nach elternzeit alg1
Verfasst: 09.08.2006 19:33
Hallo
mein arbeitgeber kann mich nach meiner elternzeit (endet 29.10.06 nach 3 jahren) nicht zu den arbeitszeiten einstellen indenen ich zur verfügung stehe.
ich könnte und würde gerne ca.30 std. die woche arbeiten. ich bin nicht alleinerziehend.
nun meine fragen:
bekomme ich ALG1 und wenn ja wonach wird es berechnet?
wie lange würde ich ALG1 bekommen?
wann muß ich mich beim arbeitsamt melden?
ich bin zu 80% schwerbehindert und habe das merkzeichen G bringt das vorteile?
wird das einkommen meines mannes berücksichtigt?
danke für eure antworten
mfg bente
falls ich das fiktive geld bekommen sollte wonach wird eine staatl.anerkannte erzieherin eingestuft?
mein arbeitgeber kann mich nach meiner elternzeit (endet 29.10.06 nach 3 jahren) nicht zu den arbeitszeiten einstellen indenen ich zur verfügung stehe.
ich könnte und würde gerne ca.30 std. die woche arbeiten. ich bin nicht alleinerziehend.
nun meine fragen:
bekomme ich ALG1 und wenn ja wonach wird es berechnet?
wie lange würde ich ALG1 bekommen?
wann muß ich mich beim arbeitsamt melden?
ich bin zu 80% schwerbehindert und habe das merkzeichen G bringt das vorteile?
wird das einkommen meines mannes berücksichtigt?
danke für eure antworten
mfg bente
falls ich das fiktive geld bekommen sollte wonach wird eine staatl.anerkannte erzieherin eingestuft?