ALG1 und jobverweigerung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
ALG1 und jobverweigerung
wenn man ALG1 bezieht und es wird einem ein job angeboten man ist mit dem job aber nicht zufrieden und lehnt ihn ab evtl. auch mehrere kann das ALG1 gestrichen oder gekürzt werden???
Na sicher beantworte ich das auch Es kommt immer drauf an wie der Vermittlungsvorschlag Dir zu gegangen ist, mit Rechtsfolgen oder ohne.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
also ich glaube ich muß größer ausholen, hab gerade meine ausbildung beendet 1/2 monat nun fange ich am 1.10 bei der bundeswehr an SAZ12 also 3 monate ggf. arbeitslosengeld 1 solange ich nix anderes finde nun ist es gänzlich schwer was zu finden für 3 monate die meisten kommen mir mit 6€ std und sowas aber das sehe ich irgendwo nicht ein. aber das ist ne andere sache...nun hatte ich ein gespräch bei der arbeitsagentur dort habe ich ihr dann mitgeteilt das ich zum 1.10 zur bundeswehr gehe das arbeitsamt wusste vorher nix davon weil ich am selbigen tag erst die zusage bekommen habe.nun hat sie gesagt das ich für die 3 monate schlecht vermittelbar bin das einzige was ich machen könnte wäre zeitarbeit...und zack ohne das ich was sagen konnte hatte sie schon bei einer zeitarbeitsfirma angerufen naja ich möchte da aus den verschiedensten gründen nicht arbeiten hab ich aber nix von gesagt. und dann hat die frau vom arbeitsamt auch schon tschüss gesagt, das wars...
ich habe jetzt nur angst das wenn ich nein sagen das ich am ende nix bekomm
ich habe jetzt nur angst das wenn ich nein sagen das ich am ende nix bekomm
So leicht kan man deine Leistungen icht einstellen, dafür muss es schon andere Begründungen geben. Wenn Du ein VErmittlungsvorschlag nicht animmst mit Rechtsfolgen, oder wenn Du ein Termin nicht wahrnimst. Habe Dir eine PN geschickt !!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Du bekommst in den Moment wo Du zum Bund bist ja kein Geld von der ARGE. Es kan aber sein was Sie sagen wenn Du dort fertig bist und bist dann nicht beschäftigt was Du vielleicht wieder zurück ziehen musst.
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Ja dann... wer soll Dir das dann verbieten, solange du keine Leistungen vom Amt bekommst.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.