Krankenhaustagegeld

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pharao
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Krankenhaustagegeld

Beitrag von pharao »

Hallo,

mein Bekannter ist Hartz 4-Empfänger und ist seit 4 Wochen in Reha. Er hat eine Krankenhaustagegeld-Versicherung (privat).
Muss er dieses zusätzliche Einkommen angeben bzw. wird es ihm abgezogen? Falls ja: wieviel? Andernfalls: wie hoch ist der Freibetrag?
Mit freundlichen Grüssen,

K. Becker (München)
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Angeben müsste der Kunde das Krankenhaustagegeld (KHT) bei der Behörde jedenfalls. Ob es angerechnet werden darf, kann pauschal nicht beantwortet werden, sondern ist vom Einzelfall abhängig.

Jedenfalls nicht angerechnet werden dürfte es, wenn der Kunde in der GKV ist und durch die Behörde von Zuzahlungen nicht befreit ist. Dann würde es sich nämlich beim KHT um eine zweckbestimmte Einnahme des Kunden handeln, die dieser zumindest teilweise für den Krankenhausaufenthalt (Zuzahlung von 10 Euro pro Tag) wieder aufbringen muss.

Grundsätzlich ist die Frage aber noch nicht entschieden worden. Die Behörden urteilen hinsichtlich der Frage, ob das KHT eine zweckbestimmte Einnahme ist, nach freiem Ermessen und daher bislang uneinheitlich.

Leider kann Ich zur Zeit keine konkreteren Informationen geben.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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