Frage Frage ich bekomme Arbeitslosengeld 1 ca. 150€ im Monat, lebe aber noch zuhause bei meiner Mutter die von Harz 4 Lebt mit mir. Wo ich in der Ausbildung war musst ich Geld geben Kostgeld ca.200€ . Nun Leb ich ja zu zeit von Arbeitslosengeld 1 und meine Mutter muss jetzt für mich aufkommen , da bekommt sich auch noch was da zu weil wir sonst nicht leben könnten. Nun hätte ich aber die Schanks zu Arbeiten aber erst mal nur für 165€ was ich machen würde nun meine frage, wird das Geld was ich jetzt mit Verdiene mit gerechnet und meine Mutter bekommt weniger Geld? Oder wie ist das?
Mit freundlichen Grüßen
Frage zum Arbeitslosengeld 1 (wichtig)
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Für jene mit Arbeitslosengeld I gilt allerdings die 15-Stunden-Regelung. Demnach darfst Du nicht 15 Stunden und länger wöchentlich arbeiten. Andernfalls giltst du nicht mehr als arbeitslos und verlierst damit deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Vom Nebenverdienst brauchen 165 Euro nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Der Betrag kann auch höher sein, wenn der Verdienst aus einer selbständigen Tätigkeit oder einer Beschäftigung als mithelfender Familienangehöriger resultiert. Denn solche Einnahmen können pauschal um 30 Prozent für Betriebsausgaben gemindert werden. Sind die Betriebsausgaben höher, muss dies nachgewiesen werden.
Wichtig aber ist, die zuständige Agentur für Arbeit rechtzeitig über die Nebenbeschäftigung zu informieren. Überbezahlte Leistungen müssen der Agentur erstattet werden, einschließlich der Sozialbeiträge.
Vom Nebenverdienst brauchen 165 Euro nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Der Betrag kann auch höher sein, wenn der Verdienst aus einer selbständigen Tätigkeit oder einer Beschäftigung als mithelfender Familienangehöriger resultiert. Denn solche Einnahmen können pauschal um 30 Prozent für Betriebsausgaben gemindert werden. Sind die Betriebsausgaben höher, muss dies nachgewiesen werden.
Wichtig aber ist, die zuständige Agentur für Arbeit rechtzeitig über die Nebenbeschäftigung zu informieren. Überbezahlte Leistungen müssen der Agentur erstattet werden, einschließlich der Sozialbeiträge.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Ja danke erst mal. Aber mir geht’s ja jetzt darum meine Mutter bekomm ja für mich auch noch was , weil ich ja in meiner Ausbildung immer was da zu gegeben hab. Wasja jetzt weg fehlt,bekommt meine Mutter jetzt ein bissen mehr um aufzukommen auf mich. Fehlt das jetzt weg für meine Mutter wenn ich 165€ verdiene?
Frage wird besprochen und wird ersteinmal geschlossen hier---
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
