Halli hallo,
Vielleicht kann uns jemand helfen.
Mein Freund wird ab September 06 für 2 Jahre ne private Ausbildung machen, welche im Monat 250 Euro kosten wird. In dieser Zeit hat er quasi kein Einkommen.
Beim Arbeitsamt hat er sich zwecks "Bildungskredit" schon erkundigt und von dort wird keine große Hilfe zu erwarten sein (Finanzierung oder Teilfinanzierung dieser Ausbildung). Wir werden die Ausbildung also selbst finanzieren.
Jetzt meine Frage:
Ich verdiene 1200 Euro netto im Monat. Wir würden, wenn wir nix bekommen, nur von meinem Gehalt leben...
kann er Bafög oder ALG II beantragen, oder andere Hilfen ? Kennt sich jemand damit aus? Es wird sonst arg knapp mit der Kohle in den 2 Jahren...
LG
p.m.
Weiss jemand Rat?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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erster Linie bekommen Deutsche die Ausbildungsförderung. Ausländische Studierende und Auszubildende bekommen in folgenden Fällen BAföG:
· ein Elternteil oder ein Ehepartner ist deutsch
· man ist asylberechtigt, aufgenommener Flüchtling oder Heimatloser
· man ist Bewohner eines EU-Mitgliedstaates, hat aber einen Wohnsitz in Deutschland
· man selbst (oder ein Elternteil) war 5 Jahre (bzw. 3 Jahre) vor Ausbildungsbeginn in Deutschland erwerbstätig
Nur wer seine Ausbildung (das Studium) vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen hat, ist BAföG-berechtigt.
· Diese Altersgrenze kann sich allerdings nach oben verschieben, wenn man z.B. Wehrpflicht oder Zivildienst geleistet hat.
Der Besuch folgender Ausbildungsstätten ist förderungsfähig:
· Hochschulen (Unis)
· Höhere Fachschulen und Akademien
· Abendschulen und Kollegs
· Fach- und Fachoberschulklassen, deren Voraussetzung nicht eine abgeschlossene Berufsausbildung ist
· Haupt-, Real- und Gesamtschulen (ab 10. Klasse)
· Gymnasien (ab 10. Klasse)
· Berufsfachschulen (ab. 10. Klasse)
Der Besuch der letzten drei genannten Ausbildungsstätten ist jedoch nur förderungsfähig, wenn man notwendigerweise (!) nicht mehr bei den Eltern lebt, d.h. wenn die Entfernung zu groß wäre etc.
Für ALG II bekommst Du wohl zu viel Geld.
· ein Elternteil oder ein Ehepartner ist deutsch
· man ist asylberechtigt, aufgenommener Flüchtling oder Heimatloser
· man ist Bewohner eines EU-Mitgliedstaates, hat aber einen Wohnsitz in Deutschland
· man selbst (oder ein Elternteil) war 5 Jahre (bzw. 3 Jahre) vor Ausbildungsbeginn in Deutschland erwerbstätig
Nur wer seine Ausbildung (das Studium) vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen hat, ist BAföG-berechtigt.
· Diese Altersgrenze kann sich allerdings nach oben verschieben, wenn man z.B. Wehrpflicht oder Zivildienst geleistet hat.
Der Besuch folgender Ausbildungsstätten ist förderungsfähig:
· Hochschulen (Unis)
· Höhere Fachschulen und Akademien
· Abendschulen und Kollegs
· Fach- und Fachoberschulklassen, deren Voraussetzung nicht eine abgeschlossene Berufsausbildung ist
· Haupt-, Real- und Gesamtschulen (ab 10. Klasse)
· Gymnasien (ab 10. Klasse)
· Berufsfachschulen (ab. 10. Klasse)
Der Besuch der letzten drei genannten Ausbildungsstätten ist jedoch nur förderungsfähig, wenn man notwendigerweise (!) nicht mehr bei den Eltern lebt, d.h. wenn die Entfernung zu groß wäre etc.
Für ALG II bekommst Du wohl zu viel Geld.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Hallo DjTermi,
vielen Dank für Deine Antwort.
An welche Behörde müssen wir uns für diese, in deinem ersten Satz angesprochene, Ausbildungsförderung wenden ?
Ich habe gehört, es gäbe jetzt auch irgendeine EU-Förderung für Auszubildende? Leider weis ich nicht genaueres. Du vielleicht?
Noch eine ander Frage:
Er war schon beim Arbeitsamt wegen dieses Bildungskredites und die nette Dame meinte, da es vergleichbare Ausbildungen gäbe, welche nur 1 Jahr laufen und nicht so teuer sind (er möchte lernen staatlich geprüfter Assistent für Softwareentwicklung) würde er keinen Bildungskredit bekommen, wie müssten die Ausbildung also selbst finanzieren (6.000 Euro für die beiden Jahre)
Er hat noch keine Ausbildung und ist 27 Jahre alt. Er hat schon mal begonnen zu studieren (6 Monate) und hat das Studium abgebrochen da es nicht seine Richtung war (Produktionsmechanik). In dieser Zeit hat er Bafög erhalten...
Kann die A-Agentur den Bildungskredit denn einfach ablehnen mit der Begründung, dass es angeblich äquivalente Ausbildungen gäbe, welche nicht so teuer sind ? Sie konnte ihm aber auch keine direkt anbieten, er müsste sich selbst um so eine günstigere Ausbildung kümmern.
Den anderen, teuren Ausbildungsplatz hat er aber schon so gut wie sicher - bis auf das Finanzielle. Den Vertrag hat er schon zu Hause, aber eben noch nicht unterschrieben.
Vielen Dank, p. m.
vielen Dank für Deine Antwort.
An welche Behörde müssen wir uns für diese, in deinem ersten Satz angesprochene, Ausbildungsförderung wenden ?
Ich habe gehört, es gäbe jetzt auch irgendeine EU-Förderung für Auszubildende? Leider weis ich nicht genaueres. Du vielleicht?
Noch eine ander Frage:
Er war schon beim Arbeitsamt wegen dieses Bildungskredites und die nette Dame meinte, da es vergleichbare Ausbildungen gäbe, welche nur 1 Jahr laufen und nicht so teuer sind (er möchte lernen staatlich geprüfter Assistent für Softwareentwicklung) würde er keinen Bildungskredit bekommen, wie müssten die Ausbildung also selbst finanzieren (6.000 Euro für die beiden Jahre)
Er hat noch keine Ausbildung und ist 27 Jahre alt. Er hat schon mal begonnen zu studieren (6 Monate) und hat das Studium abgebrochen da es nicht seine Richtung war (Produktionsmechanik). In dieser Zeit hat er Bafög erhalten...
Kann die A-Agentur den Bildungskredit denn einfach ablehnen mit der Begründung, dass es angeblich äquivalente Ausbildungen gäbe, welche nicht so teuer sind ? Sie konnte ihm aber auch keine direkt anbieten, er müsste sich selbst um so eine günstigere Ausbildung kümmern.
Den anderen, teuren Ausbildungsplatz hat er aber schon so gut wie sicher - bis auf das Finanzielle. Den Vertrag hat er schon zu Hause, aber eben noch nicht unterschrieben.
Vielen Dank, p. m.
Am besten mal ein Termin beim Arbeitsvrmitler machen
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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