Nebenverdienstbescheinigung
Verfasst: 07.03.2006 10:37
Die Nebenverdienstbescheinigung wird bei einem geringfügig Beschäftigten Arbeitslosen durch den Arbeitgeber ausgestellt. Die Bescheinigung ist durch den Arbeitslosen regelmäßig bis zum 1. spätestens bis zum 15. des Folgemonats (abhängig vom Abrechnungszeitraum des Arbeitgebers) beim Arbeitsamt vorzulegen.