yoyue hat geschrieben:Hallo Zusammen,
seit einiger Zeit habe ich eine Teilselbständigkeit. Da mein Auto mich verlassen hat und ich das dringend für die Tätigkeit brauche, möchte ich ein "Neues" als Firmenwagen anschaffen.
Hat das Finanzamt ein Problem damit, dass es nur eine Teilselbstädnigkeit ist? weiß jemand etwas darüber?
Wie wird der Privat-Anteil erfasst?
Danke
Die beste Alternative ist, glaube ich, diese Möglichkeit!
Als Kleinstunternehmer kaufst Du Dir am Besten "privat" einen Wagen und setzt diesen zeitweise für Deine beruflichen Zwecke ein!!
Du führst ein Fahrtenbuch in dem jede betrieblich genutzte Fahrt ,mit Datum und Wegstrecke, dokumentiert ist!!
Dann kannst Du jede betrieblich genutzte Wegstrecke (beim Finanzamt) mit z.Zt. 30 cent pro Km als "Minderung Deines zu versteuernden Einkommens" anrechnen!!!!
Betrieblich genutzte Wegstrecken sind auch Wege die du unternimmst um Material zu kaufen, Kundenbesuche/ Akquise,....
Dann hast Du den Ärger mit der privaten Nurzung nicht!!
Nicht vergessen, den Wagen bei deiner Versicherung als "zeitweilig geschäftlich genutzt" angeben! Im Schadensfall eventuell wichtig, wenn Unfall auf geschäftlich genutztem Weg eintritt!!!
Als Hartz IV-ler darfst Du, glaube ich, ein Auto im Wert bis 7500,- Euro besitzen!
Wenn Deine Tätigkeit soviel abwirft, kannst du ein Fahrzeug leasen und lässt es über den Betrieb laufen,dan würd ich das Teil aber wirklich nur für den Betrieb einsetzen und privat einen anderen Wagen fahren! denn musst du (umgekehrt) alle damit unternommenen "privaten Fahrten" dokumentieren! (und als geldwerte Leistung versteuern) Und das könnte, wenn Du eine geringe Teilbeschäftigung ausübst, sehr teuer werden!!!! Privatanteil !!!Denk mal an Deine Urlaubs- oder Wochenendausfahrten!!!!!!
Als Selbstständiger: Vorsicht bei Anschaffung eines Firmenwagens!!
Denn bei Veräußerung des Firmenwagens, musst Du den Erlös wieder als Einnahme verbuchen und auch versteuern (und obendrein (noch 2 Jahre???) Gewährleistung garantieren!!!)
Im Schadensfall (Unfall )bekommst Du nur die reinen Reparaturkosten gezahlt, aber nicht die darauf anfallende Mehrwertsteuer!!
Also Holzauge sei wachsam!!!!!
Weitere Alternativen:
Nur FÜR BETRIEBLICHE FAHRTEN einen Wagen
mieten..
Oder Carsharing!!
Besser ists:
Steuerberater fragen; Oder der "Kleine/Große KONZ", zu erhalten im Buchgeschäft, könnte Dir da weiterhelfen!!
Privatauskunft, keine Garatie auf Richtig- oder Vollständigkeit der Angaben!!
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