Arbeitslosmeldung

Hier können Fragen zum Arbeitslosengeld 1 diskutiert werden.
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ALG1 wer hat Anspruch, wie viel Arbeitslosengeld 1 bekomme ich, wie ist die Berechung von ALG 1, können im Arbeitslosengeld 1 Forum besprochen werden.
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Carmen82
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Registriert: 12.08.2006 18:33

Arbeitslosmeldung

Beitrag von Carmen82 »

Hallo
ich habe eine frage, nach der geburt meiner tochter im november 2005 bin ich im April wieder in die nähe von meiner mutter und oma gezogen um mir arbeit suchen zu können. da meine oma auf die kleine aufpassen wollte während ich dann arbeite habe ich mich arbeitslos gemeldet. nun meine oma ist 70 jahre alt, eigentlich noch ganz fit, und wäre für sie auch kein problem gewesen auf die kleine aufzupassen. so nun war ich nach einem autounfall krank und meine oma hatt mir dann bei der pflege usw. von meiner tochter geholfen, dann habe ich gemerkt das das meine oma eigentlich doch nicht wirklich mehr so gesundheitlich kann wie wir eigentlich gedacht haben. nach diesen zwei wochen waren wir uns einig das sie das doch nicht mehr so schafft wie angenommen und ich habe auch ein bisschen angst davor das meine kleine den ganzen tag mit meiner oma dann alleine ist. nun möchte ich meine arbeitlosigkeit beenden und doch lieber erstmal selbst bis sich eine neue betreuungsperson gefunden hat zuhause bleiben, arbeit habe ich noch keine gefunden aber beziehe arbeitslosengeld. nun meine frage kann ich dies beenden ohne weitere probleme? oder werde ich dann ärger mit dem amt bekommen? und ich müsste dann alg2 beantragen oder? weil von irgend etwas müssen wir ja leben, ich bin alleinerziehend. ich hoffe ihr könnt mir helfen
lg carmen
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Carmen82
Solange Du Alg1 beziehst solltest Du Dich da nicht von abmelden, ich weiß auch garnicht ob das so geht. Von irgendwas müsst ihr ja leben und das wäre bei Bedürftigkeit das Alg2.
Nach Ablauf von Alg1 greift das sowieso, denn die alte Sozialhilfe gibt es nicht mehr.
Gruß
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Carmen82
Beiträge: 5
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Beitrag von Carmen82 »

Hallo

ja das ist schon richtig, aber wenn das arbeitsamt nun etwas für mich hat eine weiterbildung oder eine arbeit, dann kann ich das ja nicht annehmen weil ich ja dann doch niemanden für meine kleine habe. also möchte ich das doch dann lieber vorher machen bevor sie etwas haben und ich dann probleme kriege weil ich meine oma angegeben habe und dann aber doch niemanden habe.

lg carmen
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Carmen82
Sollte das Arbeitsamt eine Stelle oder eine Weiterbildung für Dich anbieten wirst Du nur in dem Zeitrahmen daran teilnehmen können, in dem Dein Kind versorgt ist. Dafür kanst Du einen Antrag auf Übernahme der Kosten für die Kinderbetreuung stellen.
Auch wenn Du Deine Oma als Betreuungskraft angegeben hast ist das auch wieder zu ändern. Keiner wird deswegen Ärger machen denn die ständigen Betreuung eines Kleinkindes ist auch für die liebste Oma eine nicht zu unterschätzende Belastung.
Gruß
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Carmen82
Beiträge: 5
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Beitrag von Carmen82 »

Hallo

danke genau das wollte ich wissen, es ist halt alles ziemlich sorry scheiße gelaufen, und nun hatte ich angst nicht das ich dann das ganze alg zurück zahlen darf, weil ich meine oma angegeben habe und sie nun doch nicht so kann wie wir dachten. weil eigentlich ist sie ja noch ganz fit aber das wird ihr halt zuviel.

danke lg
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