ich halt Arbeitslos gemeldet und Beziehe ALG 1!

Mein Problem ist halt dieses da ich letztens ein Telefonat mit einer Frau vom Arbeitsamt geführt habe und diese meinte dann, das dass Arbeitsamt einen Job für mich habe und Ich mich doch da Bewerben solle.
Ich meinte zu dieser Frau das ich mich bei dieser Firma (Zeitarbeits Firma) nicht Bewerben wolle und auch kein Interesse dran besteht.Und Sie darauf geantwortet, Sie müssen sich dort Bewerben sonst kann man Ihnen das ALG kürzen oder sogar Sperren. Nun ja hatten das Gespräch Friedlich Beendet, ist ja auch nur ein Mensch die Dame am Telefon.
Aber Ich habe mich bei dieser Firma noch nicht Beworben und werde es auch nicht tun! Nun ja...aber das ist ein anderes Thema.

Meine Eigentliche Frage liegt darin, ob mir jetzt Wirklich irgendwie das Geld gekürzt oder Gestrichen wird :? ??

Und eine ganz andere Frage ist halt noch diese, wie sieht es aus wenn man ALG bezieht und noch gerne nebenbei irgendwo, z.B in einer BAr oder so z.B auf 400€ Basis Arbeiten gehen würde, bringt mir das was???

Danke im Voraus das Ihr euch mit meinem Thema Beschäftigt.
Ich würde auch Lieber Arbeiten gehen, aber den Job den Ich ausgeübt habe und dann noch Gut Bezahlt gibt es so gut wie garnicht, leider :cry:

Nun ja, schauen wir mal wie es weiter geht...

Liebe grüße Andreas
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
sie müssen Dir die Stelle erst einmal Schriftlich zu kommen lassen die Du bei der Zeitarbeitsfirma antreten solltest. Da nur so sichergestellt ist, dass Du auch davon in Kenntnis gesetzt worden bist, und da auch die Rechtsbelehrung (Sperrzeit) dann vermerkt ist. Du kannst zu deinen ALG bis 165.-€ Anrechnungsfrei nebenbei verdienen. Wenn Du allerdings mehr als 15 Std. in der Woche Arbeitest bekommst Du keine Leistungen mehr.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Jahrgang86
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Beitrag von Jahrgang86 »

Hallo,

Danke DJ Termi für dein Antwort. Das hat mir schon einmal ziemlich weiter geholfen :)

Nun ja, zu den Sachen mit der Firma...den Brief habe ich schon bekommen und Ich solle mich da auch Vorstellen u.s.w aber Ich möchte bei dieser Firma nicht anfangen und demnächst kommt auch noch der Bund also wird das sowieso nichts mehr mit Arbeiten. Wie sieht es da aus?? Also in dieser Situation? Was ist wenn ich mich bei dieser Firma halt nicht melde???

Liebe grüße Andreas
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Ist der Brief mit §309 SGB III i. V. m. §144 SGB III vermerkt ? Und, steht der Termin vom Bund schon fest ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Beitrag von Jahrgang86 »

Also Ende des Monats steht die Musterung an, und dann möchte Ich auch so schnell wie möglich zum Bund.

Also in dem Schreiben von der Agentur für Arbeit, habe ich einmal den Teil wo die Adresse etc. zu der Firma und so steht. Und dann noch einmal ein 2 Blatt da steht halt mit Freien Feldern " Ich habe mich am...... beworben/vorgestellt oder habe mich nicht Vorgestellt und Warum nicht....

Und dann steht unten drunter ein Kapitel:

Rechtsfolgenbelehrung

Wenn Sie ohne Wichtigen Grund

- die Ihnen angebotene Beschäftigung nicht annehmen oder nicht antreten oder
- das Zustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses duch Ihr Verhalten verhindern (z.B indem Sie sich nicht Vorstellen)

tritt eine Sperrzeit ein (sperrzeit wegen Arbeitsablehnung § 144 Abs.1 Satz 2 Nr.2 SGB III).
Sie dauert längstens 12 Wochen. Handelt es sich um den erstmaligen Anlass für den Eintritt Einer Sperrzeit, umfasst die Sperrzeit 3 wochen, beim zweiten Anlass 6 Wochen....ach und dieser Text geht noch ziemlich lange weiter, ziehe jetzt ersteinmal hier einen Schluss Strich :wink:
-------------------------------------------------------------------------------------

Es sieht halt so aus, Ich möchte jetzt nirgendwo mehr anfangen zu Arbeiten da Ich sowieso Jetzt Demnächst zum Bund gehe! Da finde Ich es schon ziemlich Blöde irgendwo Anzufangen. Und die Stelle die mir von der Agentur für Arbeit halt geschickt wurde, für diese Habe ich keine Interesse. Und ich möchte halt nicht irgendwo anfangen wo ich ja garkein Interesse dran habe :( das soll ja auch nicht Sinn und Sache sein das man dann jeden tag mit einem Blöden gesicht zur Arbeit geht und der PAssenden Laune :( hoffe du bzw. Sie verstehen was Ich meine.

Ach im Schreiben Ist alles ein klein wenig Schwieriger für mich auszudrücken, aber Ich hoffe man versteht was meine oder sagen will.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo, erst einmal wenn ich dich Duze kannst Du das auch ;)
Ich kenne die schreiben sehr gut, da ich am Tag genug verschicke ;) Am besten würde ich dein Sachbearbeiter darauf ansprechen und mit ihm eine Lösung suchen. Rechtlich gesehen könnte man Dir bis zum Bund eine Arbeitsstelle vermitteln! Darum mit dem Arbeitsvermittler sprechen bitte, nur mit ihm kannst Du das ja abklären, und die Richtige Lösung finden.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Beitrag von Jahrgang86 »

Hallo,

Ok, Ich bin der Andreas ;) *hehe*

Nun ja, denke ich mir auch mal das ich das dann mit Ihm noch einmal absprechen werde. Habe am Ende des Monats auch einen Termin bei Ihm.
Dann werde Ich es Ihm Schildern wieso ICh mich dort nicht Beworben hatte. Denke auch mal, das nur Sprechenden Menschen Geholfen werden kann.

Nur habe ich panik wenn mir nachher trotzdem das Geld gestrichen wird :(

MFG Andreas
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo, habe Dir eine Mail geschickt !!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Beitrag von Jahrgang86 »

Danke Ich schau direkt mal nach :wink:

MFG Andreas
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Beitrag von DjTermi »

Nicht erschrecken beim Absender *g
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Beitrag von Jahrgang86 »

Keine Panik, bleibt alles Geheim :) ist ja Selbst Verständlich!

Nun ja, schreibe dir Später mal eine mail ok :wink:

Liebe grüße Andreas
Dieter6224
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Re: Beziehe ALG 1 und habe Job Verweigert

Beitrag von Dieter6224 »

Jahrgang86 hat geschrieben:Mahlzeit Zusammen,

Ich war bis im Juli 2006 noch Beschäftigt(3Jahre lange Ausbildung) und wurde danach leider nicht Übernommen :(
Nun ja und seit dem bin ich halt Arbeitslos gemeldet und Beziehe ALG 1!

Mein Problem ist halt dieses da ich letztens ein Telefonat mit einer Frau vom Arbeitsamt geführt habe und diese meinte dann, das dass Arbeitsamt einen Job für mich habe und Ich mich doch da Bewerben solle.
Ich meinte zu dieser Frau das ich mich bei dieser Firma (Zeitarbeits Firma) nicht Bewerben wolle und auch kein Interesse dran besteht.Und Sie darauf geantwortet, Sie müssen sich dort Bewerben sonst kann man Ihnen das ALG kürzen oder sogar Sperren. Nun ja hatten das Gespräch Friedlich Beendet, ist ja auch nur ein Mensch die Dame am Telefon.
Aber Ich habe mich bei dieser Firma noch nicht Beworben und werde es auch nicht tun! Nun ja...aber das ist ein anderes Thema.

Meine Eigentliche Frage liegt darin, ob mir jetzt Wirklich irgendwie das Geld gekürzt oder Gestrichen wird :? ??

Und eine ganz andere Frage ist halt noch diese, wie sieht es aus wenn man ALG bezieht und noch gerne nebenbei irgendwo, z.B in einer BAr oder so z.B auf 400€ Basis Arbeiten gehen würde, bringt mir das was???

Danke im Voraus das Ihr euch mit meinem Thema Beschäftigt.
Ich würde auch Lieber Arbeiten gehen, aber den Job den Ich ausgeübt habe und dann noch Gut Bezahlt gibt es so gut wie garnicht, leider :cry:

Nun ja, schauen wir mal wie es weiter geht...

Liebe grüße Andreas
Hallo Andreas,

soviel mir bekannt ist, muss man laut ALG I Eingliederungsvertrag im Monat mindestens 6 Bewerbungen vorweisen. Wenn Du nun ein Stellenangebot schriftlich zugesandt bekommst und darauf vermerkt ist, das dies ein unverbindliches Angebot ist, muss man sich (glaube ich) nicht unbedingt auf diese Stelle bewerben. Hauptsache Du erfüllst die Mindestanforderung von 6 Bewerbungen (aus Eigeninitiative) im Monat. Schau mal einfach in Deinem ALG I Vertrag nach.

Ich bitte um Korrektur, falls meine Angaben so nicht stimmen.

Tip: Generell würde ich aber nicht mit grundsätzlich ablehnender Haltung einem Stellenangebot der Agentur gegenüber stehen. Das sieht dann für die Agentur eher nach Unwillen aus und eine Zeitarbeitsstelle muss nicht unbedingt das Schlechteste sein. Bei vielen Zeitarbeitsstellen besteht nach Ablauf der Frist die Möglichkeit einer unbefristeten Übernahme. Sehe es halt einfach als Übergangsjob an und bewirb dich mal einfach. Woanders bewerben kannst Du Dich ja dann immer noch, falls Dir die Stelle nicht zusagen sollte... aber es steht ja eh der unausweichliche Bund erstmal vor der Tür....

Grüsse

Dieter
Ohne Job ist das Leben fad
Wo ein Kopf ist, ist meist auch ein Brett.
Folglich: Die Stufen zur Karriere zimmert man am besten aus jenen Brettern, die andere vor dem Kopf haben.
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