Wichtig - private Darlehen & HartzIV
Verfasst: 09.02.2009 13:28
Darlehen von Verwandten darf nicht auf Hartz IV angerechnet werden
Ein zinsloses Darlehen eines Verwandten darf einem Hartz-IV-Empfänger nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Der Darlehensvertrag muss dafür auch nicht so dokumentiert werden, wie es bei fremden Dritten üblich wäre, erklärte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Demnach kann die zuständige Behörde Hartz-IV-Leistungen nicht von einem Hilfebedürftigen zurückfordern, wenn er sich von Verwandten Geld geliehen und die Rückzahlung fest vereinbart hat.
(Quelle:Bild.de)
Wenn hier falsche Topic, dann bitte verschieben, danke
Ein zinsloses Darlehen eines Verwandten darf einem Hartz-IV-Empfänger nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Der Darlehensvertrag muss dafür auch nicht so dokumentiert werden, wie es bei fremden Dritten üblich wäre, erklärte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Demnach kann die zuständige Behörde Hartz-IV-Leistungen nicht von einem Hilfebedürftigen zurückfordern, wenn er sich von Verwandten Geld geliehen und die Rückzahlung fest vereinbart hat.
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