Krankenschein

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michaellknze
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Krankenschein

Beitrag von michaellknze »

Hallo!
Vielleicht kennst sich ja jemand aus?
Wenn ich 6 Wochen krank bin zahlt ja nicht mehr das Arbeitsamt sondern die Krankenkasse.Wie sieht das aber aus wenn ich nur 5 wochen krank bin danach wieder 2 wochen gesund bin und anschließend aber wieder 3 wochen krank bin auf die selbe Krankheit?Bekomm ich dann wieder volle 6 wochen vom Arbeitsamt oder wird das dann zusammen gezählt weil es ja immer die selbe krankheit ist?MFG Michael
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Der Bundesrat hat am Freitag, den 18.02.2005 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) zugestimmt (Drucksache 15/4228). Damit wird rückwirkend zum 1. Januar 2005 ein ganzes Paket teils wesentlicher Änderungen in Kraft treten.
Gemäß § 25 Abs. 1 SGB II ist arbeitsunfähigen Beziehern des Arbeitslosengeld II bei bestehendem Grundanspruch auf Krankengeld die Leistung bis zur Dauer von sechs Wochen fortzuzahlen. Der im Rahmen des Kommunalen Optionsgesetzes angefügte Absatz 2 verpflichtete die Träger der Leistung nach dem SGB II überdies, nach Ablauf der sechs Wochen Fortzahlung die bisherige Leistung als Vorschuss auf das Krankengeld weiter zu gewähren. Diesen Krankengeldvorschuss haben die Krankenkassen in Anwendung von § 102 SGB X der Bundesagentur für Arbeit bzw. den Kommunen zu erstatten.
Auf das Nähere zur praktischen Umsetzung dieses Verfahrens hatten sich die Krankenkassen-Spitzenverbände und die Bundesagentur für Arbeit gerade noch rechtzeitig vor Inkrafttreten des SGB II verständigen können.
Diese rückwirkenden Änderungen treten zum 1. Januar 2005 in Kraft
Das Verwaltungsvereinfachungsgesetz beinhaltet hier im Wesentlichen die Änderung, dass der vom Krankengeldanspruch ausgeschlossene Personenkreis, definiert in § 44 Abs. 1 Satz 2 SGB V, um die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V krankenversicherungspflichtigen Bezieher von Arbeitslosengeld II erweitert wird.
Der Krankengeldanspruch wird somit rückwirkend zum 1. Januar 2005 also definitiv ausgeschlossen. :o

Es ist also so, daß Personen die einmal ALGII erhalten , nie wieder Krankengeld erhalten, egal wie lange sie krank sind!

PS: Auch im bezug von ALG I / II kan man zum Amtsarzt geschickt werden!!!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Zerberus
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Beitrag von Zerberus »

Eine Frage an dich Termi(das mit Krankengeld stimmt,wie du es sagst),bin ja seit Jahren nun Arbeits und Erwerbsunfähig geschrieben worden von diversen Ärzten und Psychologen(war auch stationär öfters in Behandlung)Seit dem Mord an meiner Partnerin bekomm ich nichts mehr auf die Reihe,nur Tabletten/Alkohol und mich selber schneiden zum ruhig werden usw.
Nun war ich ja nach meiner Selbständigkeit zuerst beim Sozialamt,dort war ich schon 3x beim Amtsarzt weil die das so wollten!Seit Hartz4 und neuen Bearbeitern(sind im gleichen Haus,das geht hier über das Landratsamt)war ich nun schon wieder 2x beim Amtsarzt,die Diagnose ist immer die gleiche.Der Arzt meint es könnte wieder gehen oder auch nicht???Was soll das?Aber die vom Amt bauen auf das,das der Amtsarzt meint also 3 Stunden am Tag müßten gehen,oder auch nicht?Es könnte ja gehen.....Was eh ein Witz ist die Untersuchungen bei ihm,dort bist 15 Minuten,auf dein Problem(Wo ich seit 5 Jahren in Behandlung bin!!!) geht er 5 Minuten ein,danach kommt er mit dem Hämmerchen wegen Reflexen,danach auf der Linie laufen???Blutdruck messen und fertig....
Zuerst war es ja NEIN das geht nicht,und nun immer es könnte....
Okay damals schon Widerspruch durch meinen Psychologen eingelegt,das ging auch durch.Antrag auf Grundsicherungsrente gestellt..bekam ein Schreiben das kann bis zu 1 Jahr dauern,ja okay warten wir eben....Dann kam Hartz4..nun war ich voll Arbeitsfähig!!??Der NEUE Bearbeiter wußte nichts von einem Antrag wegen Rente,habe aber das Aktenzeichen hier und die Briefe von damals(komischerweise weiß nun keiner von damals wo der Antrag nun ist,er ist eben verschwunden???)Es ist keiner mehr zuständig dafür....Auf Beschwerde bei seinem Chef(siehe da,das ist nun der ehemalige Bearbeiter von meiner Sozialhilfezeit..)weiß der zwar das schon noch,nur was da nun ist kann er nicht sagen?!Sag mal wo sind wir denn?Wenn du als Hilfesuchender etwas vergisst,bekommst kein Geld oder eine Sperre,und die Damen und Herren lassen eben mal einen Antrag verschwinden und du stehst da wie ein Depp?
Nun war es vor 3 Wochen wieder soweit,der Bearbeiter wollte sämtliche Atteste NEU von allen Ärzten/Psychologen(obwohl die schon zig-fach vorliegen über die Jahre)
Es wird nun wieder so aussehen das ich wieder zum Amtsarzt kann,und das gleiche geht wieder von vorne los.Was soll denn das?Meine Frage nun an dich,kann man dagegen nichts unternehmen?
Habe nun zwar viel geschrieben,hoffe aber dennoch du liest es richtig durch,oder auch andere wo Erfahrungen damit gemacht haben!

Was ich damit sagen will,das du die Untersuchung beim Amtsarzt vergessen kannst wenn du nichts hast was man sieht!!!!Dein inneres juckt die nicht,und ausserdem ist der Arzt ja auch beim Landratsamt angestellt,wie ich weiß!
Was will der nun gegen seine Chefs sagen?
Finde dies eine Sauerei was da zum Teil abläuft auf denn Ämtern,ich lasse mir seitdem auch alles schriftlich geben,weil ich traue da keinem mehr!
Apropo habe ich am 6.6. eine Gerichtsverhandlung wegen denn nicht bezahlten Müllgebühren..auch noch mündlich,also muß ich da sein!!
Wenn ich das nun hochrechne was das alles kostet(weil ich nehme einen Anwalt,und der wurde bewilligt!!!!????nur wegen 49,95.-Euro?)
Der Anwalt kannst rechnen mit ca.300.-Euro dann die Gerichtskosten,Porto,denn Aufwand usw....
Wo steht denn das in der Relation zu denn ursprünlichen Kosten?
Selbst wenn sie recht hätten,würde der Staat ein Vielfaches an Geld sparen,oder nicht?
Auch mit der damaligen Argumentation ich wäre nicht bedürftig gewesen weil ich es vorab bezahlt habe, und ich erst einen Antrag stellen hätte müssen können sie nun vergessen.Weil sie ja nun Atteste von denn Ärzten wollten,und das hat je 10.-Euro gekostet!
Habe keinen Antrag gestellt nur einen Brief mit denn Rechnungen geschickt,und komisch es wurde überwiesen,sogar ohne das ich etwas schriftliches davon bekommen hätte???!Sonst bekommst doch zu allem ein Schreiben:Es wurde bewilligt soundso....
Also sorry für denn Roman,aber da nervt mich langsam...
Liebe Grüße:Winfried
michaellknze
Beiträge: 21
Registriert: 28.02.2006 22:38

Krankenschein

Beitrag von michaellknze »

Hallo Dj Termi
Ich bekomm aber kein Hartz 4 sondern Arbeitslosengeld 1,wie sieht das aber da aus?MFG M.K
Gast

Re: Krankenschein

Beitrag von Gast »

michaellknze hat geschrieben: Ich bekomm aber kein Hartz 4 sondern Arbeitslosengeld 1
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Ich bekomm aber kein Hartz 4 sondern Arbeitslosengeld 1,wie sieht das aber da aus?
Da ist das was bei jeder neuen Krankheit das von neu Anfängt zu zählen, jede neue Diagnose bekommst Du neu 6 Wochen lang Geld. Nach den 6 Wochen Krankengeld.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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