Wir (familie,mit 4 Kindern) erhalten alg1 in höhe von 846€ und alg2 in höhe von 889 €. Zudem erhält meine Frau 100 € und ich 165€ für eine Nebenbeschäftigung. Dabei bin ich der bezieher von alg1 und meine frau die bezieherin von alg2.
die höhe des alg2 ist dabei entsprechen höher da wir eine wohnung bezahlt bekommen, die etwas teurer ist als normalerweise bezahlt wird, da wir sie vor der arbeitslosigkeit mieteten. zudem bekommen wir noch 641€ kindergeld.Welcher freibetrag steht uns dabei zu?
Freibetrag bei alg2 und Alg1
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Die Portugiesen
Freibetrag für private Versicherung 30 € vom Kindergeld bei volljährigen Kindern, vom Erwerbseinkommen sind 100 € Grundfreibetrag und was darüber hinausgeht davon bleiben 20% anrechnungsfrei.
Den Freibetrag gibt es für jede Person.
Freibetragsrechner
Gruss
Freibetrag für private Versicherung 30 € vom Kindergeld bei volljährigen Kindern, vom Erwerbseinkommen sind 100 € Grundfreibetrag und was darüber hinausgeht davon bleiben 20% anrechnungsfrei.
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Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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- Registriert: 23.06.2008 21:42
Hallo Melinde ,
erst mal vielen Dank für die schnelle Antwort. Jetzt taucht für mich noch eine zweite Frage diesbezüglich auf . Nämlich inwieweit das ALG 1 als Erwerbseinkommen berechnet wird, oder in anderer Weise eingerechnet wird als andere Art der Leistung. Daa unser voriger Zuständiger etwas darüber sagte, daß dies noch anders berechnet würde.
Zudem habe ich noch die Frage, wo ich solche Dinge nachlesen kann. Denn unsere Sachbearbeiterin scheint mir zu wenig Wissen darüber zu haben, wie das ganze berechnet wird. Vielen Dank nochmal im voraus.
Grüsse Die Portugiesen
erst mal vielen Dank für die schnelle Antwort. Jetzt taucht für mich noch eine zweite Frage diesbezüglich auf . Nämlich inwieweit das ALG 1 als Erwerbseinkommen berechnet wird, oder in anderer Weise eingerechnet wird als andere Art der Leistung. Daa unser voriger Zuständiger etwas darüber sagte, daß dies noch anders berechnet würde.
Zudem habe ich noch die Frage, wo ich solche Dinge nachlesen kann. Denn unsere Sachbearbeiterin scheint mir zu wenig Wissen darüber zu haben, wie das ganze berechnet wird. Vielen Dank nochmal im voraus.
Grüsse Die Portugiesen
Hallo Die Portugiesen
Die bisherige Arbeitslosenhilfe wurde nach dem zu Grunde liegenden Erwerbseinkommen berechnet. Das Arbeitslosengeld II wird als reine Sozialleistung nach dem Bedarf bestimmt.
SGB II
D. h. man darf nur unter 15 Stunden pro Woche arbeiten und man hat dann einen Freibetrag von 165 € im Monat. Der Rest wird angerechnet.
Der Freibetrag ändert sich, wenn man in den 18 Monaten vor der Entstehung des Anspruches mind. 12 Monate einer geringfügigen Beschäftigung nachgegangen ist.
Nachzulesen im SGB III § 141 Anrechnung von Nebeneinkommen
Keine Ahnung ob er das meint/e frag ihn mal.
Die bisherige Arbeitslosenhilfe wurde nach dem zu Grunde liegenden Erwerbseinkommen berechnet. Das Arbeitslosengeld II wird als reine Sozialleistung nach dem Bedarf bestimmt.
SGB II RechnerDie Portugiesen hat geschrieben: Zudem habe ich noch die Frage, wo ich solche Dinge nachlesen kann. Denn unsere Sachbearbeiterin scheint mir zu wenig Wissen darüber zu haben, wie das ganze berechnet wird.
SGB II
Beim Arbeitslosengeld 1 ist es so, dass man nur unter 15 Stunden pro Woche arbeiten darf. Erreicht man genau die 15 Stunden pro Woche oder liegt drüber, fällt das Arbeitslosengeld weg. Dabei ist es egal ob du nur 100 € verdienst oder mehr oder weniger.Die Portugiesen hat geschrieben: Jetzt taucht für mich noch eine zweite Frage diesbezüglich auf . Nämlich inwieweit das ALG 1 als Erwerbseinkommen berechnet wird
D. h. man darf nur unter 15 Stunden pro Woche arbeiten und man hat dann einen Freibetrag von 165 € im Monat. Der Rest wird angerechnet.
Der Freibetrag ändert sich, wenn man in den 18 Monaten vor der Entstehung des Anspruches mind. 12 Monate einer geringfügigen Beschäftigung nachgegangen ist.
Nachzulesen im SGB III § 141 Anrechnung von Nebeneinkommen
Keine Ahnung ob er das meint/e frag ihn mal.

Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

wenn auch etwas später, folgendes noch zur Ergänzung (hatte das erstmal in word zusammengestellt)
Hallo Die Portugiesen
Alg1 wird als Einkommen angerechnet, da gibt es nur den Freibetrag für private Versicherungen, den Freibetrag bei Erwerbstätigkeit nicht.
Nachlesen kannst Du z.B.
Im SGB II wie die gesetzliche Regelung ausschaut,
in den Aktuellen Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II wie die ARGEn die verschiedenen §§ umsetzen sollen (bei Optionskommunen kann es andere Regelungen geben weil dort nicht die Bundesagentur für Arbeit sondern die Gemeinden/Landkreise Leistungsträger sind)
Dann gibt es noch die Wissendsatenbank/Fachinformationen und die
Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung - Alg II-V)
Was es an geplanten Änderungen im SGB II geben soll kannst Du hier nachlesen. Quellseite
Wenn Deine SB nicht über alles so gut Bescheid weiss, wie will sie denn da ihrer Auskunfts- und Beratungspflicht (SGB I ab § 13) nachkommen? Böse Welt, wenn Personal nicht ausreichend für die Tätigkeit geschult wurde.
Da hilft nur sich selber vorher zu informieren, niemals etwas gleich und direkt vor Ort zu unterschreiben (Bedenkzeit) und am besten nie alleine zu einem Termin gehen.
Gruss
Hallo Die Portugiesen
Alg1 wird als Einkommen angerechnet, da gibt es nur den Freibetrag für private Versicherungen, den Freibetrag bei Erwerbstätigkeit nicht.
Nachlesen kannst Du z.B.
Im SGB II wie die gesetzliche Regelung ausschaut,
in den Aktuellen Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II wie die ARGEn die verschiedenen §§ umsetzen sollen (bei Optionskommunen kann es andere Regelungen geben weil dort nicht die Bundesagentur für Arbeit sondern die Gemeinden/Landkreise Leistungsträger sind)
Dann gibt es noch die Wissendsatenbank/Fachinformationen und die
Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung - Alg II-V)
Was es an geplanten Änderungen im SGB II geben soll kannst Du hier nachlesen. Quellseite
Wenn Deine SB nicht über alles so gut Bescheid weiss, wie will sie denn da ihrer Auskunfts- und Beratungspflicht (SGB I ab § 13) nachkommen? Böse Welt, wenn Personal nicht ausreichend für die Tätigkeit geschult wurde.

Gruss
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- Registriert: 23.06.2008 21:42
Hallo Melinde und DJTermi.
Ich danke Euch beiden für die promten Antworten. Ich finde es toll daß Ihr so auf Zack seid und uns mit Eurem Wissen zur Verfügung steht.
Nach dem, was ich jetzt verstanden hab müssten meiner Frau und mir zusammen ein Freibetrag von 265€ berechnet werden, stimmt dies? Unsere Sachbearbeiterin berechnet meiner Frau bei einem Einkommen von 100€ einen Freibetrag von 112,66€ und mir bei einem Einkommen von 165€ einen Freibetrag von 102,08€. Ich verstehe nicht wie sie auf diese Beträge kommt.
Vieleicht könnt Ihr ja Licht hinter diese Sache bringen.
Ich verstehe leider sehr wenig von dem Paragraphenkauderwelsch und so hoffe ich von Euch Informationen zu bekommen.
Ich bin Euch jetzt schon total dankbar dafür und würde mich freuen, wenn Ihr mir dazu auch eine Anwort geben könntet.
Übrigens habe ich einen schriftlichen Widerspruch gegen den letzten Bescheid eingereicht und unsere SB wollte von mir eine Unterschrift, daß ich den Widerspruch zurücknehme, was ich angeblich telefonisch mit ihr abgeklärt hätte. Dabei sagte sie mir am Telefon nur daß wir so etwas ja in Zukunft telefonisch abklären könnten , wenn Fehler im Bescheid vorlägen.
Meine Frau teilte ihr darauf hin mit daß wir dies ohne vorherigem neuen Bescheid nicht tuen würden. Darauf hin wiederum sagte sie sie hätte den Lautsprecher angehabt und ihre Kollegin hätte dies auch gehört.
Könnt Ihr mal sehen mit welchen Methoden da mit Kunden umgegangen wird.javascript:emoticon(':shock:')
Shocked
vielen liben Dank im voraus Eure Portugiesen
Ich danke Euch beiden für die promten Antworten. Ich finde es toll daß Ihr so auf Zack seid und uns mit Eurem Wissen zur Verfügung steht.
Nach dem, was ich jetzt verstanden hab müssten meiner Frau und mir zusammen ein Freibetrag von 265€ berechnet werden, stimmt dies? Unsere Sachbearbeiterin berechnet meiner Frau bei einem Einkommen von 100€ einen Freibetrag von 112,66€ und mir bei einem Einkommen von 165€ einen Freibetrag von 102,08€. Ich verstehe nicht wie sie auf diese Beträge kommt.
Vieleicht könnt Ihr ja Licht hinter diese Sache bringen.
Ich verstehe leider sehr wenig von dem Paragraphenkauderwelsch und so hoffe ich von Euch Informationen zu bekommen.
Ich bin Euch jetzt schon total dankbar dafür und würde mich freuen, wenn Ihr mir dazu auch eine Anwort geben könntet.
Übrigens habe ich einen schriftlichen Widerspruch gegen den letzten Bescheid eingereicht und unsere SB wollte von mir eine Unterschrift, daß ich den Widerspruch zurücknehme, was ich angeblich telefonisch mit ihr abgeklärt hätte. Dabei sagte sie mir am Telefon nur daß wir so etwas ja in Zukunft telefonisch abklären könnten , wenn Fehler im Bescheid vorlägen.
Meine Frau teilte ihr darauf hin mit daß wir dies ohne vorherigem neuen Bescheid nicht tuen würden. Darauf hin wiederum sagte sie sie hätte den Lautsprecher angehabt und ihre Kollegin hätte dies auch gehört.
Könnt Ihr mal sehen mit welchen Methoden da mit Kunden umgegangen wird.javascript:emoticon(':shock:')
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- Registriert: 23.06.2008 21:42
Hallo Ihr Lieben,
Ich weiß nicht so genau, warum Ihr auf meine Frage nicht antwortet.
Wenn es Euch zu nervig ist detaiierter auf die Fragen einzugehen, so informiert mich doch bitte. Ansonsten bleibe ich bei meinen reinen Spekulationen darüber, warum darauf keine Antwort kommt.
Und ich hätte nun gerne eine ehrliche Antwort darauf.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüssen
Die Portugiesen
Ich weiß nicht so genau, warum Ihr auf meine Frage nicht antwortet.
Wenn es Euch zu nervig ist detaiierter auf die Fragen einzugehen, so informiert mich doch bitte. Ansonsten bleibe ich bei meinen reinen Spekulationen darüber, warum darauf keine Antwort kommt.
Und ich hätte nun gerne eine ehrliche Antwort darauf.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüssen
Die Portugiesen