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Re: Alg I - Krankengeld - Übergangsgeld

Verfasst: 10.03.2006 17:05
von Andy
Andy hat geschrieben:Hallo Gemeinde,

ich bin seit April 2005 Arbeitlos.
Alg I läuft jetzt am 13.4.2006 aus,
und ich erhalte Alg II. :cry:

Nun meine Frage:

ich war letztes Jahr ca.8 Monate Krank,
OP´S dann 2 mal auf Reha.

Als ich Krank war erhielt ich Krankengeld,
bei der Reha Übergangsgeld,
das Alg I ruhte in der Zeit.

Anspruchsdauer sind 12 Monate. Alg I
Werden die Monate angerechnet bei der Bezugdauer
von Alg I ? Oder verschiebt sich die Dauer
dann dementsprechend ?

Vielen Dank in voraus.

Gruß
Andy

Verfasst: 10.03.2006 20:57
von DjTermi
Hallo, ich verstehe deine Frage nicht wirklich. Oder meinst Du innerhalb deines Bezugs von ALG I wurdest du solange Krank ( über 6 Wochen). Nun bist du wieder gesund und bekommst wieder ALG I aber der läuft aus? In der zeit wo Du Krankengeld bekommst ruht das ALG I und das wird hinten dran gehangen!

Verfasst: 10.03.2006 22:40
von Andy
Hallo DjTermi,


vielen Dank für Deine Antwort.
Ja genau so meinte ich das - steht ja auch in meinem Posting,
das Alg I ruhte.
Mit drangehängen ? Läuft das Alg I also die 8 Monate weiter,
da erst 4 Monate ausgeschöpft sind ?

Ich bekam nähmlich jetzt ein Schreiben meiner AA,
das mein Anspruch auf Alg I voraussichtlich am 13.4.06 endet.
Das kann ja dann nicht stimmen.

Verfasst: 11.03.2006 10:59
von DjTermi
Hallo Andy,
da steht ja auch drin voraussichtlich deswegen kannst Du davon ausgehen was es dran gehagen wird !!!
Ich habe Dir aber eine (Privat)Nachricht geschickt !!!

Verfasst: 11.03.2006 17:47
von Andy
Hallo,

wenn man es so sieht,
ich habe fast 30 Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt,
und man bekommt das Alg I nur 12 Monate, und wird dann in die
Sozialhilfe geschickt. :evil:
So sind unsere Gesetze !!!

Verfasst: 11.03.2006 17:52
von DjTermi
Das stimmt nicht ganz so !!!
Tritt Arbeitslosigkeit nach dem 44. Geburtstag ein, so kann die Bezugsdauer ALG I – je nach Alter und nachgewiesenen Beitragseinzahlungen – 18 bis 32 Monate betragen. Das gilt bis einschließlich 31. Januar 2006. Erst wer danach seine Arbeitsstelle verliert, wird vom neuen Recht erfasst. Dort beträgt die generelle Anspruchsdauer ALG I 12, für mindestens 55jährige 18 Monate. Für Arbeitslose, die noch keine 45 Jahre alt sind beträgt die Höchstanspruchsdauer ALG I 12 Monate.

Verfasst: 17.03.2006 17:22
von Andy
Hallo DjTermi,


war am 16.3.2006 bei meiner AA.
Die Berchnung stimmt leider.
ALG II zum 14.4.2006
Anträge habe ich schon vor mir liegen.
Von € 1200,-- auf € 345 zu fallen - mir wird jetzt
schon ganz übel - sollte ich bis dahin keinen neuen Job
finden,um diesen massiven sozialen Abstieg noch zu vermeiden.

Auf jedenfall nochmals Danke - für Deine persönliche Hilfe !

Verfasst: 20.03.2006 19:37
von DjTermi
Habe ich gern gemacht, nur Leider muss Du nun im Saueren Apfelbeisen :(