Gegen den Bewilligungsbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Arbeitsagentur eingelegt werden, wenn man der Meinung ist, dass mehr Arbeitslosengeld zusteht, als zuerkannt worden ist oder man eine Kürzung des Arbeitslosengeldes als unrechtmäßig empfindet, oder aus ähnlichen Gründen. Der Widerspruch muss begründet werden.
Die Agentur für Arbeit prüft die Angelegenheit daraufhin erneut und schickt einen Widerspruchsbescheid zu. Diesem ist zu entnehmen, ob dem Widerspruch stattgegeben wurde oder nicht.
Widerspruch gegen den Arbeitslosengeldbescheid
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Widerspruch gegen den Arbeitslosengeldbescheid
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.