Unqualifizierte Fallberater

In dieses Forum könnt ihr Themen ansprechen die vom Hartz 4 Thema abweichen. Wie z.B , gibt auch auch Internet ohne Telefon ? Gerne auch Tausch und Verschenk Angebote und Gesuche. Zusätzlich können auch Hartz 4 Neuigkeiten erwähnt werden. Und wenn es sachlich, unpolitisch und nicht zum Zwecke der Stimmungsmache geschrieben wird, kann auch ein bisschen Dampf abgelassen werden.



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FreiUndkreativ
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Unqualifizierte Fallberater

Beitrag von FreiUndkreativ »

Meine Fallberaterin hat meine für jeden Betreuer hilfreiche Selbstanalyse einfach wie Luft übergangen.

Warum?

• Weil sie nach ihren Aussagen in Psychologie nicht genug bewandert ist. Und das scheint mir für die meisten Verwaltungsfachleute zu gelten, die man auf Menschen loslässt.
• Und weil es nur Maßnahmen im kaufmännischen und technischen Bereich gibt, aber nicht im Bereich Journalist bzw. Autor.

Beides Fehler im System der Arbeitsagentur! Aber es gibt noch einen weiteren wichtigen Fehler in der Phase nach dem Profiling. Z.B. dass gut qualifizierte Ingenieure von einem Headhunter besser verkauft werden als er es selbst könnte. Aber wenig Gefragte nicht. Denn das können Verwaltungsfachleute wie Fallberater auch nicht.

Würde man die Arbeitsagenturen privatisieren wären diese unterqualifizierten Fallberater selbst längst arbeitslos.

Jetzt werden vielleicht manche denken, dass ich damit übertreibe.

Vielleicht hilft euch meine nachfolgende Mail an meine Fallberaterin.



Meine Erfahrungen
Manche haben nie den Job gewechselt, und kommen auf die Idee, dass Motivation beliebig für jede Tätigkeit massenweise geschöpft werden kann. Ich habe schon fast alles ausprobiert. Im kaufmännischen Bereich, Verkauf, Vertrieb, technischen Bereich (3D-CAD), sozialen Bereich (Sozpäd, Trainer). Früher oder später kam das Ende von einer von beiden Seiten. Außer in einem Bereich, in dem ich langfristig Energie habe : Erkennen (Analyse), Darstellen (Synthese) und Veröffentlichen (Öffentlichkeitsarbeit) von Informationen darüber wie die Elite mit Hilfe psychotherapeutischer Konzepte Druck auf die Unwissenden ausübt, und was die Masse und Elite alternativ humanistisch tun könnte. Hart gegenüber Machtgierigen, weich gegenüber Schwachen.
Deshalb weiß ich dass Motivation (Energie) nur begrenzt für jede Tätigkeit zur Verfügung steht und daran kein Motivationstrainer und kein Zwang etwas daran ändern kann. Zwang führt zu defensivem Lernen und schafft nur Energie dafür, die Bedrohung z.B. des Grundeinkommens (600 Euro) abzuwenden.

Psychotherapeutische Deutung meiner Erfahrungen
In welchem Bereich bin ich hochmotiviert?

1. Psychoanalytisch
Das, wofür ich (Motivation) Energie habe, ist das, was ich frei und kreativ anstatt an Fürsorgemuster angepasst (Strukturanalyse der Transaktionsanalyse) tue. Wenn das Überich dem Es freien Lauf lässt. Das sind wie oben schon angedeutet die Themen Gerechtigkeit, freies kreatives Lernen, Helfen und Partnerschaft.

2. Gestaltpsychologisch
Durch den äußeren Konflikt mit dem Schulsystem und später mit den Arbeitgebern ist der Kontakt zwischen den Arbeitgebern und mir abgebrochen. Aufgrund des abgebrochenen Kontakts tritt der damit zusammenhängende innere Konflikt zwischen Es und Überich in den Vordergrund. Es steht Energie zur Verfügung, den inneren und äußeren Konflikt zu analysieren, um wieder einen für mich und Arbeitgeber zufriedenstellenden Kontakt herstellen zu können. Stichworte : Zwang beim Lernen, Elite versus Masse etc. Ergebnis hier : Energie steht zur Verfügung für die Kontaktaufnahme und Arbeit mit gesellschaftskritischen Bürgern und Organisationen.

3, Psychologie zum Thema Gewalt
Rauswurf (aus dem Schulsystem und Arbeitnehmer-Gesellschaft) durch Egoisten ist eine Gewalttat, die zwar keine körperlichen und rechtlichen Folgen hat, aber psychologische und finanzielle. Die beste Therapie ist es, den anderen Menschen zu helfen, die auch von knallharten Egoisten geschädigt worden sind oder in Zukunft könnten. Und diesen zu einem Täter-Opfer-Ausgleich (Fairteilung) zu verhelfen.


Jobcasting
Nur die optimal passende Persönlichkeit (Fähigkeiten plus Motivation / Energie) überlebt im Kampf um den Job gegen die Konkurrenz, das zeigt jede Job-Casting-Show ganz deutlich.

Fähigkeiten
Die Energiefrage habe ich oben angesprochen. Bleiben noch die Fähigkeiten. Hochschulabschluß Erstes Staatsexamen in Pädagogik, Psychologie, Physik, Mischung aus Mathematik und Informatik, Technik. Selbständigkeit : Marketing, Internetmarketing, Direkt-Vertrieb, Verkauf in Theorie (Selbststudium) und Praxis. Autorentätigkeit (Buch in Synthese-Phase).

Auszüge aus Margarete Hucht und Andreas Kunkel, Autoren des Ratgebers "Lehramt und Alternativen".

• Marketing und Personalwesen sowie interne oder externe Kommunikation (Öffentlichkeitsarbeit) Wegen folgender Fähigkeiten : Lernfähigkeit, psychologisches Verständnis, Informationsbeschaffung und ihre Verarbeitung.
• Software-Trainer, die sich um Seminare und Schulungen kümmern. "Wichtig ist allerdings Praxiserfahrung in Unternehmen, möglichst schon während des Studiums".
• Immer gefragt sind effektives Arbeiten, die Fähigkeit zum Planen komplizierter Abläufe und zum Motivieren anderer

Match
Die Passung bzw. Match zwischen meinen Fähigkeiten, meiner Energie und Jobprofilen ist wohl das Marketing und die Öffentlichkeitsarbeit bei einem gesellschaftskritischen Arbeitgeber.

Freie Stellen
In welchem Bereich gibt es die größte Einstellungschance aufgrund mehr freier Stellen und eher weniger Konkurrenten?

Sinnvolle Schritte
Durchdachte, sinnvolle Schritte unterstütze ich, da sie in meinem eigenen Interesse liegen. Maßnahmen, die von vorneherein aus reiner Verzweiflung oder Druck von oben gestartet werden und aussichtslos sind, nicht.

Schritt 1
Weiterbildung bzw. Praktikum für einen Job im Marketing bzw. Öffentlichkeitsarbeit bei einem gesellschaftskritischen Arbeitgeber.

Schritt 2
Meine Dienste (Fähigkeit, Energie) bestmöglich verkaufen bzw. durch einen Agenten (Personalvermittler) verkaufen lassen.
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Hallo FreiUndkreativ,

vielen Dank für Deine Ausführungen.
Da Du aber keine Frage damit verbindest, verschiebe ich den Beitrag mal in: Off Topic /Spartipps/ Tauschen/ Verschenken/Neuigkeiten / Dampf ablassen /
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FreiUndkreativ
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Beitrag von FreiUndkreativ »

Hallo Admin,

dann stelle ich gerne eine Frage :

Zur Zeit arbeite ich an der Klage vor dem Sozialgericht und einer Petition mit dem Hauptpunkt inkompetente Fallberater gegen Selbständige.

Alle Hartz IV-Betroffenen sollten im eigenen Interesse bei Politik und Gerichten professionelle Berufsberatung - im Sinne von Fördern statt nur Fordern - fordern.

Wie kann man Hartz IV- Betroffene mobilisieren, für ihr Recht auf professionelle Förderung einzutreten?
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

FreiUndkreativ hat geschrieben:Wie kann man Hartz IV- Betroffene mobilisieren, für ihr Recht auf professionelle Förderung einzutreten?
Das frage ich mich auch schon seit 2005...
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FreiUndkreativ
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Beitrag von FreiUndkreativ »

Wer denkt, bei Sozialträgern wie den Arbeitsagenturen und Sozialämtern würden ÜBERWIEGEND Menschen arbeiten, die denen, die in der Armutsfalle sitzen, helfen wollen, aus der Armutsfalle zu kommen, der hat sich getäuscht.

Die Vorgesetzten sagen denen : Kürzt die Leistungen, wo ihr nur könnt. Und das machen dann die Sadisten unter den einfachen Angestellten nur zu gern. Jemand, der in verschärfter Armut lebt, noch das Existenzminimum zu nehmen, oder in unbezahlte 1-Euro-Jobs zu stecken, dazu gehört eine große Portion Freude an Sadismus.

Die Mitarbeiter der Arbeitsagenturen und Sozialämtern findet ihr z.B. hier
http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfe-forum/

Anmelden braucht man sich da nicht, denn sobald man für diese Herrschaften (Herrscher) unliebsame Dinge, z.B. die Wahrheit über die Qualität der „Förderung“ schreibt, wird man gesperrt.
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Professionelle Förderung durch ideale Fallberater

Beitrag von FreiUndkreativ »

Betr. Hartz-IV-Betroffene wollen langfristig gute Jobs und wollen deswegen eine optimale professionelle Förderung


Sehr geehrte Damen und Herren des Sozialträgers,

Kapitel 1 Qualifizierte Förderung

Gemäß dem Jobcasting-Modell, von dem man sich in jedem Jobcasting z.B. auch schon im Fernsehen überzeugen kann, hat man im Konkurrenzkampf nur dann ausreichend große Chancen auf den Job, wenn die eigenen aktuellen und zukünftigen Fähigkeiten optimal zum angebotenen Job passen. Zumindest bei Jobs, deren Entgeltung auf dem Markt fair ausgehandelt wird, nicht bei Zwangsjobs wie Arbeitsgelegenheiten (s.u.). Ein Unternehmen sucht z.B. eine Unternehmensberatung nach seinen aktuellen Fähigkeiten und seiner Dynamik, also zukünftigen Fähigkeiten aus. Wie kann man die zukünftigen Fähigkeiten einschätzen? Man schaut sich die bisherige Entwicklung bzw. Tendenzen an und das Ziel und Energiequelle der Berufung. Wer erstens den angebotenen Job nicht schon ausreichend kann, sich zweitens darin in den letzten Jahren nicht deutlich verbessert hat und drittens in der naheliegenden Zukunft noch deutlich besser wird, weil er genau diesen Job hundertprozentig machen will (psychoanalytisch bedingt), der wird vom Jobanbieter ausselektiert. Kurz gesagt : Durch qualitative Harmonie zwischen Berufung und Qualifikation steigt die Qualifikation zu allen Zeiten, also in der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Berufung und Qualifikation sind somit die zentralen Faktoren des Jobcasting-Modells.

Genau passend zur Situation der Hartz-IV-Betroffenen und zum Jobcasting-Modell zeigen die Berichte über die Misserfolge von Hartz IV („Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission“), dass Selbständigkeit (größere Berufung) und Weiterbildung (größere Qualifikation) die Königswege aus der Armutsfalle sind.

Hartz-IV-Betroffene brauchen deshalb mehr (Kenntnis über ihre) Berufung und mehr Weiterbildung. Irgendwelche 400 Euro-Mini-Jobs und 1 Euro-Jobs wollen sie nicht, weil schon Sozialgerichte erkannt haben, dass irgendwelche Jobs keine bzw. ganz selten Wege aus der Armutsfalle sind.

Da zusätzlich die Arbeitsmarktsituation wichtig ist, wollen Hartz-IV-Betroffene auch Informationen über Angebote (oberhalb der Armutsgrenze) und Anzahl der Konkurrenten auf solche Angebote.


Kapitel 1.1 Qualifizierung der Fallberater

Worin sich die Experten wohl einig sind : Die Bedingung Jobcasting-Modell und die besonders benachteiligte Lage von Hartz-IV-Betroffenen erfordert in mehreren Qualifikations-Bereichen besonders hoch qualifizierte Fallberater. Da eine Person im Normalfall nicht alle Qualifikationen ausreichend aufweist, soll ein Team Fallberatung gebildet werden, das gemeinsam für den Hartz-IV-Betroffenen zuständig ist.

Kapitel 1.1.1 Konzept für Qualifikation des Fallberaters


Kapitel 1.1.1.1 Notwendige Qualifikation pädagogisch

Entsprechend den aktuellen Konzepten des Lernens im Schulwesens wird die Selbstorganisation bzw. Selbstbestimmung der Lernenden durch Sozialpädagogen und Trainer als Berater anstatt als Belehrer gefördert. Und methodisch durch Projektmanagement und Freiarbeit in Verbindung mit expansivem Lernen anstatt Frontalunterricht und defensives Lernen.

Wer den für ein durchschnittliches Einkommen geeigneten Weg sucht, aber nicht findet, wird bestraft. Hier gibt es mehrere Stufen der Bestrafung. Ein Einkommen unter der Armutsgrenze von 1000 Euro netto ist die erste Stufe der Bestrafung. Das Existenzminimum bzw. ALG II als verschärfte Armut ist die zweite Stufe der Bestrafung. Das Verweigern des vom Bundesverfassungsgericht bestimmten Existenzminimums ist die dritte Stufe der Bestrafung. Belehrung und Bestrafung führt zu defensivem Lernen, man lernt nur das, was ausreicht, um der Bestrafung zu entgehen.

Hartz-IV-Betroffene wollen keine „mittelalterliche“ Pädagogik bzw. Herrschaft mit Belehrung und extremer Bestrafung (Sanktion Wegfall des Existenzminimums), die nur Angst schürt.

Die Aufgabe der Fallberater, „Karriere-Probleme“ der Hartz-IV-Betroffenen zu indentifizieren, um die richtigen Hilfen gewähren zu können, kann nur dann gelingen, wenn unter anderem eine vertrauensvolle Atmosphäre geschaffen ist. (Prof. Dr. Reis). Hartz-IV-Betroffene wollen zur Stärkung der Selbstorganisation und des Vertrauens in den Fallberater modern pädagogisch betreut werden. Moderne Beratung führt zu expansivem Lernen, man lernt das, was einen seinen Zielen wie z.B. materieller, sozialer und ideeller Karriere näherbringt.

Selbstorganisation
• Ohne Auftrag und Anweisung selbständig lösungsorientiert handeln (dürfen)
• Selbständig geeignete Wissensträger und Wissensquellen erkennen und nutzen (können)
• Zieloffen handeln, d.h. Ziele können geändert werden
• Mitstreiter suchen und finden


Kapitel 1.1.1.1.1 Bundesverfassungsgericht über Anforderungen an Beratung

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 28.5.1993 einige grundlegende Aussagen zum Thema Beratung getroffen.

Die Beratung muss, um erfolgreich sein zu können, darauf angelegt sein, dass der Beratene „sich an der Suche nach einer Lösung beteiligt. Dies rechtfertigt es auch,
davon abzusehen, die erwartete Gesprächs- und Mitwirkungsbereitschaft der Frau zu erzwingen.“ (E 88, 203, II: 282).

„Die Beratung soll ermutigen, nicht einschüchtern; Verständnis wecken, nicht belehren; die Verantwortung der Frau stärken, nicht sie bevormunden.“ (a.a.O.: 283)

Kapitel 1.1.1.2 Notwendige Qualifikation psychologisch

Ein ausreichend psychologisch qualifizierter Fallberater oder ein externer Dienstleister kann und soll die herausragenden allgemeinen Fähigkeiten und die Berufung des Hartz-IV-Betroffenen erkennen und kennt die Profile der freien Stellen.

• Er kann die allgemeinen Fähigkeiten wie emotionale und soziale Intelligenz etc. fördern. Erkennung der fachlichen Fähigkeiten siehe unten.
• Er kann die energiegeladene Berufung genauer erkennen, d.h. für welches Ziel die größte Kraft vorhanden ist. Da er ähnlich wie ein Psychotherapeut das Thema Kraft und Berufung des Arbeitssuchenden bearbeitet, benötigt er das Wissen über psychotherapeutische Methoden wie Verhaltenstherapie, humanistische und systemische Ansätze und Tiefenpsychologie, und praktische Erfahrungen.
• Er kann die Passung bzw. näherungsweise Übereinstimmung unter den Aspekten Fähigkeiten und Berufung zwischen Persönlichkeit und den Profilen der freien Stellen erkennen.
• Er kann ausreichend hochwertige Trainings anbieten, die die Chancen auf diese Stelle ausreichend erhöhen. Er soll deshalb die vielfältigen Stellen und Trainings durch eigene Berufs- und Lernerfahrung kennen.


Kapitel 1.1.1.3 Notwendige Qualifikation verkaufspsychologisch

Der Fallberater oder ein externer Dienstleister kann und soll den Arbeitssuchenden besser an einen Arbeitgeber verkaufen können als der Arbeitssuchende es selbst kann. Vorbilder sind allgemein Vertriebler, speziell der Headhunter bzw. Agent bei Sportlern.
Allgemein muss ein Vertriebler grundlegend eine Verkaufspersönlichkeit sein. Ein Indiz dafür sind Verkaufserfolge (außerhalb von „Verkauf“ von Geschenken an Träger wie 1-Euro-Jobber). Speziell muss er sein Produkt kennen und von seinem Produkt begeistert sein.


Kapitel 1.1.1.4 Notwendige berufsfördernde Qualifikation Fördern der Qualifikationen der Selbständigkeit des Hartz-IV-Betroffenen

Im Fall von Selbständigen kann und soll der Fallberater oder ein externer Dienstleister die Qualifikation des Selbständigen so fördern, dass die Chancen auf eine Anstellung bzw. eine sich langfrisitig finanziell tragende Selbständigkeit, jeweils oberhalb der Armutsgrenze, steigen.

Bei allen Hartz-IV-Betroffenen kann er unter Beachtung der Selbstorganisation eventuell schnellere Wege erkennen passend zur Persönlichkeit des Selbständigen.
Umso höher die fachlichen Fähigkeiten des Hartz-IV-Betroffenen sind, umso schwerer wird es für den Fallberater oder einen externen Dienstleister, einen alternativen Weg zu erkennen, der chancenreicher ist und ebenso praktikabel wie der aktuelle Weg des Selbständigen. Falls der Fallberater oder ein externen Dienstleister nicht genug Erfahrungen in der Branche des Hartz-IV-Betroffenen hat, als Selbständiger bzw. auch als Angestellter, so ist es dem Fallberater unmöglich, einen alternativen Weg zu erkennen.

Stellt man die Frage, ob ein Fallmanager einem Hartz-IV-Betroffenen einen Weg unter Anwendung strafrechtlicher Aspekte vorschreiben darf, so hilft ein Vergleich mit staatlichen Ausbildungen weiter. Der Psychotherapie-Laie wird in seinen Fortschritten von einem staatlich anerkannten Psychotherapie-Experten beurteilt, nicht von einem Laien, ebenso bei Medizinern, Lehrern.


Kapitel 1.1.1.5 Notwendige menschliche Qualifikation Verständnis durch ähnliche Lage

Wirkliches Verständnis stellt sich beim Fallberater oder einem externen Dienstleister meist erst dann ein, wenn er in einer ähnlichen Lage wie der Hartz-IV-Betroffene ist, war und wieder sein könnte. Prinzip Selbsthilfegruppe.


Kapitel 1.2 Arbeitsdauer des Fallberaters

Die Nachfrage nach freiwilliger hochwertiger Beratung z.B. nach dem hier vorgelegten Konzept wäre wohl enorm groß. Denn fast alle Geringverdiener überlegen sich täglich, wie sie aus der Armutsfalle kommen können.

Kapitel 1.3 Qualifikation und Arbeitsdauer zusammen

Multipliziert man die Qualität (Qualifikation) mit der Quantität (Betreuungszeit), so ergibt sich die Wirkung der Betreuung. Der Hartz-IV-Betroffene beschäftigt sich um ein Vielfaches mehr mit seinem Profiling als der Betreuer es könnte. Die Qualifikation des Fallberaters müsste schon deutlich höher sein, damit die Wirkung des Fallberaters annähernd gleich der des Hartz-IV-Betroffenen ist.

Die Entscheidungen treffen soll in einer Partnerschaft der, der engagierter (Energie bzw. Dauer) und kompetenter ist als der andere.

Kapitel 1.4 Der Einsatz von externen Dienstleistern als Ersatz bzw. Ergänzung für Fallberater

Die Verwechslung von Case Management und Case Work, d.h. dem planenden und steuernden Fallmanagement und der auf den Einzelfall bezogenen Sozialarbeit, „kann dazu führen, dass die sozialpädagogischen Anteile von Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen mit dem Hinweis auf die Existenz von „Fallmanagement“ reduziert oder gar gestrichen werden.“

Wenn das komplexe Problem des Hartz-IV-Betroffenen nicht ausreichend erkannt wurde, werden minderqualitative Eingliederungsvereinbarungen getroffen, und es wird eventuell ein nicht passender Fachdienst bzw. Weiterbildung beauftragt. Diese werden im Normalfall nicht effektiv sein. Und deshalb werden letztlich die externen Dienstleister ganz aus dem Angebot gestrichen.

Wenn z.B. die Dienstleistung den Betroffenen an die Arbeitgeber zu verkaufen nicht funktioniert, dann wird die Dienstleistung Beratung des Betroffenen als Vorstufe im Prozess als sinnlos angesehen. Und der einfachste Weg für den Fallberater ist, die externe Dienstleistung Beratung auch wegzulassen. Sich für eine z.B. externe hochqualitative Vermittlung zu engagieren, bei der auch eine hochqualitative Beratung wieder ihre Wirkung erzielen kann, ist schwerer.

Wenn das Problem beim Fallberater liegt, z.B. Selbstüberschätzung , dann kann es durchaus sein, dass die externen bei richtiger Zuführung geeigneter Hartz-IV-Betroffener gut gearbeitet hätten. Es „ist darauf zu insistieren, dass die Aufgabe von Fallmanagement darin besteht, Probleme von Langzeitarbeitslosen zu identifizieren und dann zur Bearbeitung dieser Probleme an einen Fachdienst zu verweisen“, der geeignet ist.

„Effektives Fallmanagement benötigt funktionierende Angebotsnetze. Das bedeutet, dass qualitativ und quantitativ ausreichende Hilfeangebote existieren müssen.“ (Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement von Prof. Dr. Reis). Das gilt auch für die Weiterbildungsangebote (siehe unten).

Das Geld für externe Dienstleister ist wohl auch da, es fließt zur Zeit zu den Trägergesellschaften durch zwangsweise Null-Förderung-1-Euro-Jobs.


Kapitel 1.5 Weiterbildungsangebote

Weiterbildung ist einer der Königswege aus der Armutsfalle. Die Anzahl an Schulen und Weiterbildungsangeboten auf dem freien Markt ist wegen der Fülle kaum noch überschaubar. Das Geld dafür ist wohl auch da, es fließt zur Zeit zu den Trägergesellschaften durch zwangsweise Null-Förderung-1-Euro-Jobs.

Kapitel 1.6 Arbeitsgelegenheiten

„Die Arbeitsgelegenheiten nach § 16, Abs. 3 SGB II sind als Instrument für den Fallmanager konzipiert, mit dem er, u. U. flankiert von weiteren Angeboten, die Eingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt bewerkstelligen kann.“

Eine normale Personalvermittlung führt ein Profiling in Form eines Persönlichkeitsbogens durch und fragt nach den Gehaltsvorstellungen, dabei geht es um den Wert des Hartz-IV-Betroffenen. Die Trägergesellschaften zuarbeitende „Personalvermittlung“ verzichtet darauf weitestgehend. Den „Personalvermittler“ interessiert die Förderung null. Er ist nur an der Provision interessiert, die er bekommt, wenn er den Hartz-IV-Betroffenen in irgendeinen Job vermittelt. Aus Berichten von Hartz-IV-Betroffenen geht hervor : Den „Arbeitgeber“ wie z.B. „Trägergesellschaften“ interessiert die Förderung auch nicht. Sie wird sogar auf Anfrage verweigert, denn gefördert werden z.B. Auszubildende etc, aber nicht billige Zwangsarbeiter.

„Hier geht es dann nicht mehr um individuelle Förderung als Aufgabe des Fallmanagements, sondern um den Aufbau eines zweiten Arbeitsmarktes, der u.a. über Fallmanagement „bedient wird“.“ (Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement von Prof. Dr. Reis) Dass durch den Zwang zur Aufnahme einer Arbeitsgelegenheit auch der Lohn der anderen (Geringqualifizierte) sinkt, ist den meisten, die unterdurchschnittlich verdienen, noch nicht klar. Wenn relativ viele Produkte geschenkt zu bekommen sind, dann fallen die anderen Produkte automatisch im Preis. Beim Zwang zur Aufnahme einer Arbeitsgelegenheit ist die Wirkung (auch das beabsichtigte Ziel?) in erster Linie Lohnsenkung aller, nicht Förderung.

Folgendes Beispiel macht das Verramschen der Hartz-IV-Betroffenen deutlich. Es gibt keine Untergrenze für zumutbare Arbeiten. "Bordelle und Prostituierte zahlen Arbeitslosen-, Kranken- und Sozialversicherung, dann haben sie auch ein Recht auf Vermittlung durch das Arbeitsamt". Alles andere "ist eine Diskriminierung von Prostituierten"….“ Damit fordert der Bundesverband sexueller Dienstleistungen, dass ihm Hartz-IV-Betroffene vermittelt werden, die sich gezwungen durch die Arbeitsagentur prostituieren müssen. Diejenigen, die den gleichen Job freiwillig hier für ein überdurchschnittliches Einkommen tun, müssen dann ihre Preise und damit ihre Löhne massiv senken, um nicht ihren vorhandenen Job zu verlieren.

Der Hartz-IV-Arbeitsgelegenheiten-Betroffene hat keinen Wert, sein Marktwert wird staatlich zwangsweise auf 0 Euro definiert. Nimmt man hinzu, dass der Arbeitgeber sogar noch was dafür bekommt, wenn er andere für sich arbeiten lässt, dann liegt der Wert des Hartz-IV-Betroffenen sogar bei ca. Minus 500 Euro monatlich. Die Förderung des Hartz-IV-Betroffenen hat der Fallberater an den „Personalvermittler“ abgeschoben.

Arbeitsgelegenheiten sind für Fallberater die kurzfristig einfachste Möglichkeit der Gestaltung einer Eingliederungsvereinbarung, siehe oben Fehler beim Einsatz von externen Dienstleistern. Und es bedarf keiner merklichen Qualifikation beim Fallberater. Nicht einmal verkaufspsychologische Fähigkeiten sind notwendig, denn welcher Arbeitgeber nimmt nicht gerne Arbeitnehmer, die nicht mal etwas kosten wie normale Arbeitnehmer und für die man sogar noch etwas (wohl bis zu 500 Hundert Euro pro Monat von der Arbeitsagentur) bekommt.

Mit freundlichen Grüßen
Ein Betroffener
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