Hallo,
mein Mann bezieht z. Z. noch Arbeitslosengeld. Laut Bewilligungsbescheid bekommt er seit 14.07.2005 ARbeitslosengeld für 360 Tage. Das bedeutet doch, er bekommt das Geld bis zum 13.07.2006, oder??? Nun hat er eine zweitägige Maßnahme machen müssen. Da stand bei, dass sich in den 2 Tagen die Anspruchsdauer nur für einen halben Tag kürzt, also hat er doch quasi 1 Tag mehr?! Also wäre der letzte Tag der Anspruchsdauer doch der 14.07.2006 oder???
Meine Frage deshalb, weil wir Post bekommen haben, dass die Anspruchsdauer bis zum 12.07.2006 ist, und wir danach Harz4 beantragen sollen. Das kann doch dann nicht hinkommen, oder?
LG und danke
Mareike
Arbeitslosengeld I - Bezugsdauer
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
14.7.05 bis31.7.05 = 18 Tage
01.08.05 bis 30.06.05 = 330 Tage
01.7 bis 12.7 = 12 Tage
Gesamt 360 Tage
14.7.05 bis31.7.05 = 18 Tage
01.08.05 bis 30.06.05 = 330 Tage
01.7 bis 12.7 = 12 Tage
Gesamt 360 Tage
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.