Widerspruch gegen den Arbeitslosengeldbescheid
Verfasst: 14.03.2006 12:12
Gegen den Bewilligungsbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Arbeitsagentur eingelegt werden, wenn man der Meinung ist, dass mehr Arbeitslosengeld zusteht, als zuerkannt worden ist oder man eine Kürzung des Arbeitslosengeldes als unrechtmäßig empfindet, oder aus ähnlichen Gründen. Der Widerspruch muss begründet werden.
Die Agentur für Arbeit prüft die Angelegenheit daraufhin erneut und schickt einen Widerspruchsbescheid zu. Diesem ist zu entnehmen, ob dem Widerspruch stattgegeben wurde oder nicht.
Die Agentur für Arbeit prüft die Angelegenheit daraufhin erneut und schickt einen Widerspruchsbescheid zu. Diesem ist zu entnehmen, ob dem Widerspruch stattgegeben wurde oder nicht.