Kündigung wegen Krankheit
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Kündigung wegen Krankheit
Hallo, ich hoffe, daß ich hier richtig bin,trotzdem mein Thema nur indirekt mit ALG zu tun hat.
Ich bin z.Zt. krank (seit 9 Monaten) und werde meine Tätigkeit voraussichtlich nicht mehr ausführen können. Eine andere Arbeit gibt es in meinem Betrieb nicht.
Nun ist es klar, daß mein Arbeitgeber mich loswerden will. Er möchte, daß ich selbst kündige und er will, wegen meiner Krankheit, beim AA sich einsetzen, daß ich keine Sperre bekomme. Natürlich habe ich erstmal abgelehnt!
Wie ist das nun aber, wenn ich während der Krankheit gekündigt werde, bekomme ich dann Krankengeld weiter oder gleich ALG?
Mein AG ist nicht im Unternehmerverband, habe ich trotzdem Anspruch auf eine Abfindung oder ist das wegen meiner Krankheit ausgeschlossen.
Es wäre schön, wenn ich eine Antwort bekommen würde, oder wenn mir jemand sagen könnte, wohin ich mich wenden kann.
Ich bin z.Zt. krank (seit 9 Monaten) und werde meine Tätigkeit voraussichtlich nicht mehr ausführen können. Eine andere Arbeit gibt es in meinem Betrieb nicht.
Nun ist es klar, daß mein Arbeitgeber mich loswerden will. Er möchte, daß ich selbst kündige und er will, wegen meiner Krankheit, beim AA sich einsetzen, daß ich keine Sperre bekomme. Natürlich habe ich erstmal abgelehnt!
Wie ist das nun aber, wenn ich während der Krankheit gekündigt werde, bekomme ich dann Krankengeld weiter oder gleich ALG?
Mein AG ist nicht im Unternehmerverband, habe ich trotzdem Anspruch auf eine Abfindung oder ist das wegen meiner Krankheit ausgeschlossen.
Es wäre schön, wenn ich eine Antwort bekommen würde, oder wenn mir jemand sagen könnte, wohin ich mich wenden kann.
Alles Gute pezet
**************
**************
Hallo,
ersteinmal: Auch wenn sich dein Arbeitgeber für dich einsetzen würde, und Du selbst Kündigen würdest, würdest Du eine Speere von 12 Wochen bekommen. Weiterhin kannst Du dich nicht Arbeitslos melden wenn Du Krank bist, somit musst Du dich weiter an Die Krankenkasse wenden.
ersteinmal: Auch wenn sich dein Arbeitgeber für dich einsetzen würde, und Du selbst Kündigen würdest, würdest Du eine Speere von 12 Wochen bekommen. Weiterhin kannst Du dich nicht Arbeitslos melden wenn Du Krank bist, somit musst Du dich weiter an Die Krankenkasse wenden.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
wenn der AG ihn kündigen möchte, weil er ihn aufgrund der Krankheit nicht mehr halten kann, da er nicht mehr voll einsetzbar ist - dafür wird man ebenfalls gesperrt ????
das ist mir neu
ich wurde damals gekündigt, wegen krankheit, da ich nur noch im Krankenhaus lag, mein Arbeitgeber kündigte mir deshalb, weil er mich nciht mehr einsetzen konnte, aufgrund Krankheitsgeschichte - das Arbeitsamt verhängte keine Sperre gegen mich.
Nicht selbst kündigen ! Ich würde mich da erst genauer erkundigen ....
das ist mir neu
ich wurde damals gekündigt, wegen krankheit, da ich nur noch im Krankenhaus lag, mein Arbeitgeber kündigte mir deshalb, weil er mich nciht mehr einsetzen konnte, aufgrund Krankheitsgeschichte - das Arbeitsamt verhängte keine Sperre gegen mich.
Nicht selbst kündigen ! Ich würde mich da erst genauer erkundigen ....
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
ja das habe ich ja mitbekommen, aber wenn der AG ihm kündigt, weil er krank ist, und nicht mehr einsetzbar oder tragbar für die firma, würde der arbeitgeber ihm doch damit einen besseren gefallen tun, vorrausgesetzt das es heutzutage beim arbeitsamt berücksichtigt wird.Melinde hat geschrieben:HuHu nonsens
im o.g. Fall ging es darum, das pezet selber kündigen soll auf Wunsch des Arbeitgebers.
Gruß von Melinde
deshalb meinte ich ja, ich habs damals so gehabt, und dafür auch keine sperre bekommen, weil ich dafür ja nichts kann wenn ich *schwer* krank werde....
wäre doch besser, als wenn pezet selber kündigt
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
Man sollte die Tatsachen nicht verdrehen, wenn es so ist das der Arbeitgeber ihn Kündigt, wird er keine Speerzeit bekommen. Aber wenn er Krank ist, kann er sich eh nicht Arbeitslos melden !!!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
wieso kann er das nicht? ich meine, ich lerne gern dazu - aber ich habe mich damals auch arbeitslos melden müssen, obwohl ich mich in ärztlicher Behandlung befand oder verstehe ich hier gerade mächtig was falsch ?DjTermi hat geschrieben:Man sollte die Tatsachen nicht verdrehen, wenn es so ist das der Arbeitgeber ihn Kündigt, wird er keine Speerzeit bekommen. Aber wenn er Krank ist, kann er sich eh nicht Arbeitslos melden !!!
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
Man kann sich nicht Arbeitslos melden wenn man Krankgeschrieben ist. Da man den Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung dann steht !!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
siehste, das meinte ich nämlich.
ich war in der chemo, ambulant, wegen meiner Kinder .... und ich musste mich trotzdem beim AA arbeitslos und suchend melden, nachdem ich gekündigt wurde. Wäre ich ins KH gegangen, hätte das nicht so sein müssen, weil ich ja dann nciht zu hause säße .......
Ist zwar schon ein paar Jahre her, weit vor HatzIV war das noch - aber ich war damals schon der Meinung, das ich im Recht war, als ich meinte, das es so nicht geht !
ich war in der chemo, ambulant, wegen meiner Kinder .... und ich musste mich trotzdem beim AA arbeitslos und suchend melden, nachdem ich gekündigt wurde. Wäre ich ins KH gegangen, hätte das nicht so sein müssen, weil ich ja dann nciht zu hause säße .......
Ist zwar schon ein paar Jahre her, weit vor HatzIV war das noch - aber ich war damals schon der Meinung, das ich im Recht war, als ich meinte, das es so nicht geht !
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
Also ich sage den Kunden das am Tag, mehr als einmal was man sich nicht ALO melden kann wen man Krankgeschrieben ist
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
dann empfehle ich dich mal weiter an das AA von mir vielleicht lernen die noch was dazuDjTermi hat geschrieben:Also ich sage den Kunden das am Tag, mehr als einmal was man sich nicht ALO melden kann wen man Krankgeschrieben ist
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
Du das nett , aber ich Arbeite da ja schon *Lach und dran denken das ist die Agentur für Arbeit nicht das Arbeitsamt *fg
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.