ALG Anspruch Überbrückungsgeld Existenzgründerzuschuss

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superwillm
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ALG Anspruch Überbrückungsgeld Existenzgründerzuschuss

Beitrag von superwillm »

ALG Anspruch bei eigener Kündigung

Hallo
wie ist das denn?

Wenn ich selbst kündige, weil ich mich selbstständig machen möchte, aber das Geld zunächst noch nicht reicht, um damit meinen Lebensunterhalt zu bestreiten, bekomme ich ja Arbeitslosengeld? (Habe vorher 10 Jahre fest gearbeitet, Vollzeit).
Da ich kündige, würde ich bestimmt eine Sperrzeit in Anspruch nehmen müssen?
Aber selbst wenn man kein ALGI bekommt, wegen Sperre,dann hat man doch Anspruch auf ALG II oder?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Für den Anspruch auf Alg tritt eine Sperrzeit von zwölf Wochen ua dann ein, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst hat (sog Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe), ohne für sein Verhalten einen wichtigen Grund zu haben. Hat der Arbeitslose sein Beschäftigungsverhältnis durch Zustimmung zu einem Aufhebungsvertrag gelöst, so kann er sich nach der Rechtsprechung auf einen wichtigen Grund dann berufen, wenn ihm sein Arbeitgeber mit einer objektiv rechtmäßigen Kündigung droht und ihm die Hinnahme dieser Kündigung nicht zuzumuten ist.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
superwillm
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Beitrag von superwillm »

Und wenn ich den Arbeitgeber solange Schikaniere, bis er mich entläßt?

Wenn mir gekündigt wird, tritt es doch nicht ein oder?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Der Arbeitgeber muss eine Arbeitsbescheinigung ausfüllen, wo auch angaben gemacht werden müssen, wie die Kündigung zu strande gekommen ist. Da kann der Arbeitgeber dann auch schreiben auf Grund schlechter Führung ( z.b ) mussten wir Hr. M entlassen. Und wenn Du das herbeiführst, kann es evtl. zum Gerichtlichen streit kommen. Ich verstehe nur nicht warum Du es soweit kommen lassen willst?? Wenn Du dich selbständig machen willst, mache das doch in Anschluss. Bzw. Kündige wenn Du genau weißt wann es losgehen soll. Wenn Du da Jahre lang bist und dann ein Zeugnis bekommst, wo drin steht was Dir nicht gefallen wird, ist Dir auch nicht geholfen damit!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
superwillm
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Beitrag von superwillm »

Hallo,
aber genau das meine ich ja eigentlich. Was ist wenn ich kündige, die Umsätze aber noch nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Oder wenn ich in den ersten 6 Monaten hohe Umsätze habe und dann z.b. zwei Monate nichts kommt. Wovon ernähre ich dann die Familie?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Ach so, ja dann muss Du am besten zum Berufsberater und an fragen wegen ein Existenzgründerzuschuss.
Der Existenzgründerzuschuss ist ein monatlicher pauschaler Zuschuss, der zunächst für ein Jahr bewilligt wird. Die gesamte Förderung der Ich-AG ist auf längstens drei Jahre beschränkt.

Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr nach Beendigung der Arbeitslosigkeit monatlich 600 Euro, im zweiten Jahr monatlich 360 Euro und im dritten Jahr monatlich 240 Euro (Gesamt: 14.400 Euro). Der Zuschuss ist gem. § 3 EstG eine steuerfreie Einnahme und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.

Der Existenzgruenderzuschuss (Ich-AG) soll zunaechst bis Mitte 2006 verlaengert werden. Existenzwillige sollten also bis dahin ihre Existenz gegruendet haben, sofern sie diese in Form einer Ich-AG bestreiten wollen. Mit der Umsatzsteuererhoehung ab 2007 werden Endverbraucherpreise verteuert. Fuer umsatzsteuerpflichtige Unternehmer bedeutet dies, dass ihre Verkaufspreise durch die Erhoehung der Umsatzsteuer angehoben werden. Die neue Regierung moechte allerdings auch eine Verbesserung der Abschreibungsmoeglichkeiten fuer Kleinunternehmer durchsetzen, wodurch die Gewinne gedrueckt und Einkommensteuern gespart werden koennen. Ob das Vorhaben des Abbaus der Buerokratie in Deutschland durchzusetzen ist, bleibt abzuwarten. Interessanter wird die Lockerung des Kuendigungsschutz. Dabei soll die Probezeit auf 24 Monate verlaengert werden, was das Einstellen von Arbeitnehmern fuer Unternehmer flexibler gestaltet.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Flunk
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Beitrag von Flunk »

Dj Termi
Die Überbrückungsgeld Reglung hast Du noch vergessen :-)

Da superwillm ja von 6 Monaten geredet hat könnte die Überbrückungsgeldreglung interessanter sein, zumal man da nicht Sozialversichrungspflichtig ist.

Aber dies gilt ja alles nur bis zum Sommer.

Vielleicht solltest Du in einem diplomatischen 4 Augen Gespäch mit Deinem Chef Deine Wünsche äussern.

Ich als Chef hätte kein Interesse an einem Mitarbeiter der sich nicht für meine Firma einsetzen möchte.
Vielleicht schreibt er Dir eine ordentliche Kündigung.
Das Zeugnis kannst Du ja selber schreiben. Bzw es darf dort nichts schlechtes drinstehen.

Was willst Du denn selbständig machen?
Ich frage das jetzt mal nur so, weil viele mit falschen Vorraussetzungen ans Selbständig Machen rangehen.
Und da Du selber nicht weisst wie sich Dein Geschäft in 6 Monaten entwickelt hat, zeigt das für mich nur, dass Du Dich noch nicht richtig damit beschäftigt hast.

Marktanalyse, Rentabilitätsvorschau, Unternehmenskonzept.
Das sind natürlich die Vorrausetzungen. Zum Einem für einen selber um zu erkennen wie die Chanchen für das Unternehmen sind, am Markt zu bestehen und zum Anderen die wichtige Vorrausetzung um überhaupt eine Förderung zu bekommen.

Punkt eins. Existenzgründerseminare besuchen.

Wenn noch Fragen zur Existenzgründung sind dann stelle sie einfach in einen neuen Beitrag.

Grüße Flunk
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

OK hast ja recht :P Dann mache ich mal alles noch mal im Überblick.

Überbrückungsgeld für Arbeitslosengeld I - Bezieher
Es kann an Arbeitnehmer gewährt werden, die durch die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden die Arbeitslosigkeit beenden oder vermeiden und die in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosengeld) nach dem Sozialgesetzbuch III beziehen oder bei Arbeitslosigkeit einen Anspruch darauf hätten. Der enge zeitliche Zusammenhang ist gewahrt, wenn der Arbeitnehmer z.B. nach dem Auslaufen des Arbeitslosengeldes innerhalb eines Monats die selbständige Tätigkeit aufnimmt (diese Monatsfrist ist nicht verlängerbar).

Mit dem Überbrückungsgeld soll in der Anfangsphase der Existenzgründung der Lebensunterhalt sichergestellt und Vorsorge für die soziale Sicherheit ermöglicht werden. Es wird (sofern nicht ein Tatbestand nach §§ 140, 144 oder 145 SGB III vorliegt – s. dazu weiter unten) für sechs Monate gewährt und setzt sich zusammen aus dem Betrag, der als Arbeitslosengeld monatlich bezogen worden ist oder bei Arbeitslosigkeit hätte bezogen werden können und einem pauschalierten Zuschuss zu den Aufwendungen für die soziale Sicherheit (im Jahr 2006 sind das 69,5 % des Arbeitslosengeldes).

Sofern Ruhenstatbestände nach §§ 142 bis 143a SGB III (Ruhen des Anspruchs bei anderen Sozialleistungen, Ruhen des Anspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung und Ruhen des Anspruchs bei Entlassungsentschädigung) vorliegen, kann Überbrückungsgeld erst nach Ablauf des Ruhenszeitraums gewährt werden. Liegen die Voraussetzungen für ein Ruhen des Anspruchs bei Sperrzeit nach § 144 oder Säumniszeit nach § 145 SGB III vor, verkürzt sich die Dauer der Förderung entsprechend der Dauer der Sperrzeit oder der Dauer der Säumniszeit unter Berücksichtigung der bereits verstrichenen Sperr- oder Säumniszeiten. Die selbständige Tätigkeit kann jedoch bereits im Ruhenszeitraum aufgenommen werden.

Liegen die Voraussetzungen für eine Minderung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach § 140 SGB III (Minderung wegen verspäteter Arbeitsuchend-Meldung) vor, so mindert sich das Überbrückungsgeld um die entsprechende Höhe für die Zahl der Tage, die in den Zeitraum der Förderung mit Überbrückungsgeld hineinragen.

Das Überbrückungsgeld ist nach § 3 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz (EStG) steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt nach § 32 EStG.

Ist während der Arbeitslosigkeit mit Arbeitslosengeldbezug durch eine Nebentätigkeit von unter 15 Stunden in der Woche Nebeneinkommen erzielt worden, so wird der Verdienst, der die Freigrenze übersteigt, auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Sofern dieser Nebenverdienst ständig erzielt wurde, wird für die Berechnung des Überbrückungsgeldes nur der nach Anrechnung des Nebenverdienstes geminderte Leistungssatz berücksichtigt.

Von dem Verdienst aus der Nebentätigkeit wird nach Abzug der Steuern, der Sozialversicherungsbeiträge und der Werbungskosten sowie eines Freibetrages von 165 €, der verbleibende Teil auf das Arbeitslosengeld für den Kalendermonat, in dem die Beschäftigung ausgeübt wurde, angerechnet. Für selbständige Tätigkeiten und Tätigkeiten als mithelfender Familienangehöriger (ebenfalls unter 15 Stunden wöchentlich) gilt dies entsprechend mit der Maßgabe, dass pauschal 30% der Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben angesetzt werden, es sei denn, der Arbeitslose weist höhere Betriebsausgaben nach.
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Beitrag von superwillm »

Hallo,
also fasse ich nochmal zusammen:

Ich kündige das Arbeitsverhältnis selber und melde mich zunächst Arbeitslos.

Da ich selbst gekündigt habe, erhalte ich im schlechtesten Fall 3 Monate Sperre ALG I, kann für die Zeit aber ALG II beantragen. ALG II Darf auch bei der Sperre nicht verweigert werden? Wenn ich dann irgendwann soviel verdiene, das ich davon leben kann, fällt das ALG ganz weg.

Unabhängig davon könnte ich Überbrückungsgeld beantragen.

Ich bin bereits im Kleingewerbe selbsständig im Webdesign und Netzwerktechnik. Da es kommen halt mal ein paar Aufträge gleichzeitig und dann ist wieder ein Monat Pause. Und soviel abwerfen, das man was beiseite legen kann, dafür gibt es noch zuviel Investitionen.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Ich habe Dir aufgelistet was Du machen kannst ( bzw zu stehen wird), was Du schließlich daraus machst. Das bleibt die überlassen ;)
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Flunk
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Beitrag von Flunk »

Ich bin bereits im Kleingewerbe selbsständig im Webdesign und Netzwerktechnik. Da es kommen halt mal ein paar Aufträge gleichzeitig und dann ist wieder ein Monat Pause. Und soviel abwerfen, das man was beiseite legen kann, dafür gibt es noch zuviel Investitionen.
Tja und ich habe Dir genannt was Du bedenken musst wenn Du Dich selbständig machen willst.

Bei einer derartigen Konzeptlosigkeit wirst Du niemals eine Zustimmung einer Sachkundigen Stelle bekommen. Und diese Zustimmung ist Voraussetzung für eine Förderung egal wie sie aussehen wird.

Ich fange jetzt mal an Laut zu denken. Ich darf das ich bin hier Admin :-)

Du hast die Faxen dicke mit Deiner jetzigen Firma und suchst nun einen Weg Dich am einfachsten aus der Affäre zu ziehen aber doch letztendlich nicht völlig unabgesichert dazustehen.

Dein Geschäft hat kein Konzept aber Du denkst das wird schon weil Du zur Not ja immer noch ALG 1 bekommst. Was mit Deiner Konzeptlosigkeit zwangsläufig in ALG 2 übergehen wird.

Warum gehst Du nicht so an die Sache ran, dass nicht die Allgemeinheit für Deine Experimente zahlen muss? Aus diesem Grunde steht die so genannte Ich Ag ja in der Kritik.

Konzeptlose Existenzgründer haben auf blauen Dunst mit der Staatlichen Absicherung im Nacken Ihre Selbständigkeitsexperimente als Hundegassigehservice, E-Bay Händler, Webdesigner und was es sonst noch alles gibt auf Kosten der Allgemeinheit durchgezogen

Konzept erstellen, im Nebenberuf neue Kunden akquirieren, Rücklagen ansparen. Weiter arbeiten.

Gibt es hier jemanden der Mich in meinem Gedanken bestätigen kann?
Oder sehe ich da etwas falsch.

Grüße und viel Glück mit Deinen Ideen .

Flunk
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

@Flunk
ich sehe das genau wie Du , aber kann das als Berufsberater nicht so ausschreiben. Da würde ich mir viele Freunde machen *fg
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frage

Beitrag von ang3l »

mal ne frage darf Existenzgründerzuschuss beim arbeitslosengeld 2 mit eingerechnet werden?
Bitte deine frage nur einmal Posten, und nicht 3 Mal in verschiedene Beiträge, danke. DjTermi !!!
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