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Erwerbsunfähigkeit nach Arbeitslosigkeit

Verfasst: 09.08.2006 16:48
von lalelu
Hallo

ich suche dringend Gleichgesinnte, die aus ALG oder ALG II in die Erwerbsunfähigkeitsrente übergegangen sind!
Mit Bescheid der BFA am 18.02.06 wurde mir Erwerbsunfähigkeitsrente ab 01.11.05 bewilligt. Bei Erwerbsunfähigkeitsrente bekommt man aber die ersten 6 Monate kein Geld, also erste Rentenzahlung 31.05.06! Das Arbeitsamt hat darauf hin SOFORT mein Arbeitslosengeld gestrichen mit der Begründung dass ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Also hab ich vom 18.02. bis 31.05 keinen Euro bekommen und muss für diese Zeit auch noch meine Krankenkasse selber bezahlen. Ich habe Klage eingereicht und einen Termin am 17.08. beim Sozialgericht. Würde gerne wissen nach welchem § bei anderen Betroffenen das Arbeitslosengeld eingestellt wurde und vor allem zu welchem Zeitpunkt!

Bitte antwortet mir schnell! Danke!

Verfasst: 10.08.2006 09:13
von DjTermi
Ich geh mal davon aus das die Nachzahlung ab 01.11.05 einbehalten wurde um mit der Agentur abzurechnen.. Und Klage beim Sozialgericht hast Du kaum eine Chance solange Du keinen Aufhebungsbescheid erhalten hast und dagegen in Widerspruch gegangen bist. Der einzige Grund für eine Klage wäre die Zahlungsfeststellung..