Arbeitsbescheinigung
Verfasst: 07.03.2006 10:25
Tipps zum Ausfüllen von der Arbeitsbescheinigung die allerdings vom ARBEITGEBER ausgefüllt wird !!!!
Für die schnelle und zügige Bearbeitung von Anträgen auf Arbeitslosengeld ist unter anderem eine Arbeitsbescheinigung erforderlich. Eine vollständig und sorgfältig ausgefüllte Arbeitsbescheinigung erspart unnötige Rückfragen oder eine Rückgabe zur Ergänzung.
Bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses sollte die Arbeitsbescheinigung so frühzeitig wie möglich erstellt und ausgehändigt werden. Es sind volle Abrechnungszeiträume der letzten 12 Zeitmonate der Beschäftigung zu bescheinigen.
Für die Erstellung der Arbeitsbescheinigung ist es nicht notwendig, den letzten – in der Regel nach dem Ausscheiden – vollständig abgerechneten Auszahlungszeitraum abzuwarten. Es genügt die Angabe der Entgeltzeiträume, die bei Ausscheiden bereits abgerechnet sind.
Beispiel:
Ende der Beschäftigung: 30.11.2005
letzter abgerechneter Monat beim Ausscheiden: Oktober 2005
Entgeltangaben in der Arbeitsbescheinigung: 31.10.05 bis 01.11.04
Die Arbeitsbescheinigung kann somit im Regelfall noch vor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses erstellt werden.
Für die schnelle und zügige Bearbeitung von Anträgen auf Arbeitslosengeld ist unter anderem eine Arbeitsbescheinigung erforderlich. Eine vollständig und sorgfältig ausgefüllte Arbeitsbescheinigung erspart unnötige Rückfragen oder eine Rückgabe zur Ergänzung.
Bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses sollte die Arbeitsbescheinigung so frühzeitig wie möglich erstellt und ausgehändigt werden. Es sind volle Abrechnungszeiträume der letzten 12 Zeitmonate der Beschäftigung zu bescheinigen.
Für die Erstellung der Arbeitsbescheinigung ist es nicht notwendig, den letzten – in der Regel nach dem Ausscheiden – vollständig abgerechneten Auszahlungszeitraum abzuwarten. Es genügt die Angabe der Entgeltzeiträume, die bei Ausscheiden bereits abgerechnet sind.
Beispiel:
Ende der Beschäftigung: 30.11.2005
letzter abgerechneter Monat beim Ausscheiden: Oktober 2005
Entgeltangaben in der Arbeitsbescheinigung: 31.10.05 bis 01.11.04
Die Arbeitsbescheinigung kann somit im Regelfall noch vor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses erstellt werden.