neue Regeln für Arbeitslose im Januar 2006

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Daniel81
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neue Regeln für Arbeitslose im Januar 2006

Beitrag von Daniel81 »

Für Arbeitslose gelten ab Februar neue Regeln

Im Februar stehen vor allem in Sachen Arbeitslosengeld einige Änderungen an. Kernpunkt ist dabei die bereits 2003 beschlossene Verkürzung der Bezugsdauer. Nicht von den Neuregelungen betroffen ist das Arbeitslosengeld II. AFP gibt einen Überblick, was sich ändert:
Antrag zum Arbeitslosengeld 2
Antrag zum Arbeitslosengeld II.


Ansprucsdauer: Für unter 55-Jährige, die ab Februar arbeitslos werden, verkürzt sich die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes auf höchstens ein Jahr. Für ältere Arbeitslose wird der Anspruch auf maximal 18 Monate begrenzt. Bislang galt für ältere Arbeitnehmer eine Höchstbezugsdauer von 32 Monaten.

Anwartschaft: Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, müssen Arbeitnehmer zudem künftig generell innerhalb der zurückliegenden zwei Jahre versicherungspflichtige Zeiten von insgesamt zwölf Monaten nachweisen. Bislang geltende Ausnahmeregelungen für Saisonarbeiter sowie Wehr- und Zivildienstleistende werden abgeschafft. Auch konnten bisher für den Nachweis der versicherungspflichtigen Zeiten die zurückliegenden drei Jahre berücksichtigt werden.

Sperrzeiten: Der Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt, wenn ein Arbeitsloser Anlass für Sperrzeiten von insgesamt 21 Wochen gegeben hat. Dabei werden künftig auch Sperrzeiten berücksichtigt, die in einem Zeitraum von zwölf Monaten vor der Entstehung des Anspruchs eingetreten sind. Sperrzeiten werden verhängt, wenn Erwerbslose eine zumutbare Beschäftigung ablehnen.

Wehrdienst: Wehr- und Zivildienstleistende müssen sich künftig grundsätzlich gegen Arbeitslosigkeit versichern. Damit wird sichergestellt, dass sie trotz der Änderungen bei der Anwartschaft einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben können.

Freiwillige Versicherung: Menschen, die wegen Selbstständigkeit oder zur Pflege von Angehörigen nicht mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, erhalten die Möglichkeit, sich auf Antrag freiwillig weiter in der Arbeitslosenversicherung zu versichern. Damit soll der Wegfall von bislang für diesen Personenkreis geltenden Ausnahmeregeln kompensiert werden.

Erstattungspflicht: Mit der Verkürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes entfällt auch die Erstattungspflicht der Arbeitgeber. Diese mussten bislang das Arbeitslosengeld sowie Sozialbeiträge erstatten, wenn ein langjährig beschäftigter älterer Arbeitnehmer entlassen wurde. Damit sollte das Abwälzen von Kosten auf die Solidargemeinschaft verhindert werden.

Gruß Daniel
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