Wer aufgrund von Hartz4 Bezug eine GEZ-Gebührenbefreiung hat, kann bei der Telekom einen Telefonsozialtarif beantragen. Die GEZ Befreiung ist hier Grundlage für den Sozialtarif. Dann kann man für knapp 7 EURO im Monat kostenfrei (im T-Netz) telefonieren. Ist also nicht unerheblich für die laufenden Kosten. Anträge dafür gibt's in jedem T-Punkt oder man fordert ihn einfach über die kostenfreie Rufnummer 0800-33 01000 an.
Telekom Spartip (Sozialtarif)
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Telekom Spartip (Sozialtarif)
Ohne Job ist das Leben fad
Wo ein Kopf ist, ist meist auch ein Brett.
Folglich: Die Stufen zur Karriere zimmert man am besten aus jenen Brettern, die andere vor dem Kopf haben.
Wo ein Kopf ist, ist meist auch ein Brett.
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Den Sozialtarif erhalten Kunden oder in ihrem Haushalt lebende Angehörige, die mit ihrem Anschluss auf die T-Com als Verbindungsnetzbetreiber dauerhaft voreingestellt sind, und von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind oder Ausbildungsförderung aufgrund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG) erhalten oder blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 Prozent sind.
Die Höhe der freiwilligen sozialen Vergünstigungen der Deutschen Telekom pro Monat betragen a) 6,94 EUR netto für die beiden erstgenannten Voraussetzungen und b) 8,72 EUR netto für die dritte Bedingung.
Die soziale Vergünstigung wird weder ganz noch teilweise in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen.
Die Vergünstigungen werden für alle selbstgewählten Standardverbindungen gewährt, die über das Telefonnetz der T-Com gemäß der Preisliste Telefondienst (Inlandsverbindungen) und gemäß Preisliste Telefondienst (Auslandsverbindungen) geführt werden.
Das Angebot des Sozialtarifs gilt für Privatkunden in Verbindung mit einem Festnetzanschluss der T-Com.
Seit 1. April 2005 wird die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht durch die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) und nicht mehr durch die Sozialämter bescheinigt.
Den Auftrag für den Sozialtarif schicken wir Ihnen gern zu.
Senden Sie den ausgefüllten Auftrag zusammen mit der Bescheinigung über die Rundfunkgebührenbefreiung von der GEZ bitte an Ihre örtliche T-Com Niederlassung - die Adresse entnehmen Sie bitte Ihrer Telekom-Rechnung.
Der Sozialtarif kann nur an den T-Com Produkten "Call Plus", "Calltime" und "Call & Surf Basic" sowie an allen Alttarifen genutzt werden.
Die höherwertigen Komplettpakete inklusive Telefonflattarif (XXL Local oder XXL Fulltime) können nicht mit dem Sozialtarif genutzt werden.
Die Höhe der freiwilligen sozialen Vergünstigungen der Deutschen Telekom pro Monat betragen a) 6,94 EUR netto für die beiden erstgenannten Voraussetzungen und b) 8,72 EUR netto für die dritte Bedingung.
Die soziale Vergünstigung wird weder ganz noch teilweise in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen.
Die Vergünstigungen werden für alle selbstgewählten Standardverbindungen gewährt, die über das Telefonnetz der T-Com gemäß der Preisliste Telefondienst (Inlandsverbindungen) und gemäß Preisliste Telefondienst (Auslandsverbindungen) geführt werden.
Das Angebot des Sozialtarifs gilt für Privatkunden in Verbindung mit einem Festnetzanschluss der T-Com.
Seit 1. April 2005 wird die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht durch die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) und nicht mehr durch die Sozialämter bescheinigt.
Den Auftrag für den Sozialtarif schicken wir Ihnen gern zu.
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Der Sozialtarif kann nur an den T-Com Produkten "Call Plus", "Calltime" und "Call & Surf Basic" sowie an allen Alttarifen genutzt werden.
Die höherwertigen Komplettpakete inklusive Telefonflattarif (XXL Local oder XXL Fulltime) können nicht mit dem Sozialtarif genutzt werden.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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- Registriert: 15.05.2006 15:53
mache ich doch gerne
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