Alg I - Krankengeld - Übergangsgeld

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Andy
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Re: Alg I - Krankengeld - Übergangsgeld

Beitrag von Andy »

Andy hat geschrieben:Hallo Gemeinde,

ich bin seit April 2005 Arbeitlos.
Alg I läuft jetzt am 13.4.2006 aus,
und ich erhalte Alg II. :cry:

Nun meine Frage:

ich war letztes Jahr ca.8 Monate Krank,
OP´S dann 2 mal auf Reha.

Als ich Krank war erhielt ich Krankengeld,
bei der Reha Übergangsgeld,
das Alg I ruhte in der Zeit.

Anspruchsdauer sind 12 Monate. Alg I
Werden die Monate angerechnet bei der Bezugdauer
von Alg I ? Oder verschiebt sich die Dauer
dann dementsprechend ?

Vielen Dank in voraus.

Gruß
Andy
Gruß
Andy
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo, ich verstehe deine Frage nicht wirklich. Oder meinst Du innerhalb deines Bezugs von ALG I wurdest du solange Krank ( über 6 Wochen). Nun bist du wieder gesund und bekommst wieder ALG I aber der läuft aus? In der zeit wo Du Krankengeld bekommst ruht das ALG I und das wird hinten dran gehangen!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Andy
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Beitrag von Andy »

Hallo DjTermi,


vielen Dank für Deine Antwort.
Ja genau so meinte ich das - steht ja auch in meinem Posting,
das Alg I ruhte.
Mit drangehängen ? Läuft das Alg I also die 8 Monate weiter,
da erst 4 Monate ausgeschöpft sind ?

Ich bekam nähmlich jetzt ein Schreiben meiner AA,
das mein Anspruch auf Alg I voraussichtlich am 13.4.06 endet.
Das kann ja dann nicht stimmen.
Gruß
Andy
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo Andy,
da steht ja auch drin voraussichtlich deswegen kannst Du davon ausgehen was es dran gehagen wird !!!
Ich habe Dir aber eine (Privat)Nachricht geschickt !!!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Andy
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Beitrag von Andy »

Hallo,

wenn man es so sieht,
ich habe fast 30 Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt,
und man bekommt das Alg I nur 12 Monate, und wird dann in die
Sozialhilfe geschickt. :evil:
So sind unsere Gesetze !!!
Gruß
Andy
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Das stimmt nicht ganz so !!!
Tritt Arbeitslosigkeit nach dem 44. Geburtstag ein, so kann die Bezugsdauer ALG I – je nach Alter und nachgewiesenen Beitragseinzahlungen – 18 bis 32 Monate betragen. Das gilt bis einschließlich 31. Januar 2006. Erst wer danach seine Arbeitsstelle verliert, wird vom neuen Recht erfasst. Dort beträgt die generelle Anspruchsdauer ALG I 12, für mindestens 55jährige 18 Monate. Für Arbeitslose, die noch keine 45 Jahre alt sind beträgt die Höchstanspruchsdauer ALG I 12 Monate.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Andy
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Beitrag von Andy »

Hallo DjTermi,


war am 16.3.2006 bei meiner AA.
Die Berchnung stimmt leider.
ALG II zum 14.4.2006
Anträge habe ich schon vor mir liegen.
Von € 1200,-- auf € 345 zu fallen - mir wird jetzt
schon ganz übel - sollte ich bis dahin keinen neuen Job
finden,um diesen massiven sozialen Abstieg noch zu vermeiden.

Auf jedenfall nochmals Danke - für Deine persönliche Hilfe !
Gruß
Andy
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Habe ich gern gemacht, nur Leider muss Du nun im Saueren Apfelbeisen :(
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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