Darlehen von Verwandten darf nicht auf Hartz IV angerechnet werden
Ein zinsloses Darlehen eines Verwandten darf einem Hartz-IV-Empfänger nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Der Darlehensvertrag muss dafür auch nicht so dokumentiert werden, wie es bei fremden Dritten üblich wäre, erklärte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Demnach kann die zuständige Behörde Hartz-IV-Leistungen nicht von einem Hilfebedürftigen zurückfordern, wenn er sich von Verwandten Geld geliehen und die Rückzahlung fest vereinbart hat.
(Quelle:Bild.de)
Wenn hier falsche Topic, dann bitte verschieben, danke
Wichtig - private Darlehen & HartzIV
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Wichtig - private Darlehen & HartzIV
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)