Kurzform :
1. ALTES Thema : Konnte „Erreichbarkeit“ aus eigener Kraft nicht sicherstellen
2. Arge und SG lehnt ALG 2 ab. Das Verfahren ist beendet.
3. NEUES Thema : Antrag nach SGB XII auf Sozialhilfe, Bedingung hier : Nicht erwerbsfähig
4. Einziger Ausweg : Körperlich oder geistig so krank werden, dass nicht erwerbsfähig, sonst kein Existenzminimum (seit 1.2. bis jetzt), inklusive Krankenkasse ca. 2000 Euro.
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Die Ursachen für 1. :
• Gesetzeslücke zwischen SGB XII und SGB II. Kein Postfach bekommen, Siehe mein Thema „Durchführung zu § 7 SGB II Nichtsesshafte 7.79 gegen GG“
• Keine Wohnung wegen Teufelskreislauf (SG-Urteil) : kein Geld, keine Wohnung
• Verwandte und Bekannte haben Anmeldung bei ihnen abgelehnt, denn dann hätten sie auch mit der Arge zu tun, wer will das schon?
Zu 4.
Mal abgesehen davon, dass man jetzt über einen Rundbrief, die Presse etc. versuchen könnte, jemanden zu finden, der einem ein Postfach einrichtet, stellt sich dann die Frage :
Wie kann man – um die Gesetzeslücke für sich selbst zu schließen - als erwerbsfähiger aber von der Arge ohne eigene Schuld abgelehnter das Existenzminimum (seit 1.2.) dann wenigstens über die Sozialhilfe nach SGB XII bekommen?
Arge zwingt o.f.W. psychisch krank zu werden
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