ALG 1 nach Ausbildung?
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ALG 1 nach Ausbildung?
Hallo ich werde jetz bald mit meiner Ausbildung fertig! Nur habe ich eine Überbetriebliche Ausbildung gemacht und jeder wies ja sicher was man da bekommt ( nicht mal 200 euro)!
Ich habe auch viele MEinung gehört wie das ALG berechnet wird! Einige sagen es wird vom Mindestlohn des Berufes BErechnet und andere wiederum sagen vom Lerlingsendgeld!
Weis einer genau wie das nun ist?
MFG
Ich habe auch viele MEinung gehört wie das ALG berechnet wird! Einige sagen es wird vom Mindestlohn des Berufes BErechnet und andere wiederum sagen vom Lerlingsendgeld!
Weis einer genau wie das nun ist?
MFG
Falls du nach dem Ende deiner Ausbildung arbeitslos bist, musst du dich umgehend bei der zuständigen Arbeitsagentur arbeitslos melden. Die Meldung der Arbeitslosigkeit ist die erste Anspruchsvoraussetzung für das Arbeitslosengeld. Anspruch auf Arbeitslosengeld hast du aber nur dann, wenn du in den letzten drei Jahren mindestens 12 Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. In diesem Fall erhältst du ab 2005 zunächst Arbeitslosengeld I. Das Arbeitslosengeld errechnet sich auf der Grundlage deiner Ausbildungsvergütung und du musst mit deutlichen Einbußen rechnen. Du solltest auch prüfen, ob du nicht zusätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld II hast.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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servus erst mal. kan mir einer vielleicht sagen wanach sich das richtet ob man noch extra anspruch auf Hartz4 hat. hab das problem das ich noch zu hause wohne und jetzt mit der lehre fertig bin und nur alg1 bekomme und das ist nicht gerade viel so ca.190€. wer soll damit leben? danke euch im voraus.
bekommen deine eltern hartzIV?Willibeamen hat geschrieben:servus erst mal. kan mir einer vielleicht sagen wanach sich das richtet ob man noch extra anspruch auf Hartz4 hat. hab das problem das ich noch zu hause wohne und jetzt mit der lehre fertig bin und nur alg1 bekomme und das ist nicht gerade viel so ca.190€. wer soll damit leben? danke euch im voraus.
wenn ja melde dich in ihrer Bedarfsgemeinschaft an, dann wird dein ALGI als einkommen gegengerechnet aber unterm strich müsste da noch was bei rauskommen.
bekommen sie kein hartzIV dann kann ich leider nicht weiterhelfen
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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sorry, aber wenn du bei deinen eltern wohnst und hartzIV beantragst werden deine eltern geprüft - beide haben einkommen, das heisst sie zahlen für dich und du hast keinen anspruch
is nun mal so ^^ und ausziehen ist bei dir nur drin wenn du arbeit hast oder eben selbst geld verdienst.
unter 25 kannst du eben ohne einkommen keine wohnung beziehen und hartzIV beantragen, deine miete wird dann nicht bezahlt, gar nix.
es werden wohl deine eltern für dich aufkommen müssen.
is nun mal so ^^ und ausziehen ist bei dir nur drin wenn du arbeit hast oder eben selbst geld verdienst.
unter 25 kannst du eben ohne einkommen keine wohnung beziehen und hartzIV beantragen, deine miete wird dann nicht bezahlt, gar nix.
es werden wohl deine eltern für dich aufkommen müssen.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
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So wie ich das gelesen habe, bekommt er ALG I , da kan er ausziehen, nur von den paar € kan er wohl kaum die Miete bzw. sein lebensunterhalt bestreiten.
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