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Krankenhaustagegeld
Verfasst: 31.05.2006 11:06
von pharao
Hallo,
mein Bekannter ist Hartz 4-Empfänger und ist seit 4 Wochen in Reha. Er hat eine Krankenhaustagegeld-Versicherung (privat).
Muss er dieses zusätzliche Einkommen angeben bzw. wird es ihm abgezogen? Falls ja: wieviel? Andernfalls: wie hoch ist der Freibetrag?
Verfasst: 08.06.2006 15:36
von DjTermi
Angeben müsste der Kunde das Krankenhaustagegeld (KHT) bei der Behörde jedenfalls. Ob es angerechnet werden darf, kann pauschal nicht beantwortet werden, sondern ist vom Einzelfall abhängig.
Jedenfalls nicht angerechnet werden dürfte es, wenn der Kunde in der GKV ist und durch die Behörde von Zuzahlungen nicht befreit ist. Dann würde es sich nämlich beim KHT um eine zweckbestimmte Einnahme des Kunden handeln, die dieser zumindest teilweise für den Krankenhausaufenthalt (Zuzahlung von 10 Euro pro Tag) wieder aufbringen muss.
Grundsätzlich ist die Frage aber noch nicht entschieden worden. Die Behörden urteilen hinsichtlich der Frage, ob das KHT eine zweckbestimmte Einnahme ist, nach freiem Ermessen und daher bislang uneinheitlich.
Leider kann Ich zur Zeit keine konkreteren Informationen geben.