Seite 1 von 1

nach elternzeit alg1

Verfasst: 09.08.2006 19:33
von bentelo
Hallo
mein arbeitgeber kann mich nach meiner elternzeit (endet 29.10.06 nach 3 jahren) nicht zu den arbeitszeiten einstellen indenen ich zur verfügung stehe.
ich könnte und würde gerne ca.30 std. die woche arbeiten. ich bin nicht alleinerziehend.

nun meine fragen:

bekomme ich ALG1 und wenn ja wonach wird es berechnet?

wie lange würde ich ALG1 bekommen?

wann muß ich mich beim arbeitsamt melden?

ich bin zu 80% schwerbehindert und habe das merkzeichen G bringt das vorteile?

wird das einkommen meines mannes berücksichtigt?

danke für eure antworten
mfg bente

falls ich das fiktive geld bekommen sollte wonach wird eine staatl.anerkannte erzieherin eingestuft?

Verfasst: 10.08.2006 07:53
von DjTermi
Hallo,
es muss die Kinderbetreuung sicher gestellt sein. ( dies ist es ja, so wie ich das Lese )
Arbeitslosengeld bekommst Du wie Folgt: Über 55 J. 18 Monate Bis 55 J. 12 Monate
Auf Grund deiner Schwerbehinderung wird es keine Vorteile ( wenn ich das mal so sagen darf) nicht geben.
Das Arbeitslosengeld richtet sich nach dem zuletzt erzielten pauschalierten Nettoengelt , das sich aus dem versicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt ergibt. Arbeitslose die Mid. Ein Kind im Sinne der Steuervorschriften haben, erhalten 67 % des pauschalierten Nettoentgeldes
Du musst dich melden sobald wie schon geschrieben die Betreuung sichergestellt ist
Das Einkommen deines Mannes ist uninteressant