Einige Fragen zu ALG1 nach Abbruch der Ausbildung

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snoop_2k
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Einige Fragen zu ALG1 nach Abbruch der Ausbildung

Beitrag von snoop_2k »

Hallo liebes Forumteam,

ich habe meine Ausbildung nach fast zwei Jahren abgebrochen aus verschiedenen Gründen. Nun habe ich mich gestern beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet. Nun hab ich aber noch einige Fragen, die aus meiner Sicht noch nicht ganz geklärt sind.

1) Ich habe eine eigene Wohnung, die ich bis jetzt teils durch Ausbildungsvergütung bezahlt habe, oder mir meine Eltern bezahlt haben. Bekomm ich diese Wohnung durchs ALG1 komplett bezahlt? Wenn ja, spielt es eine rolle, welche größe die Wohnung hat?

2) Ich war über die Ausbildung bei der BKK24 versichert. Diese Versicherung ist ja jetzt ausgelaufen. Worüber bin ich nun wieder versichert falls mir etwas zustößt? Denn, falls ich einen Unfall bauen sollte oder sonstiges, aber nicht versichtert bin stürzte ich mich damit ja selber in den Ruin.

3) Ich habe bis vor kurzem noch meine Haftpflichtversicherung über meine Eltern bezogen. Wird das auch in Zukunft so bleiben, oder bekomm ich meine eigene vom Arbeitsamt?

4) Ich habe bald vor für 1 Jahr ins Ausland zu gehen, um dort die Englische Sprache ein wenig besser kennen zu lernen. Leider habe ich somit nicht die möglichkeit mich direkt um eine neue Ausbildungsstelle zu kümmern bzw einen neuen Job vorerst anzunehmen. Wirkt sich das auf mein Arbeitslosengeld aus bzw, kann es mir dadurch gestrichen oder verkürzt werden?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
snoop
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Ich habe eine eigene Wohnung, die ich bis jetzt teils durch Ausbildungsvergütung bezahlt habe, oder mir meine Eltern bezahlt haben. Bekomm ich diese Wohnung durchs ALG1 komplett bezahlt? Wenn ja, spielt es eine rolle, welche größe die Wohnung hat?
DAs wird vom ALG nicht bezahlt, dass musst du mit dein ALGgeld selbst bezahlen, sollte Dir das nicht möglich sein ALG II beantragen(Aufstockend)
Ich war über die Ausbildung bei der BKK24 versichert. Diese Versicherung ist ja jetzt ausgelaufen. Worüber bin ich nun wieder versichert falls mir etwas zustößt? Denn, falls ich einen Unfall bauen sollte oder sonstiges, aber nicht versichtert bin stürzte ich mich damit ja selber in den Ruin
Du wirst bei deiner L. KK wieder angemeldet.
Ich habe bis vor kurzem noch meine Haftpflichtversicherung über meine Eltern bezogen. Wird das auch in Zukunft so bleiben, oder bekomm ich meine eigene vom Arbeitsamt?
NEIN !

Ich habe bald vor für 1 Jahr ins Ausland zu gehen, um dort die Englische Sprache ein wenig besser kennen zu lernen. Leider habe ich somit nicht die möglichkeit mich direkt um eine neue Ausbildungsstelle zu kümmern bzw einen neuen Job vorerst anzunehmen. Wirkt sich das auf mein Arbeitslosengeld aus bzw, kann es mir dadurch gestrichen oder verkürzt werden?
Um Anspruch auf ALG I zu haben, musst Du in Deutschland sein !

Noch zum Schluß, wenn Du selbst gekündigt hast, wirst Du wohl eine Sperre von 12 Wochen bekommen.
Zuletzt geändert von DjTermi am 02.08.2006 06:59, insgesamt 1-mal geändert.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
snoop_2k
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Beitrag von snoop_2k »

Hallo,

danke für deine sehr schnelle Antwort. Nun bin ich doch schon um einiges schlauer.. was mir der Fritze vom Arbeitsamt nur stückchenweise erzählt hat und sehr unklar.

Das mit der 12monatigen Sperre hab ich nocht nicht so ganz verstanden und finde mich auch beim Herrn Google nicht ganz zurecht.

Du sagst also, wenn ich die Ausbildung aus eigenen Gründen abgebrochen (gekündigt) habe, wird mir das Arbeitsamt für 12Monate keine Unterstützung zusagen?

danke schonmal im vorraus.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

12 WOCHEN ich habe mich da vertan :P Sorry
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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