Kindergeld(mit Ablauf dem Monats 07/06 aufgehoben)???

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Denemforum
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Kindergeld(mit Ablauf dem Monats 07/06 aufgehoben)???

Beitrag von Denemforum »

Hallo hätte da mal eine Frage habe jetzt meine Ausbildung abeschloßen und hab halt einen Brief vom Arbeitsamt bekommen!Meine Ausbildung endete am 27.7.06! Im Brief von Arbeitsamt steht z.B. folgendes drin.. Die Festsetzung des Kindergeldes für dieses Kind wird deshalb mit Ablauf des Monats 07/06 aufgehoben usw...

Meine Frage an euch ich habe immer am 3 jedes monatas mein Kindergeld bekommen, bekomme ich jetzt noch am 03/08 nochmal Kindergeld normal schon oder?Weil ich ja bis am 27.07 noch in der Ausbildung war?

Werde jetzt e noch Kindergeld bis 21 Jahre beantragen weil ich jetzt Arbeitslos angemeldet bin wie läuft es jetzt ab?Krieg ich jetzt ganz normal weiterbezahlt oder?

noch ne kurse Frage, wie ist wenn ich wieder arbeit finde reicht es wenn man sich dann telfonisch abmeldet bzw. Kindergeld auch abmeldet?Wenn man dann wieder Arbeitslow ist dann wieder alles schrifltich beantragen oder?Dann kriegt man von dem jenigen Tag bis zum 3 wieder einen bestimmten Betrag ausbezahlt oder?

Bitte um Aufklärung, DANKESCHÖN!

mit freundlichen Grüßen


Denemforum
meine Frage ist jetzt an euch ob dass annehmen muss?

Was ist wenn ich es nicht annehme wird dann mein ARbeitslosengeld 1 gekürst wenn ja wie lange?Aber Kindergeld,Krankenkassse und solche Sachen werden normal weiterbezahlt oder?

Dass ist ja keine Arbeit was er mit anbietet sondern nur eine beschäftiung ich denke bringt nichts...

dankeschön im Vorraus,,,,


mit freundlichen Grüßen
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Dein Kindergeld wirst Du wohl noch einmal bekommen. Sobald Du Arbeitssuchend gemeldet bist, wird Dir das Kindergeld auch weiter gezahlt.
zwischen 1-6 Wochen kann man Dir die Leistung kürzen, wenn dieser mit Rechtsfolgen zu gekommen ist.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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