Nebenverdienstbescheinigung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Nebenverdienstbescheinigung
Die Nebenverdienstbescheinigung wird bei einem geringfügig Beschäftigten Arbeitslosen durch den Arbeitgeber ausgestellt. Die Bescheinigung ist durch den Arbeitslosen regelmäßig bis zum 1. spätestens bis zum 15. des Folgemonats (abhängig vom Abrechnungszeitraum des Arbeitgebers) beim Arbeitsamt vorzulegen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.