tipps,vodrucke mietminderung bei schimmelbefall?

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ich_bin_neu_hier_28
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tipps,vodrucke mietminderung bei schimmelbefall?

Beitrag von ich_bin_neu_hier_28 »

hallo wir haben schimmel in der wohnung. schlafzimmer und wohnstube.

wir hatten vor einer weile schimmel in der wohnung. gibt es irgendwelche vordrucke zur mietminderung bezüglich des schimmelbefalls? oder wie würdet ihr das schreiben?

der hausmeister unserer vermietung war vor ner weile schon mal da und hat son zeug gegen den schimmel mitgebracht. naja es lief 2 wochen gut nun ist es wieder da.

also wie schreibe ich dies? zum anmahnen mietminderung usw.?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
eigentlich gehört das ja mal überhaupt gar nicht ins Forum, aber da
ich gerade das gleiche mit mache wie Du; Antworte ich Dir trotzdem mal. Bei uns war im Schlafzimmer hinter unserem Schrank Schimmel, dies ist eine Außenwand. Wie wir eingezogen sind 3 Monate später hatten wir das Theater, was bis heute nun weiter geht (nach 13 Monate). Selbst der Beschluss vom Gericht, der uns seid 2 Monate vorliegt was unser Vermieter eine Isolierung auf unsere Seite anbringen soll, lässt ihm Eiskalt.

Zwei Dinge gilt es in jedem Fall zu bedenken:

a) Die Anzeige eines Mangels und die Minderung sind gem. § 536c BGB ohne schuldhaftes Zögern dem Vermieter anzuzeigen. Andernfalls könnte die Minderung einen außerordentlicher Kündigungsgrund darstellen.

b) Die Minderung muss angemessen sein. Daher ist es ratsam, die Minderung eher zu Gunsten des Vermieters zu berechnen und später über die ungerechtfertigte Bereicherung das zurückzufordern, was eigentlich hätte geltend gemacht werden können.

Oder aber Sie zaheln unter dem Vorbehalt einer späteren Rückforderung die volle Miete und lassen die Minderung nach Beseitigung des Mangels insgesamt (bsw. durch eine Sachverständigen) berechnen und fordern dann den zuviel gezahlten Teil vom Vermieter zurück.

Ein Vordruck gibt’s nicht, einfach ein Brief fertig machen.

Wir Kürzen derzeit die Miete um 15% bei einer Wohnfläche von 84m²
Solltest Du allerdings die Miete von der ARGe bekommen ist dies der ARGe umgehend mit zu teilen. Wenn Du noch mehr Hilfe – Rat brauchst schreibe mich mal per PN an.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Flunk
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Beitrag von Flunk »

Es gehört zwar nicht ins Hauptforum aber hier ins Off Topic /Spartipps/ Tauschen/ Verschenken/Neuigkeiten / Dampf ablassen / Forum passt es super gut.
Darum habe ich es verschoben :D

Es wäre super wenn man gemeinsam eine schöne Mietminderung Vorlage hinbekommen und hier dann für alle dann zu Download anbieten können.

@ich_bin_neu_hier_28
Wenn Du was fertig hast dann schreibe es doch bitte hier rein damit wir es gemeinsam korrektur lesen können.

@DjTermi
vielleicht kannst Du ja auch Dein Schreiben hier einstellen, damit man schon mal einen Anhaltspunkt hat.

Grüße und viel Erfolg

Flunk
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Ich bin gerade dabei ein Schreiben fertig zu machen, dass ich dann gerne ohne Namen hier rein stellen werde.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wie wir unseren Hausmeister/ Ihnen am XX.XX.XXXX mitgeteilt habe und dieser am XX.XX.XXXX selbst in Augenschein nehmen konnten, ist die von Ihnen gemietete Mietsache offensichtlich fehlerhaft. ( Wenn evtl schon Arbeiten durchgeführt wurden, mit Schimmelex o.ä, das bei schreiben; auch das dies nicht geholfen hat.)

Wir nehmen deshalb von unseren Recht in Anspruch und kürze Ihnen die Miete ab dem XX.XX.XXXX um 15%.

Deshalb fordere ich Sie auf, bis zum XX.XX.XXXX durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen, ob die Außenwand nicht schadhaft ist.

Sollte wir bis zu diesem Termin nicht eine Antwort und eine Perspektive des Zeitrahmens der Mangelbeseitigung erhalten, werden wir ab dem XX.XX.XXXX die Miete um 25% kürzen und den Differenzbetrag auf ein Treuhänderkonto überstellen.

Bitte sehen Sie dieses Schreiben nicht als Affront gegen Sie persönlich an, es liegt auch nicht in unserem Interesse, das erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen Vermieter und Mieter nachhaltig zu stören. Ich bitte deshalb um Verständnis um unsere Reaktion, da wir
gesundheitliche Schäden und Gefahr für Leib, Leben und Unversehrtheit befürchte.

In der Hoffnung auf eine baldige und für beide Seiten befriedigende Klärung der Situation.

So würde ich das schreiben....
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Lucy
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Beitrag von Lucy »

das trifft sich super, ich muss auch ein schreiben wegen schimmel aufsetzen, mein vm war zwar da aber seitdem tut sich nix mehr :evil:
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Ich kenne das nur zu gute. Wir haben ein Gerichtsurteil was er unsere Wand isolieren muss, aber nichts da er macht es nicht. Die Miete die wir nun wieder voll zahlen ( das war ein Teil der abmachung vor Gericht) das Kassiert er schön ab. Aber wenn er das bis ende Januar nicht macht muss ich ihn wohl wieder verklagen.

Ich werde heute abend mir mal die Mühe machen gerichturteile die ich zu diesem Thema gefunden hatte, hier reinzu schreiben.
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buxi
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Beitrag von buxi »

Hab noch eine Frage, wie verhält sich das wenn ein ALG II Empfänger begründet die Miete mindert, kassiert dann nicht die Arge die eingesparte Mietdifferenz?
Gruß buxi
Lucy
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Beitrag von Lucy »

da schließ ich mich Buxi an, das wollte ich auch fragen. Denn ich hab mal wegen absoluter Unbewohnbarkeit einer Wohnung die Miete um 100% gekürzt und der VM hat sich so vor Gericht gewunden, das er mich als Depp hingestellt hat und ich das jetzt zahlen muss(1300€!). Miete wäre wenn dann vom Amt direkt an ihn gezahlt worden,was ich eigendlich zur Absicherung der VM immer machen lasse. Zeugen für diesen Vorfall gabs natürlich, aber ich konnte dem Gerichtstermin wegen Krankheit nicht beiwohnen deswegen konnte ich mich da dummerweise nicht weiter zu äußern als das,was mein RA halt erzählt bekam von mir. Die Zeugen haben da ja auch eindeutig angegeben, das es ein absolut unbewohnbarer Zustand war.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Eigentlich schon...
Aber ich würde die Mietkürzung immer auf ein Treuhandkonto legen. Sollte der Vermieter Klage erheben und das Geld zurück verlangen da es nicht seine Schuld war und dies nachweisen könnte; schaut man dumm aus.
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Lucy
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Beitrag von Lucy »

die ARGE hat das Geld aber erst gar nicht angerechnet. Mein damaliger SB hat mich gefragt, ob ich wegen der Mängel Miete zwhlen will und ich hab gesagt, Kürzung von 100% wegen unbewohnbarkeit des Wohnraums. Steh ich da jetzt echt dumm aufm Schlauch oder gibts da noch ne Lösung?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Mal nur zur Info...
Ich habe vom Amtsgericht als auch vorm Landgericht gewonnen :D
Mein Vermiter muss die Wand sanieren lassen. Also nicht aufgeben ...!! Wer fragen dazu hat, wie man sich verhalten sollte, ich bin gerne da..
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Termi
Glückwunsch zur Wandsanierung. :D
Und Viel Vergnügen mit dem Dreck der dabei entsteht. :lol:
Mauerstaub, einer der raffiniertesten Stäube, er setzt sich in alle Ritzen und grüsst auch noch nach Monaten.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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