Hallo
mein arbeitgeber kann mich nach meiner elternzeit (endet 29.10.06 nach 3 jahren) nicht zu den arbeitszeiten einstellen indenen ich zur verfügung stehe.
ich könnte und würde gerne ca.30 std. die woche arbeiten. ich bin nicht alleinerziehend.
nun meine fragen:
bekomme ich ALG1 und wenn ja wonach wird es berechnet?
wie lange würde ich ALG1 bekommen?
wann muß ich mich beim arbeitsamt melden?
ich bin zu 80% schwerbehindert und habe das merkzeichen G bringt das vorteile?
wird das einkommen meines mannes berücksichtigt?
danke für eure antworten
mfg bente
falls ich das fiktive geld bekommen sollte wonach wird eine staatl.anerkannte erzieherin eingestuft?
nach elternzeit alg1
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
es muss die Kinderbetreuung sicher gestellt sein. ( dies ist es ja, so wie ich das Lese )
Arbeitslosengeld bekommst Du wie Folgt: Über 55 J. 18 Monate Bis 55 J. 12 Monate
Auf Grund deiner Schwerbehinderung wird es keine Vorteile ( wenn ich das mal so sagen darf) nicht geben.
Das Arbeitslosengeld richtet sich nach dem zuletzt erzielten pauschalierten Nettoengelt , das sich aus dem versicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt ergibt. Arbeitslose die Mid. Ein Kind im Sinne der Steuervorschriften haben, erhalten 67 % des pauschalierten Nettoentgeldes
Du musst dich melden sobald wie schon geschrieben die Betreuung sichergestellt ist
Das Einkommen deines Mannes ist uninteressant
es muss die Kinderbetreuung sicher gestellt sein. ( dies ist es ja, so wie ich das Lese )
Arbeitslosengeld bekommst Du wie Folgt: Über 55 J. 18 Monate Bis 55 J. 12 Monate
Auf Grund deiner Schwerbehinderung wird es keine Vorteile ( wenn ich das mal so sagen darf) nicht geben.
Das Arbeitslosengeld richtet sich nach dem zuletzt erzielten pauschalierten Nettoengelt , das sich aus dem versicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt ergibt. Arbeitslose die Mid. Ein Kind im Sinne der Steuervorschriften haben, erhalten 67 % des pauschalierten Nettoentgeldes
Du musst dich melden sobald wie schon geschrieben die Betreuung sichergestellt ist
Das Einkommen deines Mannes ist uninteressant
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.