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Kündigung in der Probezeit - zahlt das arbeitsamt

Verfasst: 20.07.2006 22:48
von rhein
Hallo,

ich bin heute in meinem Job gekündigt worden. Ich hatte diese Stelle zum 01.07.06 angetreten. ich befand mich logischerweise noch in der probezeit und wurde ohne angaben von gründen gekündigt

meine angst ist nun: habe ich anspruch auf arbeitslosengeld?? ich habe bei meinem alten ag selber gekündigt, da ich zum 01.07.06 einen neuen job hatte und ich eine neue herausforderung gesucht habe.

kann das arbeitsamt mir fahrlässigkeit vorwerfen oder habe ich anspruch???

für eure hilfe möchte ich mich schon jetzt bedanken

Verfasst: 21.07.2006 13:10
von DjTermi
Hallo, wie lange warst Du beschäftigt bei deinen alten Arbeitgeber ? Maßgeblich ist aber, was beim neuen Arbeitgeber ist. Frage nur , ob Du anspruch aus ALG I überhaupt hast.

Verfasst: 21.07.2006 13:19
von rhein
erst mal danke für deine antwort....

war 4 jahre dort beschaftigt....

normalerweise hätte ich doch anspruch oder???

wieso maßgeblich der neue arbeitgeber?? dort habe ich ja nur 1 monat gearbeitet....

Verfasst: 21.07.2006 17:20
von DjTermi
Ja dann hast Du anspruch, in den Monat wo Du gearbeitet hast ist halt endscheident was pasiert nicht was einmal war.

Verfasst: 21.07.2006 17:24
von rhein
ok danke...das blöde ist nur dass jeder was anderes sagt......

der eine sagt ja der andere wiederum nein...ist echt schwer.....

Verfasst: 21.07.2006 17:52
von nonsens
in der probezeit kann man ohne angabe von weiteren gründen kündigen, allerdings hast du dann anspruch auf dein Geld vom Amt, ob das aber ALG I oder II ist kann ich Dir leider nicht sagen.

Fakt ist nur, die Kündigung hast du im letzten Job ja nicht verursacht, das lag am AG, der dich dann wohl doch nicht mehr haben wollte

Verfasst: 21.07.2006 19:11
von DjTermi
Als Sachbearbeiter von ALG I kan ich Dir sagen das Du anspruch auf ALG I hast !!!
Allerdings nonsens:
Ob generell ein Anspruch auf ALG besteht, hat nichts mit der Frage zu tun, wer kündigt, sondern hängt davon ab, ob die Anwartschaftszeit erfüllt ist. Wenn der AN den Job kündigt wird in den allermeisten Fällen aber eine Sperrfrist bzgl des Bezugs des ALG verhängt. Dies kann aber auch bei einer Kü durch den AG der Fall sein, wenn die Voraussetzungen für eine Sperrfrist vorliegen.

Und, er hat im l. Job selbst gekündigt, und wurde nicht gekündigt !!!
ich habe bei meinem alten ag selber gekündigt