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Geldgewinn durch Glücksspiele

Verfasst: 16.03.2008 21:22
von Indyx
hallo liebe gemeinde,
weiß von euch jemand, ob geldgewinne durchs Glücksspiele angerechnet werden dürfen vom amt?
dankle im vorraus

gruß Indyx

Verfasst: 16.03.2008 21:41
von kettelmaus
Hi

Schätze mal wenn Du es angibst wird es angerechnet.......
So wie wenn Du bei Ebay was versteigerst oder etwas Erbst :roll:

Verfasst: 16.03.2008 23:06
von Melinde
Hallo kettelmaus
E-bay verkäufe sind keine Einnahmen, Vermögensumwandlung.
Der Besitz des Verkäufers ändert nur seinen Aggregatszustand.
Beispiel: Vom ungenutzten Bügeleisen in Geldmünzen. :lol:

Hallo Indyx
Alles was während des Leistungsbezugs eingenommen/auf´s Konto geht wird als Einkommen angerechnet.
Freibetrag von 100 € gibt es allerdings nur bei Erwerbseinkommen, die 30 € Pauschale für private Versicherungen auch für anderes.
„... Grundsätzlich sind vom Einkommen eines jeden volljährigen Mitglieds einer Bedarfgemeinschaft pauschal 30 € monatlich für angemessene private Versicherungen abzusetzen. ( Eine Prüfung, ob Versicherungen tatsächlich anfallen und diese angemessen sind, findet nicht statt! )
Als Einkommen zu berücksichtigen sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert ohne Rücksicht auf Herkunft und Rechtsnatur. Hierbei wird nicht nach mühevollem oder mühelosem Einkommen unterschieden. Die Rede ist von Einkommen in jeder Form. Ausnahmen bilden die in § 11 (1) SGB II genannten nicht berücksichtigungsfähigen Einnahmen. Somit ist die Pauschale von 30 Euro monatlich ebenfalls bei Kindergeld, Renten, Zinseinkünften oder ähnlichem abzusetzen....“
Quelle: WDB Fachinformation Eintrag 10019 bei § 11
Gruss

Verfasst: 17.03.2008 07:03
von kettelmaus
Hallo kettelmaus
E-bay verkäufe sind keine Einnahmen, Vermögensumwandlung.
Der Besitz des Verkäufers ändert nur seinen Aggregatszustand.
Beispiel: Vom ungenutzten Bügeleisen in Geldmünzen. :lol:


Hallo Melinde

Dann kennst Du die ARGE Düsseldorf noch nicht , die rechnen alles an !!
Kann man irgendwo ein Schreiben finden wie was und wann die ARGE was abziehen darf??

Verfasst: 17.03.2008 12:40
von Melinde
Huhu kettelmaus
ARGE Düsseldorf muss, wenn es dort so läuft wie nach diesem Urteil zu vermuten ist dann so sehr doll mit Widersprüchen zugeschüttet werden das die nicht nur mit (an)rechnen beschäftigt sind sondern auch mit lesen. (und lernen, lesen soll ja schlau machen).
Empfehlenswert wäre da ein Artikel im info also 1/2007 mit dem Titel: Einkommen und Vermögen im SGB II – Probleme der Abgrenzung. Autor Wolfgang Conradis.

Ausser dem was bei den Aktuelle Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II zum § 11 SGB II steht habe ich keine Ahnung ob es da so eine Liste gibt.
Als Einkommen wird ja alles angerechnet, egal ob es in Geldform oder als Sache zufliesst.
Aber es gibt da doch das Vermögen, Schonvermögen. Wie z.B. der Hausrat im üblichen Umfang (bei langbestehenden Haushalten halt etwas umfangreicher als bei Haushaltsgründung) und neben dem Kaffeeservice für jeden Tag und dem für besondere Anlässe auch noch das mit den grausam rosa Blümchen von Tante Mathilde das eh nur ein trübes Dasein fristet, als Staubfänger im Schrank.
Wenn das nun bei e-bay an einen wahren Liebhaber rosa Blümchen versteigert wird wandelt es sich vom „Staubfänger“ in Geld um=keine Anrechnung möglich.
Anders schaut es da schon mit dem irre wertvollen Brillantcollier von Tante Jodante aus das man versteigern will weil man nicht die dazu passende Garderobe hat/nicht mehr reinpasst und gar so wenig Gelegenheit es zu tragen. Das ist schon ein Wertgegenstand und wenn der nicht schon beim Erstantrag als Vermögenswert angegeben wurde zählt der Verkaufserlös auch nicht als umgewandeltes Vermögen sondern gnadenlos als Einkommen. (plus eventuell noch Grund für Ärger wegen nicht angegebenem Vermögen das man hätte vor Antragstellung verwerten müssen)
Wenn man nicht gewerbsmässig mit e-bay zu tun hat sondern nur gelegentlich was verkauft und dabei nichts dran verdient gibt es kein Einkommen. Wird trotzdem was angerechnet ist dagegen wehren angesagt.
Guck´mal hier, das hatte ich mal zum Thema aufgefunden, die PDF Datei lässt sich leider nicht mehr öffnen.
Gruss und einen schönen Tag noch