Immobilienmakler & Arbeitslosengeld. Bitte kurze Info.

Hier können Fragen zum Arbeitslosengeld 1 diskutiert werden.
Fragen wie
ALG1 wer hat Anspruch, wie viel Arbeitslosengeld 1 bekomme ich, wie ist die Berechung von ALG 1, können im Arbeitslosengeld 1 Forum besprochen werden.
Dj Termi ist da ein kompetenter Moderator im ALG1 Forum

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Erfinderlehrling
Beiträge: 2
Registriert: 01.06.2006 15:00

Immobilienmakler & Arbeitslosengeld. Bitte kurze Info.

Beitrag von Erfinderlehrling »

Hallo allerseits und einen schönen Tag erstmal,

ich wollte meine Frage/mein Problem hier einmal zur Diskussion stellen und hoffe sehr, jemand kann mir weiterhelfen (oder hat ein ähnliches Problem).

Es ist so:
Anfang Dezember 2005 habe ich ein eigenes kleines Internet-Versandgeschäft eröffnet (Ebay, Hood, eigene Domain etc.) Von der Agentur für Arbeit habe ich damals Überbrückungsgeld beantragt und auch ganz normal bewilligt bekommen.

Das Geschäft an sich ist eigentlich auch ganz gut gelaufen, allerdings bekam ich in dieser Zeit einige "ungewollte/unerwünschte, Hohe Rechnungen" (das wäre jetzt zu weit ausgeholt) weshalb ich in der Ausübung meiner Tätigkeit behindert war, da mir Geld für neue Produkte/Erweiterung der Produktpalette fehlte.
Alles in allem ist es jetzt so weit das ich ab Heute den ersten Tag wirklich auf "eigenen Beinen" stehe. Ich kann es aber momentan nicht schaffen von dieser Tätigkeit zu leben (habe trotzdem Ausgaben für Büro, private KV usw.)
Ursprünglich wollte ich wieder eine Festanstellung antreten (vorrausgesetzt ich finde etwas). Vor einer Woche hatte ich ein Vorstellungsgespräch bei einer (meiner Meinung nach) gut laufenden, sowie äußerst seriös wirkenden Immobiliengesellschaft (Verkauf von Immo., Anbieten von Wohnungen als Kapitalanlagen, Bauträgerfunktion etc.)

Diese Firma würde mich auch anstellen, allerdings:
- Selbstständige Tätigkeit (Fixum+Prov.)
- ersten 2 Monate sind Probezeit, in der ich kein Fixum bekomme (danach 1500€; by the way; ist das normal, viel, wenig?)

Immobilien haben mich schon immer Interessiert/Fasziniert, also würde ich diesen Beruf gerne ausüben.

Mein Problem ist einfach folgendes: Ich bekommen die ersten beiden Monate kein Geld (es sei denn, die Provision, sollte ich wirklich in dieser Zeit schon etwas verkaufen können, was unrealistisch wirkt)
Ich habe bei meiner Hausbank noch einen kleineren Kredit von meiner ursprünglichen Tätigkeit abzubezahlen, weshalb ich nicht weis ob ich noch Geld bekomme. Bzw. vielleicht klappt es ja doch nicht nach 2 Monaten und ich muss noch in der Probezeit gehen, so hätte ich richtig gut draufgezahlt (man sollte immer vom schlimmsten ausgehen dann gibts wenigstens keine Bösen Überraschungen)

Jedenfalls frage ich mich, ob ich vom Arbeitsamt eventuell noch für ein bis maximal 2 Monate Arbeitslosengeld beziehen kann.
Wie gesagt mein ÜG ist gerade ausgelaufen. Ich habe aber noch Anspruch auf Arbeitslosengeld (zumindest bei Tatsächlicher Arbeitslosigkeit).

Ich will das AA nicht übers Ohr hauen und werde die Selbstständige Immobilienkarriere ohne Hilfe starten wenn ich keine anderen Möglichkeiten geboten bekommen. Allerdings würde ich mich finanziell in diesen 2 Monaten wirklich auf richtig dünnes Eis begeben (ich könnte es mir nicht leisten nach der Probezeit zu scheitern; als Beispiel)

Jetzt frage ich mich ob ich in diesem Fall einen Anspruch bzw. das Recht habe AG zu beziehen.
(Mein bisheriges Gewerbe würde ich abmelden, dann nur noch Immobilienbranche)

Die Regelungen kenn ich größten Teils:
- 165€ Freibetrag zusätzlich zum Arbeitslosengeld (verdienen würde ich ja noch nichts, daher müsste das klappen)
- Weniger als 15h die Woche: Nun ja ich sag mal so, theoretisch könnte ein Praktikum ja über 2 Monate verteilt jeweils 2 Tage die Woche gehen. Dann wäre das auch geklärt, ich will aber eigentlich nicht "tricksen".
- GuV monatlich, oder ähnlich... was ja das kleinste Problem wäre

Ich hoffe jemand von Euch/Ihnen hat eine Antwort für mich. Sollte ich etwas vergessen haben, so bitte ich, mich einfach darauf aufmerksam zu machen.

Ich bedanke mich bereits jetzt für das Lesen dieses Textes und Ihre investierte Zeit.

Ich freue mich über jede Antwort, egal ob positiv oder negativ für meinen Geldbeutel. Ich bin froh wenn mir jemand dabei weiterhelfen kann.

In diesem Sinne,

Hoffentlich Bis Bald!
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Hallo, die Antwort kommt etwas spät aber besser zu spät als nie.

Erstmal müssen wir raus finden ob Du anspruch auf ALG I hast !

Die Hauptvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist in einer Rahmenfrist, die vor der der Arbeitslosigkeit liegt und die drei Jahre beträgt, muss mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet worden sein, d.h. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt worden sein.

Achtung: Ab dem 1. Februar 2006 wird die Anwartschaftszeit nur noch dann erfüllt, wenn man innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren (statt bisher drei) mindestens ein Jahr versicherungspflichtig war. Die Sonderregelungen für Saisonarbeitnehmer und Wehr- und Zivildienstleistende entfallen.
Daraus folgt, dass Arbeitslosengeld nur diejenigen beziehen können, die in einem beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gearbeitet haben. Arbeitslose Beamte oder Freiberufler können dies nicht.

Arbeitslosengeld wird nicht sofort nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, wenn zu diesem Zeitpunkt die maßgeblichen Kündigungsfristen nicht eingehalten werden. Es wird dann zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt. Der Anspruch auf Leistung ruht während der gesamten Kündigungsfrist, längstens jedoch ein Jahr. Der Leistungsanspruch lebt in dem Moment wieder auf, in dem der Arbeitslose einen Beitrag in Höhe von 60% derAbfindung verdient hätte, wenn er weiterhin gearbeitet und sein bisheriges Entgelt erzielt hätte. Sinken kann dieser Betrag bis zu 25%. Das hängt von Alter, der Betriebszugehörigkeit und weiteren Punkten ab. Gut ist, dass die Dauer des Anspruchs insgesamt nicht verkürzt wird.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Erfinderlehrling
Beiträge: 2
Registriert: 01.06.2006 15:00

Beitrag von Erfinderlehrling »

Hallo,

also Anspruch auf ALGI hab ich auf jeden FAll.

bin seit nem halben Jahr selbstständig, davor war ich einige Monate Arbeitslos (bekam ganz normal ALGI) und hab noch ca. 5-6Monate Anspruch.

Also das wäre nicht das Problem.

DAnke schon mal für deine Antwort.
Wäre super wenn du noch mehr weist, denn der Anspruch besteht bei mir auf jeden FAll.

MfG
Rainer
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Hallo, wenn das nicht dein Problem ist, was dann ?

Denn Anspruch auf ALG I hast ja noch ( Restanspruch) musst mir dann bitte ( kannst j aauch von oben Kopieren) sagen was genau noch deine Frage ist.

Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Antworten